Sportordnung des DSB

Regeln für das Armbrustschießen Teil 5; Seite 6 5 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Stärke der Schusstischplatte: 0,05–0,08 m. 5.9.1.2 Sicherheitsbestimmungen Der Schütze hat selbst die Armbrust an dem dafür bestimmten Platz mit dem Spannbock zu spannen. Ab der Altersklasse sind andere Spanngeräte oder das Spannen durch andere Personen erlaubt. Andere Fälle entscheidet der Schießleiter. Jeder Schütze hat seine Armbrust nach dem Spannen sofort zu sichern, mit nach unten gerichtetem Bogen an den Stand zu treten und die Armbrust erst im Anschlag zu entsichern. Die gespannte und gesicherte Armbrust darf nur am Stand unter dem Vogelbaum in Anschlag gebracht werden. Jeder Schütze muss beim Abgeben des Schusses mit der Vorderkante des Schusstisches in Tuchfühlung sein. Der nächste Schütze darf erst an den Stand treten, wenn sein Vorgänger den Stand verlassen hat. Hinter dem Schützen darf nur ein Betreuer stehen; die übrigen Schützen haben sich unter dem Schutzgitter aufzuhalten. Verlässt ein Schütze den Sicherheitsbereich, so muss er eine entsprechende Kopfbedeckung tragen. 5.9.2 Vogel-/Hocharmbrust Zugelassen sind Vogel- oder Hocharmbrüste mit beliebiger Schäftung, ohne Gewichtsbeschränkung, mit beliebigen Zusatzgewichten, mit beliebigem Abzug sowie mit Bogen aus genehmigtem Material. Die Armbrust muss in ihrem Schießmechanismus eine Sicherung aufweisen, die verhindert, dass bei gespannter Armbrust eine unbeabsichtigte Auslösung der Spannung erfolgen kann. Die nachfolgenden Maße beziehen sich auf Bögen aus Stahl. Die Armbruste – ab Herstellungsdatum 01.01.2005 – unterliegen folgenden Beschränkungen: n S ehnenlänge: maximal 660 mm; die Sehne muss offen auf der Schiene liegen und darf nicht geführt werden. n S tärke des Bogens: in der Mitte max. 16 mm n S tärke des Bogens innerhalb der Bogenenden: max. 11 mm n B reite des Bogens in der Mitte: max. 40 mm n B reite des Bogens an den Bogenenden: max. 34,5 mm n L änge des Bogens: max. 670 mm, gemessen ohne Sehne, zwischen den Bogenbohrungen n D urchbiegung des Bogens: mind. 50 mm, gemessen ohne Sehne zwischen Bogenbohrungsmitte und Bogenunterseite in der Bogenmitte n B reite des Bogenkeils: max. 58 mm n D ie Spannung des Bogens von der Vorderkante der Sehne (gespannt) bis zum Beginn des Bogens darf 195 mm nicht überschreiten; gemessen wird in ungespanntem Zustand, wobei ein Bolzen von 8 mm Durchmesser die Stelle der Sehne im Spannungszustand einnimmt.

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