Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 7 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 0.3.3 Windfahnen für 300-m, 100-m und 50-m-Gewehr-/Pistolenstände Die Verwendung eigener Windfahnen ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet, wenn dieser keine aufgestellt hat. Rechteckige Windfahnen, welche die Windbewegung am Schießstand anzeigen, sollen aus Baumwollstoff mit einem Materialgewicht von ca. 150 g/m² bestehen. Sie sollen so nah wie möglich an der Geschossflugbahn aufgestellt sein, ohne jedoch den Geschossflug oder die Sicht des Schützen beim Zielen zu behindern. Die Farbe der Windfahnen muss im Kontrast zum Hintergrund stehen. Zweifarbige oder gestreifte Windfahnen werden empfohlen. Auf 50 m/100 m-Ständen (Gewehr und 50 m Pistole) müssen für jeden Schützenstand Windfahnen an der gedachten Linie, die nebeneinanderliegende Schützenstände und die dazugehörigen Scheiben voneinander trennt, aufgestellt werden. Bei jeder Sicherheitsblende müssen Fahnen auf der Seite des Schützen aufgestellt werden. Auf 300-m-Ständen müssen Windfahnen an der gedachten Linie, die jeden vierten Schützenstand und die dazugehörige Scheibe vom nächsten Stand und seiner Scheibe trennt, aufgestellt werden. Bei jeder Sicherheitsblende müssen Fahnen auf der Seite des Schützen aufgestellt werden. 0.3.4 Schießtische Schießtische für den Liegend- bzw. Kniendanschlag müssen folgende Mindestmaße haben: Länge: 2,20 m, Breite: 0,80 m. 0.3.5 Matten Beim Liegend- und Kniendanschlag muss der Veranstalter Matten zur Verfügung stellen. Diese müssen folgende Maße aufweisen: n D as Vorderteil der Matte muss aus zusammendrückbarem Material bestehen, nicht dicker als 50 mm und ca. 50 cm × 80 cm groß. n B ei Messungen nach Regel 1.3.1 muss dieser Teil in zusammengedrücktem Zustand mindestens 10 mm messen. n D er Rest der Matte muss zwischen 2 mm und 50 mm dick sein und ca. 80 cm × 200 cm groß sein. Als Alternative können zwei Matten vorgesehen werden, eine dicke und eine dünne; diese dürfen jedoch zusammen die festgelegten Maße nicht überschreiten. Sollte es dem Veranstalter nicht möglich sein die Matten zu stellen, kann der Schießleiter/Tech. Delegierte die Verwendung eigener Matten gestatten. Größe der Windfahnen Stände Entfernungen Größe 50 m Stände 10 m und 30 m 50 mm × 400 mm 100 m Stände 10 m, 30 m und 70 m 50 mm × 400 mm 300-m-Stände 50 m 50 mm × 400 mm 100 m und 200 m 200 mm × 750 mm

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