Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 18 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6.3.2.9 Hat ein Schütze seine Pfeile abgeschossen, muss er sofort hinter die Wartelinie zurückkehren. 6.3.2.10 Befindet sich ein Schütze auf der Schießlinie, darf er verbale, nicht elektronische Unterstützung oder Informationen bezüglich des Schießens in einer angemessenen Lautstärke erhalten, die die anderen Schützen nicht stört. 6.3.2.11 Verliert ein Schütze auf dem Wettkampffeld Pfeile, muss er umgehend einen Kampfrichter informieren. Außerdem muss er den Kampfrichter informieren, wenn er die betreffenden Pfeile wiedergefunden hat. Lässt ein Schütze nach der Trefferaufnahme seine Pfeile in der Scheibe stecken, kann er andere benutzen, wenn er vorher einen Kampfrichter darüber informiert hat. In diesem Fall muss ein Kampfrichter beim Schreiben anwesend sein und anhand des Schusszettels die vergessenen Pfeile feststellen, bevor die neuen Ergebnisse eingetragen werden. 6.3.2.12 Nach dem dreimaligen Pfeifen zum Beenden der Schießzeit gehen die Schützen nach vorne zu den Scheiben zur Trefferaufnahme. Kann ein Schütze nicht mit zur Scheibe gehen, so kann er nach Inkenntnissetzung eines Kampfrichters einen anderen Schützen derselben Scheibe oder seinen Trainer oder Betreuer bitten, für ihn zu schreiben und die Pfeile zu holen. 6.3.2.13 Elektronische Geräte, Gehörschutz, Ohrenstöpsel, Walkman, MP3-Player und Ähnliches vor der Wartelinie sind unzulässig. 6.3.2.14 Der Konsum von Alkohol und das Rauchen (auch E-Zigaretten) auf dem Wettkampffeld, im Gerätebereich und im Warteraum sind untersagt. 6.3.2.15 Der Schießleiter und die Kampfrichter haben sich zu vergewissern, dass nach der Trefferaufnahme keine Pfeile auf den Scheiben verbleiben. Geschieht dies versehentlich doch, so soll das Schießen nicht unterbrochen werden. Der Schütze kann die Serie mit anderen Pfeilen schießen oder nach Beendigung der Distanz nachschießen. In diesem Fall muss ein Kampfrichter beim Schreiben anwesend sein und anhand der Schießzettel die vergessenen Pfeile feststellen, bevor die neuen Ergebnisse eingetragen werden. 6.3.2.16 Kommt ein Schütze erst nach Wettkampfbeginn zum Start, so sind die bereits geschossenen Passen für ihn verloren, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Verspätung nicht durch sein Verschulden zustande gekommen ist. In diesem Fall kann im Einvernehmen mit dem leitenden Kampfrichter gestattet werden, die entsprechende Anzahl an Pfeilen (maximal 12) nach Abschluss der Distanz nachzuschießen.

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