Sportordnung des DSB

Regeln für das Schießen auf Laufende Scheibe Teil 4; Seite 3 4 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 4.3.1.1 Probeschüsse Jeweils vor dem Langsamlauf und vor dem Schnelllauf können je vier Probeschüsse (zwei links, zwei rechts) abgegeben werden. 4.3.2 Laufende Scheibe gemischte Läufe – Mix Ein Wettbewerb besteht aus einem Wettkampfprogramm mit zwei Durchgängen von jeweils 20 gemischten Läufen. 4.3.2.1 Probeschüsse Zwei Probeserien von je zwei Probeschüssen, wobei von jeder Seite je ein Langsam- und je ein Schnelllauf erfolgen muss. 4.3.2.2 Scheibeneinteilung Jeder Gemischtlauf-Wettbewerb muss aus zehn Langsam- und zehn Schnellläufen von jeder Seite bestehen. 4.3.2.3 Scheibenfolge Der Schütze muss eine gleiche Anzahl von Läufen in der gleichen Geschwindigkeit von jeder Seite schießen. Die Läufe müssen so gemischt sein, dass es für den Schützen nicht möglich ist zu erkennen, ob der nächste Lauf langsam oder schnell ist. Es dürfen nicht mehr als fünf Läufe (kombiniert rechts oder links) in der gleichen Geschwindigkeit aufeinanderfolgen. 4.3.3 Laufende Scheibe 10 m – Nachwuchswettbewerb Vor der Wettkampfserie können vier Probeschüsse (zwei von links, zwei von rechts) abgegeben werden. 4.4 Wettkampfablauf 4.4.1 Meldung am Schützenstand Der Schütze hat sich entsprechend dem Startplan (Aushang) auf seinem Schützenstand zu melden. 4.4.2 Trockenschießen Vor Beginn des Wettkampfes muss dem ersten Schützen Gelegenheit gegeben werden, eine volle Serie von Trockenschüssen abzugeben. Der nachfolgende Schütze darf während des Wettkampfes des vorherigen Schützen an einem besonders ausgewiesenen Stand trocken schießen. 4.4.3 Vorbereitungszeit Nachdem der Schütze zum Schützenstand gerufen wurde, ist ihm bis zur seiner ersten Fertigmeldung eine Vorbereitungszeit von zwei Minuten zu geben.

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