Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 6 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 0.3 Schießstände Das Schießen ist nur auf behördlich genehmigten Schießständen mit den dafür zugelassenen Waffen- und Munitionsarten gestattet. Die Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen („Schießstandrichtlinien“) enthalten die ausführliche Beschreibung über Beschaffenheit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit von Schießständen aller Art für das sportliche Schießen. Es werden vier Bauarten von Schießständen unterschieden: – Offene Schießstände ohne Umschließungen Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon- und Field-Target-Anlagen. – Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen. – Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5 m Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus (Nummer 4.6). – Geschlossene Schießstände (RSA) Diese Schießstände sind allseitig umschlossen. Für Meisterschaften und Wettkämpfe sind offene und teilgedeckte geschlossene Schießstände zugelassen. Bei der Deutschen Meisterschaft müssen die 10-m-Wettbewerbe auf geschlossenen Schießständen geschossen werden (Ausnahme Sommerbiathlon). Schießentfernungen werden vom Scheibenspiegel bis zu einer Entfernungsmarkierung am Schützenstand (Feuerlinie) gemessen. Die Entfernungsmarkierung (Feuerlinie) darf im Liegendanschlag nicht mit den Ellenbogen, im Kniend-, Sitzend- und Stehendanschlag nicht mit den Füßen berührt werden. (Für Bogenschießen und Feldarmbrust gilt eine besondere Regelung.) 0.3.1 Bemaßung und Beleuchtung der Schießstände Höhen der Scheibenzentren, bezogen auf das Niveau des Schützenstandes: Toleranzen für die Distanzen 10 m Stände 1,40 m ± 0,05 m ± 0,05 m 15 m Stände 1,40 m ± 0,10 m ± 0,05 m 25 m Stände 1,40 m + 0,10 m /- 0,20 m + 0,10 m 30 m Stände 1,40 m ± 0,20 m ± 0,05 m 50 m Stände (lfd. Scheibe) 1,40 m ± 0,20 m ± 0,20 m 50 m Stände 0,75 m ± 0,50 m ± 0,20 m 100 m Stände 1,00 m ± 1,50 m ± 0,50 m 300 m Stände 3,00 m ± 4,00 m ± 1,00 m

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