Sportordnung des DSB

Regeln für das Armbrustschießen Teil 5; Seite 5 5 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Durch diese Geräte darf kein anderer Teilnehmer behindert, gestört oder belästigt werden. Störungen können von der Aufsicht bis zu zweimal beseitigt werden. Bei weiteren Störungen müssen das Gerät bzw. – falls beide Geräte stören – die Geräte entfernt werden. Die Geräte zur Windbeobachtung dürfen erst nach Beendigung des Wettkampfes (ggf. einschließlich zusätzlicher Zeiten wegen Defekts) entfernt werden. 5.7 10 m Armbrust (Disziplin 5.10) Zugelassen sind 10-m-Armbrüste mit Pfeil-/Bolzenführungsbahn und Schlitten. Das Gewicht der Armbrust einschließlich Visiereinrichtung darf 6750 g nicht überschreiten. Nach Vorgabe der Hersteller endet der Schaft am Holz mit zwei Gewindebüchsen oder am Schiebestück mit Gewindebefestigung. Die Schaftkappe darf nach oben oder unten verstellt werden. Sie darf maximal 15 mm von der Normalstellung (Ende des Schafts) aus parallel nach links oder rechts verschoben oder um eine vertikale Achse gedreht werden. Eine ausziehbare Schaftkappe ist erlaubt. Lochschaft, Handballenauflage, Daumenauflage und eine Schafterhöhung im Haltebereich sind gestattet. 5.8 30 m Armbrust (Disziplin 5.20) Zugelassen sind 30-m-Armbrüste mit Pfeil-/Bolzenführungsbahn und Schlitten. Beliebige Schäftung mit Schaftkappe und Haken nach Regel 1.4.6. Der Griff für die rechte Hand darf nicht so geformt sein, dass er auf dem Riemen oder dem linken Arm aufliegt. Für den Stehendanschlag darf eine Handstütze verwendet werden. Kniendschießen Abweichend von Regel 1.1.3 sind beim Kniendanschlag zwei Kissen oder ein Kissen und eine Kniendrolle zulässig. Die Kniendrolle oder ein Kissen sind unter dem Rist des rechten Fußes, das zweite Kissen ggf. zwischen Ferse des rechten Fußes und Gesäß zu verwenden. Höchstmaß der Kissen (rechteckig): 250 mm lang, 350 mm breit, 150 mm dick. 5.9 Armbrust nationale Bedingungen 5.9.1 Vogelbaum (Disziplin 5.30) 5.9.1.1 Allgemeine Regeln für das Schießen am Vogelbaum Höhe des Vogelbaums: 29,00 m. Entfernung von der Anschlagskante des Schusstisches bis zum Vogelbaum: 4,00 m. Breite des Schusstisches: 2,00 m. Höhe des Schusstisches: 0,90–1,05 m.

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