Sportordnung des DSB

Regeln für das Armbrustschießen Teil 5; Seite 7 5 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 5.9.2.1 Bogensicherung Der Bogen ist zu sichern n durch ein ungehärtetes Sicherungsblech mit einer Mindestzugfestigkeit von 700 N/mm² und dem Mindestmaß von 0,7 mm × 35 mm × 400 mm, an den Enden verjüngend auf 25 mm, zwischen Bogen und Gegenkeil fixiert durch Druck der Bogenschraube und zusätzlich durch Umwickeln mit Textilklebeband am Bogen. n d urch zwei ungehärtete Sicherungsbänder mit einer Mindestzugfestigkeit von 700 N/mm² und dem Mindestmaß von 0,8 mm × 8 mm × 1100 mm, die jeweils von der Hälfte der einen Bogeninnenseite über das Bogenende, die Bogenaußenseite, durch das Bogenhaus zwischen Druckplatte und Gewindeplatte, über die andere Bogenaußenseite, das andere Bogenende zur anderen Bogeninnenseite geführt werden. Beidseitig werden die Sicherungsbänder durch Umwickeln mit Textilklebeband fixiert. n E ine zusätzliche Befestigung von längeren Sicherungsbändern mittels Schrauben und Klemmplatten am Schaft der Bogeninnenseite, eine zusätzliche Kordel- oder Schnurumwicklung des Bogens, ist freigestellt. 5.9.2.2 Bolzen Bolzen mit Bolzenköpfen aus Metall. Bei runden Bolzenköpfen darf der Durchmesser 26,8 mm, bei rechteckigen Bolzenköpfen darf die größte Kantenlänge 24,3 mm nicht überschreiten. Das Mindestgewicht einschließlich Bolzenkopf beträgt 115 g. 5.9.2.3 Anschlagart Stehend und Tuchfühlung mit der Vorderkante des Schusstisches.

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