Sportordnung des DSB

Regeln für das Armbrustschießen Teil 5; Seite 2 5 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 5.2 Armbrust/Bolzen Abzug beliebig. Über die Genehmigung des Bogenmaterials entscheidet die technische Kommission des Deutschen Schützenbundes. Aus dem Schaft ragende Beschwerungen innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts sind gestattet. Der Zylinder des Bolzens kann ein Gewinde haben, sofern das einwandfreie Messen des Schusslochs dadurch nicht beeinträchtigt wird. 5.2.1 Visierung Scheibenwettbewerbe Beliebige Visierung, bestehend aus zwei Zielmitteln. Wasserwaage ist gestattet. Länge des Korntunnels max. 50 mm. Die Länge der Visierlinie reicht von der Vorderkante des Tunnels bis zur Hinterkante des Diopters (bzw. Irisblende). Farbgläser ohne optischen Schliff, nur zur Lichtregulierung, sind gestattet. Die Hinweise aus dem Teil 1 – Gewehr sind zu beachten. 5.2.2 Schießen am Vogelbaum An der Armbrust ist als Visiereinrichtung nur ein Diopter gestattet. Das Korn muss sich stets auf dem Bolzen befinden. Der Bolzen muss frei und sichtbar auf der Schiene aufgelegt werden; er ist mithilfe einer Feder vor dem Herabfallen im Anschlag zu sichern. 5.3 Wettkampfschüsse 5.3.1 Gültige Schüsse Jeder in der Wettkampfzeit abgegebene Schuss mit oder ohne Pfeil/Bolzen ist gültig. Ein Schuss gilt als abgegeben, wenn die Spannung der Sehne durch die Abzugseinrichtung ausgelöst wurde. Gültig sind auch Schüsse, die mit fremdem Pfeil/Bolzen oder mit defekter Armbrust bzw. defektem Pfeil/Bolzen bis zur Anerkennung des Defekts abgegeben wurden; sie werden mit ihrem Schusswert gerechnet.

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