Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 4 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 0.2 Sicherheitsbestimmungen Auf dem gesamten Schießstand/Schießstandgelände sind die vom Veranstalter/Ausrichter/Schießstandbetreiber vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Bei minderjährigen Schützen sind die Alterserfordernisse und die Bestimmungen über die Obhut nach dem Waffenrecht zu beachten. 1. Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2) schießen. Ausnahmen durch die zuständige Behörde sind möglich. 2. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen – mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und – Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner schießen. Ausnahmen durch die zuständige Behörde sind möglich. 3. Mit allen anderen Waffen darf erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres geschossen werden. Wenn die Personensorgeberechtigten nicht selbst anwesend sind, muss deren schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Zielübungen und das Laden der Waffe sind nur im Schützenstand gestattet, und zwar mit nach dem Geschossfang gerichteter Mündung. Ausnahme Laden: siehe Vorderlader. Zielübungen sind nur mit Genehmigung des Schießleiters und mit entladener Waffe erlaubt. Der Schütze hat seine Waffe mit beiden Händen selbst zu laden. (Ausnahme: Arm- und Handbeschädigte in Gewehr- und Pistolenwettbewerben für Behinderte) Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn diese nicht geladen ist. Dies wird angenommen wenn: n d ie Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, n sich kein Magazin in der Waffe befindet, n bei Vorderladerwaffen kein Pulver eingefüllt ist, n die Armbrust nicht gespannt ist oder der Schütze die Kontrolle über die gespannte Armbrust hat. Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf, bzw. in der Lademulde/Laderinne befindet. Bevor der Schütze seinen Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss überprüfen, dass die Sicherheitsvorrichtung ordnungsgemäß eingeführt ist. Wenn ein Schütze seine Waffe einpackt oder vom Schützenstand entfernt, ohne dass sie von der Standaufsicht überprüft wurde, wird er disqualifiziert. Bei Ladehemmung oder sonstiger Störung ist die Aufsicht/Schießleitung/Jury einzuschalten. Spezielle Sicherheitsbestimmungen für die Wettbewerbe Armbrust national, Feldarmbrust, Bogen, Feldbogen, Sommerbiathlon und Vorderlader sind zu beachten. Transparente Schutzbrillen mit zwei gleichfarbigen Gläsern gelten nicht als Blende(n). Bei den Wettbewerben VL, Zentralfeuerwaffen (Wettbewerb 2.45 und 2.50 bis 2.59 ist ein Augenschutz aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Der Augenschutz muss einen Schutz des Auges mindestens von vorne und seitlich gewährleisten. Der Sportler trägt die Verantwortung für die Art des Schutzes seiner Augen selbst.

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