Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 55 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.35.1.4 Wurfrichtungen Die Gestaltung der Wurfrichtungen und Schützenpositionen muss den jagdlichen Grundsätzen und der waidgerechten Schussentfernung für Schrotflinten entsprechen (Mit Nahschüssen wird das Wildbret für den Genuss unbrauchbar, mit Weitschüssen wird das Wild nur verletzt). Es muss gewährleistet sein, dass auf jede Einzelscheibe zwei (2) Schüsse abgegeben werden können. Die Schwierigkeit einer Flugbahn ist wie folgt einzuordnen: Der Prozentsatz in jeder Klasse muss mit dem Ergebnis der getroffenen Wurfscheiben eines Durchschnittsschützen übereinstimmen. Unterschiedliche Flugbahnen von Klasse A – C werden für jeden Schützenstandplatz empfohlen. n e ine „A” Flugbahn n z wei „B” Flugbahnen n e ine „C” Flugbahn Bei einer Position mit fünf (5) Einzelzielen, sollten die folgenden Wurfscheiben nur eine „A” oder „B” Wurfscheibe sein. n D oubletten müssen zuvor als Einzelscheiben von derselben Position aus geworfen worden sein. n E ine „C” Wurfscheibe kann einmal oder zweimal oder in einer Doublette in Verbindung mit einer „A” Wurfscheibe von einem Stand geworfen werden. n Z wei „B” Wurfscheiben können für eine Doublette benutzt werden, oder eine „B” zusammen mit einer „A” Wurfscheiben. 3.35.1.5 Verantwortung für die Schießstandeinrichtung An den Tagen vor dem Wettkampf muss der Gestalter des Parcours die Platzierung der Wurfmaschinen und Schützenposition, die Wurfrichtungen und die Art der Wurfscheiben der Jury und den Hauptrichtern vorstellen. Vorschläge zur Gestaltung können hinsichtlich technischer Anforderungen, Wertung, Sicherheit und Regeln, die das Umfeld betreffen, angepasst werden. Alle Wurfschemen sind erst gültig, wenn sie durch die Jurymitglieder und die Oberschiedsrichter anerkannt wurden. Der Oberschiedsrichter übergibt die Entscheidungsrichtlinien an jeden Hauptrichter am Stand. Wurfrichtungen, die bei Windstille festgelegt wurden, können aufgrund außergewöhnlicher Wetterverhältnisse geändert werden. Trainingsschießen ist erst gestattet, wenn die Parcoursgestaltung durch die Verantwortlichen abgenommen ist. Klasse A B C über 80% 60% - 80% 40% - 60%

RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=