Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 1 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Teil 0 – Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen 0.11 Auswertung – Auswertebüro (Ausnahme Bogen) S. 37 0.12 Ergebnisgleichheit S. 42 0.13 Einsprüche und ihre Behandlung S. 42 0.14 Titel und Rekorde S. 43 0.15 Medienbetreuung S. 44 0.16 Werbung S. 44 0.17 Doping S. 56 0.18 Abweichende Regelungen S. 57 0.19 Waffenrechtliche Definitionen nach dem WaffG S. 58 0.20 Anhang S. 61 0.21 Anhang: Wettbewerbe des DSB S. 75 Stichwortverzeichnis S. 89 0.1 Einführung S. 1 0.2 Sicherheitsbestimmungen S. 3 0.3 Schießstände S. 5 0.4 Wettkampf- und Probescheiben S. 8 0.5 Waffen, Munition und Ausrüstung S. 13 0.6 Wettkampffunktionäre S. 15 0.7 Klassen, Einzelschützen, Mannschaften, Körperbehinderte, Zulassung, Wettkampfvorbereitung, Standverteilung, Wettkampfpässe S. 19 0.8 Defekte und Störungen (Ausnahmen siehe Fachteile) S. 26 0.9 Wettbewerbe, Ligen, Wettkämpfe, Um- meldungen, Verhalten von Schützen und Betreuern, Disziplinarbestimmungen S. 30 0.10 Waffen- und Ausrüstungskontrolle S. 35 0 Allgemeines 0.1 Einführung 0.1.1 Allgemeine Verbindlichkeit In dieser Sportordnung (SpO) sind die allgemein verbindlichen Schießsportbestimmungen des Deutschen Schützenbundes (DSB) zusammengefasst. Teil 0 hat für alle Fachbereiche Gültigkeit, soweit in diesen keine speziellen Regelungen vorgesehen sind. 0.1.2 Regelanerkennung Jeder Schütze ist den Regeln der Sportordnung, den Bestimmungen der Schießstandordnung und bei Wettkämpfen den Bedingungen der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme am Wettkampf anerkennt, unterworfen. Er hat daher diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen zu kennen und zu beachten. Maßgeblich sind bei der Ausübung des Sports die Werte des Sports (für den DSB festgeschrieben in der Satzung und im Ethik-Code des Deutschen Schützenbundes). Diese Werte beinhalten auch ausdrücklich das Fair Play-Prinzip, welches unter anderem auch Wettbewerbsmanipulationen, sportliche Regelverstöße und Anti-Doping-Verstöße miteinschließt und diese verbietet. Etwaige Verstöße können geahndet werden.

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