Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 43 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.30 Compak®-Sporting Compak®-Sporting ist eine Flintendisziplin die vom Wurfscheibenschießen abgeleitet wurde. Der Begriff Compak®-Sporting ist geschützt. Der Rechteinhaber ist die FITASC (Federation Internationale de Tir aux Armes Sportives de Chasse / Internationale Föderation für Jagd- und Sportschießen). Die Anschlagposition ist bei Abruf der Wurfscheibe frei wählbar (Voranschlag oder nicht). Alle Ziele müssen im korrekten Anschlag (Waffe an der Schulter) beschossen werden. 3.30.1 Einrichtung des Schießstandes Der Bereich, den sämtliche Wurfscheiben zu überfliegen haben, ist durch ein Rechteck (ABCD) von 25 m Tiefe und 40 m Breite definiert. Soweit möglich, sollten die vier (4) Ecken des Rechtecks mit mindesten 50 cm hohe Fahnen gekennzeichnet werden. Damit wird die Festlegung der Flugbahnen erleichtert. Die Anordnung erfolgt von links in Uhrzeigerrichtung. Die Seiten des Rechtecks sind bezeichnet mit AB-BCCD-DA. Es sind mindestens sechs (6) Wurfmaschinen erforderlich. Der Standort der Wurfmaschinen ist frei wählbar. Dabei ist zu beachten, dass durch die Flugbahn der Wurfscheiben keine Gefährdung für Schützen, Schiedsrichter und den Zuschauerbereich entsteht. Gleiches gilt auch für Wurfscheiben, die als NO BIRD gewertet werden (z.B. Bruchscheiben). Wenn sich die Wurfmaschine hinter den Schützen befindet, muss sie mindestens 4 m höher als die Schützenstände angeordnet sein. Bei Windstille muss die Flugbahn sämtlicher Wurfscheiben das Rechteck (ABCD) mindestens in einem Schnittpunkt überfliegen. Es gibt fünf (5) Standplätze für die Schützen. 25,00 4,00 - 8,00 20,00 Schützenstände 20,00 3,00 - 5,00 1 2 3 4 5 Überflugbereich der Ziele A B C D AB BC CD DA

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