Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 47 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Geeignete Absperrungen sind dort wo notwendig um den Kurs herum anzubringen, um Zuschauer in sicherem Abstand zu halten und ihnen gleichzeitig einen möglichst guten Blick auf das Wettkampfgeschehen zu ermöglichen. Nur Personen mit der entsprechenden Akkreditierung dürfen den Kurs innerhalb der Absperrungen betreten. Der Sammelpunkt enthält folgende Anlagen: n e in Kommunikationssystem, das den Kontakt zwischen dem Leitenden Kampfrichter, den Kampfrichtern und den Ausrichtern ermöglicht; n e in eigener Unterstand für die Jury und die Kampfrichter; n e in bewachter Unterstand für Ausrüstung und Ersatzmaterial der Wettkämpfer; n T rainingsscheiben an den Wettkampftagen nahe des Sammelpunkts für die Wettkämpfer; n d er Trainingsplatz kann als Einschießplatz verwendet werden; n Verpflegungsstand; n Toiletten. Der 3D-Kurs muss spätestens 16 Stunden vor Schießbeginn fertiggestellt sein und zur Abnahme bereitstehen. Bei Meisterschaften muss der Kurs spätestens zwei Tage vor Schießbeginn morgens bereitstehen, mit Ausnahme von Kursen, die abgeändert werden. Kein Schütze darf vor Wettkampfbeginn in den Parcours gehen. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur Disqualifikation des entsprechenden Schützen. 6.7.4 Bekleidung Beim 3D-Schießen ist angemessene Sportkleidung zu tragen. Blaue Jeanshosen sind nicht erlaubt. Kleidung in Camouflage sowie übergroße oder sackartige Hosen oder Shorts sind nicht zulässig. Vollständig geschlossene und dem Gelände angepasste Schuhe müssen zu jeder Zeit getragen werden. Shorts und Röcke dürfen nicht kürzer sein, als die Fingerspitzen des Wettkämpfers mit an den Seiten gestreckten Armen und Fingern reichen. Bei schlechtem Wetter darf Schutzkleidung getragen werden. Die Startnummer des Wettkämpfers muss während des Schießens gut sichtbar getragen werden. Rückenköcher sind zulässig. 6.7.5 Ausrüstungskontrolle Jeder Schütze ist für seine Ausrüstung gemäß den Regeln der Sportordnung selbst verantwortlich. Die Ausrüstung wird vor jedem Wettkampf kontrolliert und kann außerdem während und unmittelbar nach dem Wettkampf kontrolliert werden. Der Schütze darf dies nicht verweigern. Die am Bogen angebrachte Kontrollmarke ist während des gesamten Wettkampfs am Bogen zu belassen.

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