Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 7 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 3.5.3 Regelwidrige Flinten und Munition Verwendet der Schütze Flinten oder Munition, die den Regeln nicht entsprechen, so werden alle damit beschossenen Wurfscheiben als Fehler gewertet. Befindet das Kampfgericht, dass eine dieser Regeln vorsätzlich verletzt wurde, so kann der Schütze disqualifiziert werden. Befindet das Kampfgericht jedoch, dass der Schütze sich keiner Schuld bewusst sein konnte und auch keinen Vorteil erlangt hat, so kann auch für die Wertung des Resultats entschieden werden. 3.5.4 Verlassen der Rotte Verlässt der Schütze während einer Serie die Rotte oder unterbricht er das Schießen ohne einen vom Hauptrichter anerkannten Grund, so werden alle verbleibenden Wurfscheiben der Serie als FEHLER gewertet. 3.5.5 Verwarnung und Trefferabzug Regelverstöße, bei denen kein sofortiger Trefferabzug vorgesehen ist, haben zunächst eine Verwarnung des Schützen zur Folge (gelbe Karte). Wiederholte Verstöße während einer Serie von 25 Wurfscheiben oder 15 Doubletten bei Doppeltrap werden jedes Mal mit dem Verlust eines Treffers bzw. einer Doublette bestraft. Der Verstoß wird im Standprotokoll dokumentiert. Der Abzug erfolgt im Anschluss durch die Jury (grüne Karte). 3.6 Haupt- und Hilfsrichter Das Schießen leitet ein erfahrener Hauptrichter, der auch weitgehende Waffenkenntnisse haben soll. Ab der Landesmeisterschaft muss eine DSB-Kampfrichter-B-Lizenz vorhanden sein. 3.6.1 Verantwortlichkeit des Hauptrichters und der Hilfsrichter Der Hauptrichter und die Hilfsrichter sind dem Schießleiter gegenüber verpflichtet, auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, der Sportordnung und der Schießstandordnung zu achten. 3.6.2 Entscheidungen durch den Hauptrichter Der Hauptrichter hat sofort zu entscheiden, ob eine Wurfscheibe getroffen oder gefehlt wurde, ob eine neue Wurfscheibe zu werfen ist oder ob sonstige Abweichungen von den Regeln bestehen. Nach Möglichkeit sollte er im letzten Falle noch vor Abgabe des nächsten Schusses durch den Schützen NO TARGET rufen oder ein entsprechendes Zeichen geben. Regelwidrige Wurfscheiben erfordern eine sofortige und äußerst genaue Entscheidung durch den Hauptrichter. 3.6.2.1 Entscheidungskompetenz Der Hauptrichter trifft seine endgültige Entscheidung in jedem Fall allein. Sollte ein Hilfsrichter mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, so ist es seine Pflicht den Hauptrichter davon in Kenntnis zu setzen, indem er den Arm hebt oder ein anderes erkennbares Zeichen gibt. Der Hauptrichter berät sich vor einer endgültigen Entscheidung mit den Hilfsrichtern. Danach trifft der Hauptrichter seine endgültige Entscheidung.

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