Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 9 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Mittelstücke mit einem Bügel oder gespaltene Kabel sind zulässig, vorausgesetzt, diese berühren nicht ständig die Hand, das Handgelenk oder den Bogenarm des Wettkämpfers. 6.2.2.2.2 Compoundsehne Eine Sehne jeglicher Art ist zulässig, die mit mehreren Wicklungen für Nockpunkte versehen sein kann sowie mit anderen Vorkehrungen, wie zum Beispiel einer Lippenmarke, einer Nasenmarke, einem Peepsight (Lochvisier in der Sehne), einer Vorrichtung zur Ausrichtung des Peepsight, Schlingen für das Release, Sehnendämpfern, Gewichten an der Sehne und jeglichen anderen Vorkehrungen, solange sie nicht elektrisch oder elektronisch sind. 6.2.2.2.3 Pfeilauflage Die Pfeilauflage darf verstellbar sein. Ein beliebiger beweglicher Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte dürfen sich am Bogen befinden. Der Druckpunkt darf sich nicht mehr als 6 cm hinter (innen in Richtung Wettkämpfer) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (6 cm Overdraw). 6.2.2.2.4 Auszugskontrolle Auszugskontrollen, hörbar und/oder tastbar und/oder sichtbar, dürfen verwendet werden. 6.2.2.2.5 Visier Ein Visier, das am Bogen angebracht ist, darf sowohl eine Seiten- und eine Höhenverstellung als auch eine (Wasser-) Waage und/oder Vergrößerungslinsen und/oder Prismen enthalten. Die Zielpunkte dürfen ein oder mehrere Visierstäbe aus optischem Plastikfasermaterial und/oder ein oder mehrere chemische Glühstäbchen sein. Das Glühstäbchen muss umhüllt sein, so dass andere Wettkämpfer nicht gestört werden. „Peep Elimination“-Visiere dürfen geschossen werden unter der Voraussetzung, dass ein derartiges Visier keine elektrischen oder elektronischen Ausrüstungsteile enthält. 6.2.2.2.6 Fingerschutz/Ablasshilfe Eine Ablasshilfe darf benutzt werden, vorausgesetzt, sie ist nicht am Bogen befestigt. Jede Art von Fingerschutz darf verwendet werden. Ein Fingertrenner darf verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig. An der Bogenhand ist ein normaler Handschuh (mit oder ohne Finger) oder Ähnliches gestattet, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. 6.2.2.2.7 Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer am Bogen, die nicht der Sehnenführung dienen, nichts als den Bogen berühren und keinen anderen Schützen behindern, sind erlaubt.

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