Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 59 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.35.3 Wettkampfdurchführung 3.35.3.1 Zeit zur Schussabgabe Der Schütze muss 15 Sekunden nach dem er die Schützenposition betreten hat, die Wurfscheiben oder Doubletten abrufen. Ebenso zwischen Einzelwurfscheiben oder Doubletten. Wird diese Zeit überschritten erhält der Schütze eine Verwarnung (gelbe Karte). 3.35.3.2 Schussfeld Der Schütze muss die Wurfscheiben in einem Bereich beschießen, wo sie vom Hauptrichter einsehbar sind. Falls der Hauptrichter entscheidet, dass die Wurfscheibe hinter einem natürlichen Hindernis oder außerhalb des Schussfeldes beschossen wurde, ist keine Beschwerde gegen die Entscheidung zulässig. Unter keinen Umständen ist es dem Schützen erlaubt seine Schützenposition zu verlassen und eine Wurfscheibe aufzuheben, um zu kontrollieren ob sie getroffen wurde. Mit dem Abruf der nächsten Wurfscheibe akzeptiert der Schütze die vorherige Entscheidung des Schiedsrichters. 3.35.3.3 Ablauf eines Durchganges Ein nationaler Wettbewerb besteht aus 200 Wurfscheiben in acht Durchgängen à 25 Scheiben. Unter besonderen Umständen kann die Zahl der Wurfscheiben durch die Jury geändert werden, soweit es sich als sinnvoll erweist. In diesem Fall muss den Schützen der Preis für die nicht verwendeten Scheiben zurückerstattet werden. Als Grundlage für die Erstattung gilt der Preis einer Trainingsrunde. Der Wettkampf wird in Rotten zu je sechs (6) Schützen durchgeführt, die ausgelost werden. Die Anfangsschützen jeder Rotte wechseln nicht nur auf jedem Stand sondern auch bei Beginn einer Doublettenserie. Die Startzeiten werden rechtzeitig vor Beginn des Wettkampfes für jeden sichtbar ausgehängt. Auf jedem Stand werden zuerst von jedem Schützen der Rotte die Einzelscheiben beschossen und dann im Wechsel die Doubletten. Alle Wurfrichtungen werden auf jedem Stand dem ersten Schützen der Rotte, der bereits auf der Position stehen muss, vorgeworfen. Auf Wunsch des Schützen kann der Hauptrichter die Scheiben auch ein zweites Mal vorwerfen. Weiteres Vorwerfen ist nicht erlaubt. Bei Doubletten werden nur Rafale- und Simultandoubletten vorgeworfen. Auch hier ist ein zweites Vorwerfen möglich. Bei einer Unterbrechung von mehr als zehn (10) Minuten werden alle Scheiben des betroffenen Standes erneut vorgeworfen. 3.35.3.4 Abwesenheit Schützen müssen rechtzeitig am Stand sein. Wenn ein Schütze beim Aufruf nicht anwesend ist, muss der Schiedsrichter den Namen und die Nummer innerhalb einer (1) Minute dreimal laut aufrufen. Wenn seine Startposition zum Beschießen der Einzelscheibe auf Schützenposition eins (1) noch nicht übersprungen wurde, kann sich der Schütze ohne Konsequenzen in seine Rotte einfügen. Falls der Schütze versäumt sich der Rotte anzuschließen bevor er an der Reihe ist, werden alle Einzelscheiben und Doubletten, die er nicht beschossen hat, mit FEHLER gewertet. Falls ein Schütze an einem der folgenden Stände (2, 3, 4 …) anwesend ist, werden alle Scheiben der vorhergehenden Stände mit FEHLER gewertet. Auf alle Fälle darf der Schütze die Runde, die er versäumt, nicht in einer anderen Rotte nachholen. Sollte der Schütze der Meinung sein, dass es für die Abwesenheit einen dringenden Grund gab, kann er die Jury anrufen und ein Nachschießen beantragen. Schließt er sich seiner laufenden Rotte noch an, entfällt die Antragsmöglichkeit bei der Jury.

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