Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 17 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 zeitig auf beiden Seiten des Wettkampffeldes zu sehen ist. GELB ist für die Schützen sichtbar, wenn nur noch 30 Sekunden Schießzeit zur Verfügung stehen. Ansonsten ist für die Schützen während der Schießzeit GRÜN sichtbar. Die Lichtzeichen und die Tafeln sollen mindestens 25 m (in der Halle entsprechend kürzer) vor der Schießlinie und 5 m neben den Seitenlinien der äußeren Feldbegrenzung auf beiden Seiten des Wettkampffeldes für alle Schützen sichtbar aufgestellt werden. Bei den Deutschen Meisterschaften und den Landesverbandsmeisterschaften sind Lichtzeichen und akustische Signale zu verwenden. Haben alle Schützen vor Ablauf der regulären Schießzeit das Schießen beendet, so kann der Schießleiter sofort mit den entsprechenden Signalen, optisch und akustisch, fortfahren. 6.3.2 Verhaltensregeln 6.3.2.1 Beim Schießen wird der Bogen von einer Hand gehalten, während die Finger der anderen Hand die Sehne ausziehen, festhalten und loslassen (Ausnahme: Compound). 6.3.2.2 Jeder Schütze hat seine Pfeile aufrecht stehend ohne Stütze abzuschießen, wobei sich die Füße zu beiden Seiten der Schießlinie oder beide Füße auf der Schießlinie befinden müssen und sich die Körpermitte über der Schießlinie befinden muss. Eine Ausnahme hiervon ist nur Personen mit dauernder körperlicher Behinderung gestattet. 6.3.2.3 Eine Scheibe darf von höchstens 4 Schützen beschossen werden. Die Scheibeneinteilung regelt der Veranstalter, im Bedarfsfall die Schießleitung. 6.3.2.4 Die Schützen schießen ihre Passen abwechselnd in zwei Gruppen auf eine Scheibe; AB-CD; CD-AB; AB-CD usw. 6.3.2.5 Ein Schütze darf seinen Bogen nur ausziehen, wenn er auf der Schießlinie steht und sich vergewissert hat, dass sich keine Personen vor der Schießlinie aufhalten, und dann nur in Richtung der Scheiben. Dies gilt auch dann, wenn er keinen Pfeil aufgelegt hat. 6.3.2.6 Der Schütze darf seinen Bogen mit aufgelegtem Pfeil erst heben, nachdem das Signal zum Beginn des Schießens gegeben worden ist. 6.3.2.7 Kein Schütze darf die Ausrüstung eines anderen Schützen ohne dessen Einwilligung berühren.
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