Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 30 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 3.20.3 Wurfmaschinen Im Hochhaus und im Niederhaus befindet sich je eine Wurfmaschine, die fest eingestellt ist. Jede Wurfscheibe muss mit einer Weite zwischen von 68 m ± 1 m geworfen werden. 3.20.4 Schussgrenzen Die Schussgrenzen der Stationen eins (1) bis sieben (7) liegen 40,3 m +/- 0,10 m von jedem Haus entfernt. Die Schussgrenzen sind zu markieren. Bei Station acht (8) ist die Schussgrenze durch eine gedachte Linie von Station vier (4) über Station acht (8) und dem Wurfscheibenkreuzungspunkt gegeben. 3.20.5 Sicherheitsmaßnahmen Blenden vor den beiden Wurfhäusern verhindern, dass das Bedienungspersonal von den Schützen ge- sehen werden kann. Diese Maßnahme ist notwendig, um das Bedienungspersonal vor Schüssen oder abprallenden Schroten zu schützen. Als weitere Sicherheitsvorkehrung sollte eine Abgrenzung (Draht oder Seil) etwa sieben (7) Meter bis zehn (10) Meter hinter den Ständen eins (1) bis sieben (7) angebracht sein, die ungefähr dem Verlauf des Kreisbogens folgt. Die Abgrenzung darf von Zuschauern nicht überschritten werden; die Haupt- und Hilfsrichter sind für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich. 3.20.6 Zeitgeber Die Wurfmaschinen werden elektrisch, mechanisch oder akustisch ausgelöst, und zwar auf der Seite, von der das Bedienungspersonal die Wettkampfteilnehmer sehen und hören kann. Die Verwendung eines Zeitgebers ist vorgeschrieben. Der Zeitgeber (Timer) erlaubt ein Abwerfen der Scheiben innerhalb eines unbestimmten Zeitraums von 0,1 Sekunden bis drei (3) Sekunden, nachdem der Schütze die Wurfscheibe abgerufen hat. Die Auslösevorrichtung muss so beschaffen sein, dass nur ein (1) Schaltknopf zum Auslösen der Doubletten notwendig ist. An beiden Häusern muss je eine Lampe angebracht sein, die leuchtet, wenn der Bediener auslöst, und erlischt, wenn die Scheibe geworfen wurde.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=