Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 12 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Für Junioren und Damen muss der Bogen mindestens 150 cm lang sein, für Herren muss er wenigstens 160 cm lang sein. Die Länge wird bei gespanntem Bogen zwischen den Sehnennocken auf der Außenseite der Wurfarme gemessen. 6.2.2.4.2 Langbogensehne Die Sehne besteht aus beliebigem Material und einer beliebigen Zahl von Einzelfäden, die verschiedenfarbig sein dürfen. Die Sehne kann versehen sein mit einer Mittelwicklung für die Zugfinger, einem Nockpunkt, an dem bis zu zwei zusätzliche Wicklungen angebracht werden dürfen, um die Pfeilnocke aufzunehmen, und bis zu zwei Nockpunktmarken, um diesen Punkt festzulegen. An den beiden Sehnenenden befindet sich je eine Schlinge, die beim Spannen des Bogens in die Sehnenkerben eingehängt wird. Lippen- oder Nasenmarkierungen sind nicht zulässig. Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Wettkämpfers enden. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch ein Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen. Außerdem sind Sehnendämpfer erlaubt, wenn diese mindestens 30 cm vom Nockpunkt entfernt sind. 6.2.2.4.3 Pfeilauflage Verfügt der Bogen über eine Aussparung für den Pfeil (Shelf), darf diese als Pfeilauflage verwendet werden und mit jeder Art von Material (lediglich im Shelf) ausgekleidet sein. Der vertikale Teil des Bogenfensters kann mit Material ausgekleidet sein; die Auskleidung muss jedoch maximal 1 cm über dem aufliegenden Pfeil enden und darf nicht dicker als 3 mm sein, gemessen von der Stelle des Mittelteils, die sich direkt neben dem Material befindet. 6.2.2.4.4 Auszugskontrolle Hilfsmittel zur Auszugskontrolle sind nicht zulässig. Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf nicht verändert werden. 6.2.2.4.5 Visier Ein Visier zum Zielen ist nicht zulässig. 6.2.2.4.6 Fingerschutz/Ablasshilfe Gestattet ist Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tab (weiche Lederläppchen) oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne, vorausgesetzt, sie sind geschmeidig und haben keine Hilfsmittel zum Ziehen und Lösen der Sehne. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist nicht zulässig. Die Fingerposition des Schützen für das Lösen des Pfeils ist entweder der „mediterrane“ Griff (mit einem Finger über der Pfeilnocke) oder den Fingern direkt unter der Pfeilnocke (Zeigefinger nicht weiter als 2 mm unter der Nocke) mit einem festen Ankerpunkt. Der Schütze muss entweder mit dem mediterranen Griff oder mit den Fingern unter der Nocke schießen, darf jedoch nicht beide Techniken verwenden. Der Fingerschutz beim Schießen mit den Fingern unter der Nocke muss durchgehend sein oder aus verbundenen Fingerlingen bestehen ohne die Möglichkeit, die Finger zu trennen. Beim Schießen mit dem mediterranen Griff kann ein Fingertrenner verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern. An der Bogenhand ist ein normaler Handschuh (mit oder ohne Finger) oder Ähnliches gestattet, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein.

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