Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 5 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 6.2 Ausrüstung des Schützen 6.2.1 Kleidung 6.2.1.1 Die Kleidung für Oberkörper und Unterkörper ist weiße Sportkleidung. Eine hiervon abweichende Vereinskleidung ist gestattet; sie muss jedoch einheitlich und als Sportkleidung erkennbar sein und der Name des Vereins muss auf dem Oberteil lesbar sein. Straßenkleidung und blaue Jeans sind nicht erlaubt. 6.2.1.2 Die Oberbekleidung muss die Vorder- und Rückseite des Körpers bedecken, über beide Schultern mindestens Träger haben und bei vollem Auszug den Taillenbereich bedecken. Den Fuß und die Ferse vollständig bedeckende Sportschuhe bei Hallenwettkämpfen und den Fuß und die Ferse vollständig bedeckende Sport- oder dem Gelände angepasste Schuhe bei Wettkämpfen im Freien, müssen zu jeder Zeit getragen werden. Übergroße oder sackartige Hosen oder Shorts sind nicht zulässig. 6.2.1.3 Bei schlechtem Wetter darf Schutzkleidung getragen werden. 6.2.1.4 Schützen einer Mannschaft müssen während des gesamten Wettkampfs einheitliche Vereinskleidung oder weiße Kleidung tragen. Zwischen kurzen und langen Hosen bzw. Röcken wird kein Unterschied gemacht. Die Siegerehrung ist Teil des Wettkampfs. Kopfbedeckung bei der Siegerehrung ist nicht zulässig. 6.2.1.5 In den Finalrunden kann der mit auf dem Wettkampffeld befindliche Trainer oder Betreuer in abweichendem Stil gekleidet sein, muss aber die gleichen Farben tragen wie der/die Wettkämpfer, so dass man ihn leicht als seinen/ihren Trainer / Betreuer erkennen kann. Alle bei Meisterschaften in der Qualifikationsrunde im Warte- und Schießbereich befindlichen Trainer und Betreuer von Schützen müssen Sportkleidung tragen. Blaue Jeans sind nicht erlaubt. 6.2.1.6 Tarnkleidung (Camouflage) jeder Art und Farbe ist nicht zulässig. 6.2.1.7 Die Startnummer ist jederzeit im Vollumfang sichtbar am Köcher oder Gürtel zu tragen. Es darf nur eine Startnummer getragen werden. 6.2.1.8 Werbung Die Schützen dürfen während des Wettkampfes zusätzlich zur normalen Handelsmarke des getragenen Artikels die Werbung von Sponsoren tragen. Außerdem dürfen sie zusätzlich zur normalen Handelsmarke die Werbung von Sponsoren auf ihrer persönlichen oder technischen Ausrüstung anbringen. Die Werbung auf Artikeln und Kleidungsstücken darf nicht anstößig sein und es darf keine Werbung für Alkohol oder Zigaretten sein. Diese Bestimmungen gelten auch für Trainer und Betreuer auf dem Wettkampffeld.

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