Sportordnung des DSB

Regeln für das Armbrustschießen Teil 5; Seite 3 5 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 5.3.2 Anomale Schusslöcher Lässt bei ovalen, übergroßen oder deformierten Schusslöchern der Schusslochrand eine zweifelsfreie Bewertung des Schusses nicht zu, erfolgt die Messung vom Zentrum aus. Ist bei Prellschüssen der Schusswert durch den Eindruck des Pfeils/Bolzens auf der Scheibe nicht einwandfrei feststellbar, wird der Schuss mit null bewertet. 5.4 Defekte 5.4.1 Meldung Bei Armbrust- und Pfeil-/Bolzendefekten hat der Schütze das Schießen sofort zu unterbrechen und unverzüglich die Aufsicht zu unterrichten. Hat ein Schütze einen Armbrustdefekt, so kann er den Wettkampf mit Erlaubnis des Schießleiters mit einer anderen Armbrust fortsetzen. Diese Armbrust muss von der Waffenkontrolle abgenommen sein. 5.4.2 Anerkennung des Defekts Als Defekte werden nur sichtbare Defekte anerkannt. Die Entscheidung trifft der Schießleiter. 5.4.3 Reparaturzeit Bei anerkanntem Defekt ist dem Schützen eine Zeitgutschrift zur Behebung des Defekts zu gewähren, die ungeachtet mehrerer Defekte 20 Minuten nicht überschreiten darf. Die Dauer der in Anspruch genommenen Reparaturzeit ist von der Aufsicht zu vermerken und abzuzeichnen. 5.4.4 Zusätzliche Probeschüsse Bei Armbrustdefekt hat der Schütze Anspruch auf beliebig viele Probeschüsse (bei Feldarmbrust drei zusätzliche Probeschüsse) sowie auf einen Zeitzuschlag, über dessen Dauer der Schießleiter entscheidet. Bei Pfeil-/Bolzendefekt hat der Schütze Anspruch auf beliebig viele Probeschüsse jedoch ohne Zeitzuschlag. Bei Feldarmbrust dürfen keine zusätzlichen Probeschüsse gemacht werden. Zusätzliche Probeschüsse und Zeitzuschläge sind von der Aufsicht zu vermerken und abzuzeichnen. 5.4.5 Defekt am Vogelbaum Bei offensichtlichem Versagen der Armbrust oder bei Bogenbruch kann der Schuss nachgeholt werden, und zwar ausschließlich im Anschluss an den zehnten nachfolgenden Schützen. Wird der Schuss zu diesem Zeitpunkt nicht nachgeholt, verfällt er. Bei Armbrust-, Pfeil- oder Bolzendefekt hat der Schütze keinen Anspruch auf zusätzliche Probeschüsse.

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