Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 21 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 korrekte Ergebnis. Ist dies auf den beiden Schusszetteln unterschiedlich, gilt bei zwei handschriftlich geführten Schusszetteln das niedrigere Ergebnis und bei einem handschriftlich geführten und einem elektronischen Schusszettel das Ergebnis des handschriftlich geführten Schusszettels. 6.3.6.1.7 Die Einspruchsfrist gegen die auf der Ergebnisliste aufgeführten Ergebnisse beträgt nach Veröffentlichung der jeweiligen Ergebnisliste 20 Minuten. 6.3.6.1.8 Weder die Pfeile, noch die Scheibe, noch die Scheibenauflagen der jeweiligen Scheibe dürfen berührt werden, bevor die Ringzahlen aller Schützen der Scheibe eingetragen sind. 6.3.6.1.9 Nachdem alle Trefferwerte notiert und die Pfeile aus der Scheibe gezogen sind, werden die Schusslöcherin geeigneter Weise markiert. 6.3.6.2 Pfeilwertung 6.3.6.2.1 Ein Pfeil ist gemäß der Lage seines Schaftes auf der Scheibenauflage zu bewerten. 6.3.6.2.2 Sollte ein Teilstück einer Scheibenauflage fehlen, das eine Trennlinie oder den Teil enthält, an dem sich zwei Farben berühren, oder wird die Trennlinie durch den Einschlag des Pfeils verschoben, wird der Wert des dort steckenden Pfeiles mit Hilfe einer angenommenen Kreislinie ermittelt. 6.3.6.2.3 Pfeile, die in der Scheibe stecken, aber nicht auf der Auflage zu sehen sind, können nur von einem Kampfrichter gewertet werden. 6.3.6.2.4 Berührt ein Pfeilschaft zwei Farben oder die Trennlinie zwischen zwei Ringen, so wird der höhere Ring ge- wertet. Zwischen hellblau und Schwarz und zwischen Schwarz und Weiß befinden sich keine Trennlinien. 6.3.6.2.5 Unter keinen Umständen darf ein bereits geschossener Pfeil wiederholt werden. 6.3.6.3 Zu viel geschossene Pfeile 6.3.6.3.1 Befinden sich mehr als drei (bzw. 6) Pfeile eines Schützen auf der Scheibe oder in der Schussbahn, so werden nur die drei (bzw. 6) niedrigsten Pfeilwerte gewertet. Im Wiederholungsfall kann der Schütze disqualifiziert werden.

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