Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 8 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Der Zielpunkt darf ein Visierstab aus optischem Plastikfasermaterial sein. Die Gesamtlänge des Visierstabs oder Fadens darf 2 cm überschreiten, vorausgesetzt, ein Ende befindet sich beim Zielen nicht im Blickfeld. Der gerade, sichtbare Teil im Blickfeld des Schützen darf nicht länger als 2 cm sein, bevor er sich biegt. Es darf bei vollem Auszug nur ein erleuchteter Zielpunkt vorhanden sein. Der Visier- oder Leuchtstab/-faden wird unabhängig vom Tunnel gemessen. Die Gesamtlänge des Visierrings oder des Visierpunkts (Tunnel, Röhre, Visierstab oder irgendeine andere Verlängerung) darf 2 cm in Zielrichtung des Wettkämpfers nicht überschreiten. Ein Visier, das am Bogen zum Zielen angebracht ist, darf sowohl eine Seiten- als auch eine Höhenverstellung haben. Es unterliegt folgenden Bedingungen: n e in Vorbau, an dem das Visier befestigt ist, ist erlaubt; n e ine Platte oder ein Klebestreifen mit Entfernungseinstellungen kann als Hilfe zur Einstellung am Visier angebracht werden, darf jedoch keinerlei zusätzliche Hilfe bieten. 6.2.2.1.6 Fingerschutz/Ablasshilfe Gestattet ist Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tab (weiche Lederläppchen) oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne, vorausgesetzt, sie sind geschmeidig und haben keine Hilfsmittel zum Ziehen und Lösen der Sehne. Eine Ablasshilfe ist nicht zulässig. Ein Fingertrenner darf verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig. An der Bogenhand ist ein normaler Handschuh (mit oder ohne Finger) oder Ähnliches gestattet, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. 6.2.2.1.7 Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer am Bogen, die nicht der Sehnenführung dienen, nichts als den Bogen berühren und keinen anderen Schützen behindern, sind erlaubt. 6.2.2.2 Compound Für die Compound-Disziplin sind alle nachfolgend aufgelisteten Ausrüstungsteile erlaubt, soweit sie nicht elektrisch oder elektronisch sind. Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände jeglicher Art, soweit sie nicht elektrisch oder elektronisch sind, die Sicherheit nicht gefährden und die anderen Wettkämpfer nach vernünftigem Ermessen nicht stören, sind zulässig. 6.2.2.2.1 Bogen Ein Compoundbogen ist ein Bogen, dessen Mittelstück vom Durchschusstyp sein kann und dessen Auszug mechanisch durch ein System von Flaschenzugrollen oder Exzenterrollen verändert wird. Der Bogen wird mit einer oder mehreren Sehne(n) gespannt, die, je nach Konstruktionsprinzip, direkt zwischen den beiden Sehnenkerben der Wurfarme verläuft oder an den Exzenterrollen, an den Bogenkabeln oder anders befestigt ist. Das Zuggewicht darf 60 lbs nicht überschreiten. Kabelabweiser sind erlaubt.

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