Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 42 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Alle Pflöcke müssen die Nummer der dazugehörigen Scheibe und, wenn auf bekannte Entfernungen geschossen wird, die Entfernung angeben. Alle Scheiben müssen fortlaufend durchnummeriert werden. Die Nummern sind mindestens 20 cm groß. Sie müssen so in der Schießbahn angebracht werden, dass die Nummer für alle Schützen voll sichtbar ist, aber keine Schätzhilfe darstellt. Auflagen dürfen nicht über größeren Auflagen angebracht werden. Ebenso wenig dürfen sich auf der Scheibe oder im Vordergrund irgendwelche Markierungen befinden, die als Zielpunkte verwendet werden könnten. Die Feldscheibe muss für jeden Schützen voll sichtbar sein. Die Fläche der Scheibe soll möglichst senkrecht zur Visierlinie stehen. Deutlich sichtbare Wegweiser von Scheibe zu Scheibe müssen in ausreichenden Abständen angebracht werden, um sicheres und leichtes Gehen im Kurs zu gewährleisten. Geeignete Absperrungen sind dort, wo notwendig, um den Kurs herum anzubringen, um Zuschauer oder Fremde in sicherem Abstand zu halten und ihnen gleichzeitig einen möglichst guten Blick auf das Wettkampfgeschehen zu ermöglichen. Nur Personen mit der entsprechenden Berechtigung dürfen den Parcours innerhalb der Absperrungen betreten. Der Sammelpunkt enthält folgende Anlagen: n e in Kommunikationssystem, das den Kontakt zwischen dem Leitenden Kampfrichter, den Kampfrichtern und den Ausrichtern ermöglicht; n e in eigener Unterstand für die Jury und die Kampfrichter; n e in bewachter Unterstand für Ausrüstung und Ersatzmaterial der Wettkämpfer; n T rainingsscheiben an den Wettkampftagen nahe des Sammelpunkts für die Wettkämpfer; n d er Trainingsplatz kann als Einschießplatz verwendet werden; n Verpflegungsstand; n Toiletten. Der offizielle Feldkurs muss spätestens 16 Stunden vor Schießbeginn fertiggestellt sein und zur Abnahme bereitstehen. Die Wegstrecke vom Zentralbereich (Sammelpunkt) zum am weitesten entfernten Ziel darf nicht mehr als 1 km oder mehr als 15 Min. Fußmarsch betragen. Die maximale Höhendifferenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Punkt beträgt nicht mehr als 100 m. Die Kurse können mit einer beliebigen Anzahl von Walk-up-Scheiben und Fächerschüssen ausgestattet sein; die Entfernungen sind in Regel 6.6.1.2 festgelegt. Bei Arrowhead-Turnieren dürfen keine Walk-up-Scheiben und Fächerschüsse aufgestellt werden. Kein Schütze darf vor Wettkampfbeginn in den Parcours gehen. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur Disqualifikation des entsprechenden Schützen. 6.6.4 Bekleidung Beim Feldbogenschießen ist angemessene Sportkleidung zu tragen. Blaue Jeanshosen sind nicht erlaubt. Kleidung in Camouflage sowie übergroße oder sackartige Hosen oder Shorts sind nicht zulässig. Vollständig geschlossene und dem Gelände angepasste Schuhe müssen zu jeder Zeit getragen werden. Bei schlechtem Wetter darf Schutzkleidung getragen werden. Die Startnummer des Wettkämpfers muss während des Schießens gut sichtbar getragen werden. Rückenköcher sind zulässig.

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