Sportordnung des DSB

Regeln für das Schießen auf Laufende Scheibe Teil 4; Seite 6 4 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 4.7 Störungen Wenn die Scheibe von der falschen Seite oder auf dem Kopf stehend gestartet wird, muss der Durchlauf annulliert und wiederholt werden – auch dann, wenn der Schütze den Schuss abgegeben hat. Bei Ereignissen, die den Wettkampf stören oder Schützen gefährden, können der Schießleiter oder die Standaufsicht den Wettbewerb abbrechen. Sollte ein Schütze im Augenblick der Bekanntgabe des Abbrechens seinen Schuss abgeben, ist er berechtigt, vor Anzeigen des Schusses den Durchlauf streichen zu lassen. Der Schuss darf nach erneuter Feuerfreigabe wiederholt werden. Sollten der Schießleiter oder die Aufsicht versäumen, das Schießen nach den vorstehenden Regeln zu stoppen, so kann der Schütze durch Heben eines Armes und mit dem Ruf STOP eine Unterbrechung verlangen, vorausgesetzt, dass er den Anlass zur Unterbrechung nicht selbst herbeigeführt hat. Die Scheibe muss dann angehalten werden. Erkennt der Schießleiter die Unterbrechung an, so wird die Scheibe nach Beseitigung des Mangels wieder in Lauf gesetzt. Bei Nichtanerkennung der Unterbrechung werden dem Schützen vom Wert des darauffolgenden Schusses zwei Ringe abgezogen. Wenn eine Serie für mehr als fünf Minuten unterbrochen wird, kann der Schütze um zwei zusätzliche Probeschüsse (vier Probeschüsse beim Wettbewerb der gemischten Läufe) ersuchen. In solch einem Fall hat die Standaufsicht deutlich PROBESCHÜSSE anzukündigen. Die Starter müssen unterrichtet werden. Diese Probeschüsse müssen von der gleichen Seite beginnen, von welcher die Serie nach der Unterbrechung fortgesetzt werden soll. Wenn keine Probeschüsse gefordert werden, wird die Serie wieder dort aufgenommen, wo sie unterbrochen worden ist. Bei Störungen, die der Schütze selbst zu vertreten hat, ist keine Wiederholung möglich. 4.8 Waffendefekte Ein Waffendefekt wird anerkannt, wenn 1. der Schütze die Waffe der Standaufsicht übergeben hat, ohne den Mechanismus oder die Sicherung zu berühren, das Geschoss den Lauf nicht verlassen hat, das Gewehr entsichert und der Abzug betätigt worden ist; 2. während der Serie das Gewehr defekt wird oder ein Munitionsversager vorliegt. 3. Die Wiederholung eines Schusses bei Anerkennung eines Defekts ist innerhalb einer Serie einmal erlaubt. 4.8.1 Zusätzliche Probeschüsse Sollte die Waffe nicht sofort in Ordnung gebracht werden können, so hat der Schütze das Recht auf Fortsetzung mit einem anderen Gewehr sowie Anspruch auf zwei Probeschüsse (im Mixprogramm zwei Probeserien nach Regel 4.3.1.1), sofern die Unterbrechung länger als fünf Minuten gedauert hat.

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