Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 5 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Auf dem Stand verbleibende Flinten müssen mit dem Lauf nach oben, entladen und mit offenem Verschluss in einem Gewehrständer abgestellt werden. Die Flinte darf nur in gebrochenem Zustand abgelegt, bzw. in den Schießpausen abgestützt werden. Es ist verboten, die Flinte eines anderen Schützen ohne dessen Erlaubnis zu berühren. Zielübungen (Anschlagsübungen) allgemein: Zielübungen sind nur auf einem hierfür vorgesehenen Platz oder auf dem Schützenstand mit Erlaubnis des Kampfrichters in Richtung des Schrotfangs gestattet. Bei Zielübungen darf die Waffe nicht geladen werden (Ausnahme 3.4.2). Zielübungen auf Wurfscheiben eines anderen Wettkampfteilnehmers sind verboten. Es ist verboten, absichtlich auf Vögel oder andere Tiere zu zielen oder zu schießen. 3.4.2 Zielübungen bei Skeet Vor Beginn eines Durchganges dürfen keine Ziel- oder Anschlagsübungen auf den Ständen eins (1) bis acht (8), oder an einer anderen Stelle durchgeführt werden. Nach dem Kommando START des Hauptrichters dürfen nur auf Station eins (1) nach dem Laden und vor dem Abruf der Einzelscheibe sowie der Doublette für wenige Sekunden Ziel- und Anschlagübungen innerhalb des Zeitlimits durchgeführt werden. 3.4.3 Funktionsschüsse Jeder Schütze darf vor seiner ersten Serie an jedem Wettkampftag nur einmal mit Genehmigung des Hauptrichters einen Funktionsschuss pro Lauf abgeben. 3.4.4 Laden der Waffen Flinten dürfen nur auf dem Schützenstand (Station) und erst nach dem Kommando START geladen werden. Wenn für das Beschießen einer Wurfscheibe das Laden von nur einer Patrone vorgesehen ist (Skeet Einzelscheiben, Finale und Stechen bei Trap), darf in das offene Patronenlager keine weitere Patrone, abgeschossene Hülse, Pufferpatrone oder eine Patronenattrappe, die ein Gewicht simuliert, geladen werden. 3.4.5 Stationswechsel Alle Flinten müssen bei Trap und Doppeltrap zwischen den Schützenständen eins (1) bis fünf (5) offen und zwischen Stand fünf (5) und sechs (6), sowie Stand sechs (6) und eins (1) offen und entladen getragen werden. Der Schütze darf auf seiner Schützenposition die Flinte erst schließen, wenn der Schütze zur Linken bzw. der Schütze auf Position fünf (5), auf eine regelgerechte Wurfscheibe oder Doublette geschossen hat. 3.4.6 Abwenden vom Schützenstand Der Schütze darf sich nicht vom Schützenstand (Station) abwenden, ohne vorher seine Flinte geöffnet zu haben. Wird eine regelwidrige Scheibe geworfen, so muss die Flinte geöffnet werden. Die Flinte darf erst dann wieder geschlossen werden, wenn das Kommando BEREIT des Hauptrichters zur Fortsetzung des Wettkampfes gegeben wird. Wird das Schießen unterbrochen, so müssen alle Flinten entladen werden.

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