Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 16 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 6.2.4.4 Nicht zulässiges Zubehör Während des Wettkampfs ist den Schützen, Trainern und Betreuern die Verwendung von Mobiltelefonen, Funksprechgeräten, jeglichen elektronischen und elektrischen Hilfs- und Aufzeichnungsmitteln sowie von Kommunikationsgeräten, Kopfhörern, Walkmann, MP3-Playern und Ähnlichem sowie Hilfsmitteln zur Lärmreduzierung auf dem Wettkampffeld und im Gerätebereich, untersagt. Davon ausgenommen sind Smartphones, um die Trefferlage ausschließlich der eigenen Pfeile auf dem Ziel zu dokumentieren, ohne bei der Einstellung des Bogenvisiers zu helfen, wie es für denselben Zweck auf Papier möglich wäre, bei Wettbewerben in der Halle und im Freien. Alle Mobiltelefone müssen lautlos geschaltet sein. Zubehör, das in diesen Regeln nicht erwähnt ist, jedoch einen persönlichen Vorteil gegenüber anderen Schützen verschaffen könnte oder gegen den Sinn dieser Regeln verstößt, ist nicht zulässig und diese müssen so eingestellt sein, dass alle akustischen Signale für den Schützen hörbar sind. Ärztlich verordnete Hörhilfen dürfen von Schützen auf der Schießlinie verwendet werden, und diese müssen so eingestellt sein, dass alle akustischen Signale für den Schützen hörbar sind. 6.3 Regeln für Wettbewerbe in der Halle und im Freien 6.3.1 Signale Akustische Signale gelten vor den optischen Signalen. 6.3.1.1 Akustische Signale Der Schießleiter regelt das Schießen wie folgt: n Z weimaliges Pfeifen ist das Signal für die erste Gruppe, zur Schießlinie zu gehen. n E inmaliges Pfeifen (nach 10 Sekunden) ist das Signal für den Schießbeginn. n E rneutes zweimaliges Pfeifen beendet die Schießzeit. Die erste Gruppe hat die Schießlinie zu verlassen. Die zweite Gruppe begibt sich auf die Schießlinie. n E rneutes einmaliges Pfeifen (nach 10 Sek.) ist das Signal für den Schießbeginn. n D reimaliges Pfeifen beendet die Schießzeit und ist das Signal für die Trefferaufnahme. Eine Reihe aufeinanderfolgender Pfiffe bedeutet Gefahr. Das Schießen ist sofort einzustellen. 6.3.1.2 Optische Signale Optische Signale sind für alle Schützen – Rechts- und Linksschützen – gut sichtbar anzubringen. Diese Zeichen werden mittels einer Ampel, Flaggen, Tafeln oder einer Uhr wie folgt gegeben: Lichtzeichen n G rünlicht leuchtet auf, wenn der Schießleiter einmal pfeift und das Schießen freigibt. n G elblicht muss 30 Sekunden vor Ablauf der Schießzeit gegeben werden. n R otlicht leuchtet bei zwei- oder mehrmaligem Pfeifen des Schießleiters auf. Auf keinen Fall dürfen verschiedenfarbige Lichtzeichen gleichzeitig aufleuchten. Tafeln oder Flaggen Können keine Lichtzeichen verwendet werden, so sind Tafeln oder Flaggen anzuwenden. Zwei Tafeln oder Flaggen werden so platziert, dass die gleiche Farbe der Tafel oder Flagge (einfarbig gelb oder grün) gleich-
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