Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 23 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6.3.6.5 Sonderfälle Ein Pfeil, der in einem anderen Pfeil stecken bleibt, erhält den Wert des getroffenen Pfeils. Ein Pfeil, der von einem steckenden Pfeil abgelenkt wird, zählt so, wie er in der Scheibe steckt. Ein Pfeil, der einen anderen Pfeil trifft und von diesem abprallt, erhält den Wert des getroffenen Pfeils, sofern sich dieser ermitteln lässt. Jeder Pfeil, der vor Freigabe des Schießens oder nach dem Signal für die Beendigung der Schießzeit geschossen wird, wird geahndet, indem der höchste Treffer dieser Passe als Fehlschuss (M) gewertet wird. Ein Pfeil, der eine fremde Scheibe (Auflage) trifft, gilt als geschossen und wird als Fehlschuss (M) gewertet. Ein Pfeil, der den Boden berührt, bevor er trifft, wird als Fehler (M) gewertet (ausgenommen Feldbogenschießen und 3-D). 6.3.6.6 Nicht geschossene Pfeile Unter keinen Umständen darf ein bereits geschossener Pfeil wiederholt werden. Ein Pfeil gilt als nicht geschossen, wenn er zu Boden fällt oder, falls es sich nicht um einen Abpraller handelt, bei einem Fehlschuss ein Teil des Pfeiles innerhalb der 3-m-Zone zwischen Schießlinie und 3-m-Linie liegen bleibt oder in diesen Bereich hineinragt. Ein Pfeil gilt als nicht geschossen, wenn die Scheibe umkippt oder sich die Scheibenauflage löst und der betreffende Pfeil nicht einwandfrei gewertet werden kann. In diesem Fall ergreift der Kampfrichter alle notwendigen Maßnahmen und stellt die zum Nachschießen benötigte Zeit fest. Wenn die Scheibe nur auf den Boden rutscht, bleibt es den Kampfrichtern überlassen, zu entscheiden, welche Maßnahme, wenn überhaupt nötig, sie ergreifen. 6.3.6.7 Zweifel an der Wertung 6.3.6.7.1 Bei Wettbewerben in der Halle und im Freien hat jeder Schütze bei jeglichem Zweifel am Wert eines Pfeils auf seiner Scheibe einen Kampfrichter hinzuzuziehen, bevor die Pfeile gezogen werden. Dieser Kampfrichter entscheidet allein und endgültig über den Wert dieses Pfeils. Gegen die Entscheidung des Kampfrichters kann nicht Protest eingelegt werden. 6.3.6.7.2 Wird bei Wettbewerben in der Halle oder im Freien ein Irrtum auf dem Schusszettel entdeckt, bevor die Pfeile gezogen wurden, so darf dieser, wenn es sich um einen Irrtum bei den einzelnen Pfeilwerten handelt, nur von einem Kampfrichter korrigiert werden. Handelt es sich um einen Irrtum in der Addition der Pfeilwerte, so kann dieser vom Schreiber korrigiert werden. Bei allen anderen Streitfragen um Einträge auf dem Schusszettel ist ein Kampfrichter hinzuzuziehen.

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