Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 39 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Alle Pflöcke müssen die Nummer der dazugehörigen Scheibe und, wenn auf bekannte Entfernungen geschossen wird, die Entfernung angeben. Alle Scheiben müssen fortlaufend durchnummeriert werden. Die Nummern sind mindestens 20 cm groß und entweder schwarz auf gelb oder gelb auf schwarz. Sie müssen so in der Schießbahn angebracht werden, dass die Nummer für alle Schützen voll sichtbar ist, aber keine Schätzhilfe darstellt. Auflagen dürfen nicht über größeren Auflagen angebracht werden. Ebenso wenig dürfen sich auf der Scheibe oder im Vordergrund irgendwelche Markierungen befinden, die als Zielpunkte verwendet werden könnten. Die Feldscheibe muss für jeden Schützen voll sichtbar sein. Die Fläche der Scheibe soll möglichst senkrecht zur Visierlinie stehen. Deutlich sichtbare Wegweiser von Scheibe zu Scheibe müssen in ausreichenden Abständen angebracht werden, um sicheres und leichtes Gehen im Kurs zu gewährleisten. Geeignete Absperrungen (Wegränder sind als Absperrung anzusehen) sind dort, wo notwendig, um den Kurs herum anzubringen, um Zuschauer oder Fremde in sicherem Abstand zu halten und ihnen gleichzeitig einen möglichst guten Blick auf das Wettkampfgeschehen zu ermöglichen. Nur Personen mit der entsprechenden Berechtigung dürfen den Parcours innerhalb der Absperrungen betreten. Der offizielle Feldkurs muss spätestens 16 Stunden vor Schießbeginn fertiggestellt sein und zur Abnahme bereitstehen. Die Wegstrecke vom Zentralbereich (Sammelpunkt) zum am weitesten entfernten Ziel darf nicht mehr als 1 km oder mehr als 15 Min. Fußmarsch betragen. Die maximale Höhendifferenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Punkt beträgt nicht mehr als 100 m. Die Kurse können mit einer beliebigen Anzahl von Walk-up-Scheiben und Fächerschüssen ausgestattet sein; die Entfernungen sind in Regel 6.6.1.2 festgelegt. Bei Arrowhead-Turnieren dürfen keine Walk-up-Scheiben und Fächerschüsse aufgestellt werden. Kein Schütze darf vor Wettkampfbeginn in den Parcours gehen. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur Disqualifikation des entsprechenden Schützen. 6.6.4 Bekleidung Beim Feldbogenschießen ist angemessene Sportkleidung zu tragen. Blaue Jeanshosen sind nicht erlaubt. Kleidung in Camouflage sowie übergroße oder sackartige Hosen oder Shorts sind nicht zulässig. Vollständig geschlossene und dem Gelände angepasste Schuhe müssen zu jeder Zeit getragen werden. Shorts und Röcke dürfen nicht kürzer sein, als die Fingerspitzen des Wettkämpfers mit an den Seiten gestreckten Armen und Fingern reichen. Bei schlechtem Wetter darf Schutzkleidung getragen werden. Die Startnummer des Wettkämpfers muss während des Schießens gut sichtbar getragen werden. Rückenköcher sind zulässig. 6.6.5 Ausrüstungskontrolle Jeder Schütze ist für seine Ausrüstung gemäß den Regeln der Sportordnung selbst verantwortlich. Die Ausrüstung wird vor jedem Wettkampf kontrolliert und kann außerdem während und unmittelbar nach dem Wettkampf kontrolliert werden. Der Schütze darf dies nicht verweigern. Die am Bogen angebrachte Kontrollmarke ist während des gesamten Wettkampfs am Bogen zu belassen.

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