Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 5 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6.2 Ausrüstung des Schützen 6.2.1 Kleidung 6.2.1.1 Die Kleidung für Oberkörper und Unterkörper ist weiße Sportkleidung. Eine hiervon abweichende Vereinskleidung ist gestattet; sie muss jedoch einheitlich und als Sportkleidung erkennbar sein. Straßenkleidung und blaue Jeans sind nicht erlaubt. 6.2.1.2 Die Oberbekleidung muss die Vorder- und Rückseite des Körpers bedecken, über beide Schultern mindestens Träger haben und bei vollem Auszug den Taillenbereich bedecken. Den Fuß und die Ferse vollständig bedeckende Sportschuhe bei Hallenwettkämpfen und den Fuß und die Ferse vollständig bedeckende Sport- oder dem Gelände angepasste Schuhe bei Wettkämpfen im Freien, müssen zu jeder Zeit getragen werden. Übergroße oder sackartige Hosen oder Shorts sind nicht zulässig. 6.2.1.3 Bei schlechtem Wetter darf Schutzkleidung getragen werden. 6.2.1.4 Schützen einer Mannschaft müssen während des gesamten Wettkampfs einheitliche Vereinskleidung oder weiße Kleidung tragen. Zwischen kurzen und langen Hosen bzw. Röcken wird kein Unterschied gemacht. Die Siegerehrung ist Teil des Wettkampfs. Kopfbedeckung bei der Siegerehrung ist nicht zulässig. 6.2.1.5 In den Finalrunden kann der mit auf dem Wettkampffeld befindliche Trainer oder Betreuer in abweichendem Stil gekleidet sein, muss aber die gleichen Farben tragen wie der Wettkämpfer, so dass man ihn leicht als seinen Trainer / Betreuer erkennen kann. 6.2.1.6 Tarnkleidung (Camouflage) jeder Art und Farbe ist nicht zulässig. 6.2.1.7 Die Startnummer ist jederzeit im Vollumfang sichtbar am Köcher oder Gürtel zu tragen. Es darf nur eine Startnummer getragen werden. 6.2.1.8 Werbung Die Schützen dürfen während des Wettkampfes zusätzlich zur normalen Handelsmarke des getragenen Artikels die Werbung von Sponsoren tragen. Außerdem dürfen sie zusätzlich zur normalen Handelsmarke die Werbung von Sponsoren auf ihrer persönlichen oder technischen Ausrüstung anbringen. Die Werbung darf pro Artikel oder Kleidungsstück 400 cm² nicht überschreiten. Diese Einschränkung gilt nicht für Startnummern. Die Handelsmarken dürfen mit Ausnahme auf Bögen und Stabilisatoren 30 cm² nicht überschreiten. Diese Bestimmungen gelten auch für Trainer und Betreuer auf dem Wettkampffeld.

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