Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 20 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 3.10.6 Wurfmaschinen – Ausstattung und Einstellung Ein olympischer Trapgraben muss mit 15 Wurfmaschinen ausgestattet sein. Die Maschinen sind in fünf (5) Dreiergruppen aufgestellt. Der Mittelpunkt jeder Gruppe muss auf dem Dach gekennzeichnet (Farbanstrich) sein. Die Abstände der Maschinen in jeder Gruppe müssen gleich sein. Zugelassen sind vollautomatische Wurfmaschinen (selbstladend und selbstspannend), halbautomatische (Handladung und automatische Spannung) oder manuell zu bedienende Wurfmaschinen. Jede Maschine muss plombiert werden können, nachdem sie eingestellt ist und das Kampfgericht die Höhe, die Wurfrichtung und die Wurfweite abgenommen hat. Alle Maschinen müssen technisch so ausgerüstet sein, dass die einmal eingestellte Wurfrichtung unverändert bleibt. 3.10.6.1 Einstellung der Wurfmaschinen Die Wurfmaschinen müssen vor Beginn des Wettkampfes eingestellt werden, und zwar nach der Schementabelle 3.10.2 (1-9). Die Reihenfolge der Einstellung ist: Höhe, Weite, Winkel. Der Winkelmesser muss über jeder einzustellenden Maschine positioniert werden. Die reguläre Wurfweite der Scheiben beträgt 76 m +/- 1 m. Sofern die freie Flugweite der Wurfscheiben durch Hindernisse (Wallanlage, Netze o. ä.) begrenzt wird, muss die Flugweite mindestens 66 m +/- 1 m betragen. Bei reduzierter Flugweite müssen die Wurfmaschinen zur Einstellung der korrekten Wurfweite seitlich ausgeschwenkt werden und sind in einer Richtung einzustellen, die eine freie Flugweite von 76 m auf eine niveauangepasste Referenzfläche d. h. Höhe der Fläche auf Niveau der Schützenstände ermöglicht. Mit dieser Einstellung sind die Wurfmaschinen dann in die vorgeschriebenen Wurfrichtungen (-winkel) ohne Veränderung der Einstellungen zurückzuschwenken und festzustellen. n D ie verwendeten Schemen werden durch Los bestimmt. n D ie Einstellung wird vom Kampfgericht/Jury geprüft, abgenommen und verplombt. n D as Wechseln der Schemen und die Neueinstellung erfolgt täglich. n V or Beginn des Wettkampfes und nach jeder späteren Neueinstellung der Maschinen muss aus jeder Wurfmaschine nacheinander je eine Probescheibe geworfen werden. Bei diesem Probewerfen dürfen die Schützen anwesend sein. Es ist allen Wettkampfteilnehmern, Trainern, Betreuern und anderen, nicht vom Veranstalter ausdrücklich autorisierten Personen untersagt, den Maschinengraben zu betreten, nachdem die Wurfmaschinen eingestellt und vom Kampfgericht/von der Jury geprüft, abgenommen und verplombt worden sind.

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