Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 20 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6.3.5.4 In den Finalrunden und beim Ligaschießen wird dem Schützen keine zusätzliche Zeit für die Reparatur eines technischen Defekts zugestanden. 6.3.5.5 Werden Pfeile wegen eines technischen Defekts nachgeschossen, so gilt für jeden Pfeil 40 Sekunden Schießzeit. 6.3.6 Wertung 6.3.6.1 Allgemeines 6.3.6.1.1 Bei Hallenmeisterschaften wird in der Compoundklasse der innere 10er-Ring als 10 gewertet, der äußere 10er-Ring als 9. In der Recurve- und Blankbogenklasse wird bei Hallenmeisterschaften sowohl der innere als auch der äußere 10er-Ring als 10 gewertet. 6.3.6.1.2 Bei Meisterschaften im Freien wird in allen Klassen und Bogenarten der innere 10er-Ring als X aufgeschrieben und der äußere 10er-Ring als 10. 6.3.6.1.3 Für jede Scheibe muss ein Schreiber eingeteilt werden. Wenn die Schützen selbst schreiben, müssen immer zwei Schützen die Treffer aufnehmen. 6.3.6.1.4 Die Trefferaufnahme findet nach jeder Passe (3/6 Pfeile) statt. 6.3.6.1.5 Die Schreiber tragen in fallender Reihenfolge den Wert eines jeden Pfeils so auf dem Schusszettel ein, wie er vom Schützen, dem er gehört, angegeben wird. Die anderen Schützen der Scheibe überprüfen den Wert jedes angegebenen Pfeils. Findet eine elektronische Trefferaufnahme statt, müssen trotzdem Schusszettel geführt werden. Im Zweifelsfall gelten die Einträge auf dem Schusszettel. 6.3.6.1.6 Jede Scheibe hat zwei Schusszettel, von denen einer elektronisch sein kann. Die Schusszettel müssen vom Schreiber und vom Schützen unterschrieben werden. Der Schusszettel des am Schießen teilnehmenden Schreibers muss von einem anderen Wettkämpfer derselben Scheibe unterschrieben werden. Der Schütze bestätigt damit, dass er mit dem Wert jedes eingetragenen Pfeils einverstanden ist. Das Auswertungsteam ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Schusszettel zu überprüfen, kann jedoch im Falle von erkannten Fehlern vor der nächsten Wettkampfphase Korrekturen vornehmen. Im Falle von unterschiedlichen Pfeilwerten auf dem elektronischen und dem handschriftlich geführten Schusszettel, gilt der handschriftlich geführte Schusszettel. Stimmen die Ergebnisse der zwei Schusszettel nicht überein, gilt das mathematisch

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