Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 14 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 6.2.2.5.3 Pfeilauflage Die Pfeilauflage darf nicht verstellbar sein. Sie kann eine einfache, industriell gefertigte, aufgeklebte Standard-Plastikpfeilauflage sein, eine Federpfeilauflage, wie sie vom Hersteller angeboten wird, oder der Wettkämpfer kann die Unterkante des Bogenfensters (Shelf) verwenden, die mit jeder Art von Material (lediglich auf dem Shelf) ausgekleidet sein darf. Der vertikale Teil des Bogenfensters kann mit Material ausgekleidet sein; die Auskleidung muss jedoch maximal 1 cm über dem aufliegenden Pfeil enden und darf nicht dicker als 3 mm sein, gemessen von der Stelle des Mittelteils, die sich direkt neben dem Material befindet. Andere Arten oder Pfeilauflagen sind nicht zulässig. 6.2.2.5.4 Auszugskontrolle Hilfsmittel zur Auszugskontrolle sind nicht zulässig. Die Position der Finger an der Sehne darf nicht verändert werden. 6.2.2.5.5 Visier Ein Visier zum Zielen ist nicht zulässig. 6.2.2.5.6 Fingerschutz/Ablasshilfe Gestattet ist Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tab (weiche Lederläppchen) oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne, vorausgesetzt, sie sind geschmeidig und haben keine Hilfsmittel zum Ziehen und Lösen der Sehne. Vom Wettkämpfer hinzugefügte Markierungen sind in der Disziplin Traditioneller Bogen nicht zulässig, ungeachtet dessen, ob sie in Größe, Form und Farbe einheitlich sind oder nicht. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist nicht zulässig. Die Fingerposition des Schützen für das Lösen des Pfeils ist entweder der „mediterrane“ Griff (mit einem Finger über der Pfeilnocke) oder den Fingern direkt unter der Pfeilnocke (Zeigefinger nicht weiter als 3 mm unter der Nocke). Ein fester Ankerpunkt ist zulässig, aber die Position der Finger im Gesicht darf auch verändert werden. Der Schütze muss entweder mit dem mediterranen Griff oder mit den Fingern unter der Nocke schießen, darf jedoch nicht beide Techniken verwenden. Beim Schießen mit dem mediterranen Griff kann ein Fingertrenner verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern. An der Bogenhand ist ein normaler Handschuh (mit oder ohne Finger) oder Ähnliches gestattet, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. 6.2.2.5.7 Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer sind nicht zulässig. 6.2.3 Pfeile In jeder Disziplin außer der Disziplin Langbogen dürfen Pfeile jeder Art verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen und Scheiben an. Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit Spitze, Nocke, Befiederung und eventueller Bemalung. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm. Pfeilumwicklungen („Wraps“) unterliegen dieser
RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=