0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 9 Auf 50 m/100 m-Ständen (Gewehr und 50 m Pistole) müssen für jeden Schützenstand Windfahnen an der gedachten Linie, die nebeneinanderliegende Schützenstände und die dazugehörigen Scheiben voneinander trennt, aufgestellt werden. Bei jeder Sicherheitsblende müssen Fahnen auf der Seite des Schützen aufgestellt werden. Auf 300-m-Ständen müssen Windfahnen an der gedachten Linie, die jeden vierten Schützenstand und die dazugehörige Scheibe vom nächsten Stand und seiner Scheibe trennt, aufgestellt werden. Bei jeder Sicherheitsblende müssen Fahnen auf der Seite des Schützen aufgestellt werden. 0.3.4 Schießtische Schießtische für den Liegend- bzw. Kniendanschlag müssen folgende Mindestmaße haben: Länge: 2,20 m, Breite: 0,80 m. 0.3.5 Matten Beim Liegend- und Kniendanschlag muss der Veranstalter Matten zur Verfügung stellen. Diese müssen folgende Maße aufweisen: n D as Vorderteil der Matte muss aus zusammendrückbarem Material bestehen, nicht dicker als 50 mm und ca. 50 cm × 80 cm groß. n B ei Messungen nach Regel 1.3.1 muss dieser Teil in zusammengedrücktem Zustand mindestens 10 mm messen. n D er Rest der Matte muss zwischen 2 mm und 50 mm dick sein und ca. 80 cm × 200 cm groß sein. Als Alternative können zwei Matten vorgesehen werden, eine dicke und eine dünne; diese dürfen jedoch zusammen die festgelegten Maße nicht überschreiten. Sollte es dem Veranstalter nicht möglich sein die Matten zu stellen, kann der Schießleiter/Tech. Delegierte die Verwendung eigener Matten gestatten. 0.3.6 Boden Der Boden des Schützenstandes soll so beschaffen sein, dass Erschütterungen nicht übertragen werden. 0.3.7 Schützenstand Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden. Die Abstände zwischen den Schützenständen sollen den Scheibenabständen entsprechen. Beim Wettbewerb 25 m Schnellfeuerpistole, muss dem Schützen eine Standfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m im rechten Winkel (90°) zur mittleren Scheibe der Gruppe zur Verfügung stehen. Finale siehe Finalregel. 0.3.8 Räumlichkeiten Für Kontroll- und Leitungsfunktionen, die für den Ablauf des Wettkampfes erforderlich sind, müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
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