Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 3 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Das Tragen von Hemden, T-Shirts und ähnlichen Bekleidungsstücken ohne Ärmel ist nicht erlaubt. Offene Schuhe (Sandalen) sind erlaubt, sofern sie von einem Fersenriemchen gehalten werden (Standsicherheit). Camouflage-Bekleidung ist nicht gestattet. 3.1.3.1 Augenschutz Alle Schützen und Mitarbeiter sollen während des Wettkampfes unzerbrechliche Schießbrillen oder ähnlichen Augenschutz tragen. 3.1.3.2 Gehörschutz Alle Schützen und Mitarbeiter müssen während des Wettkampfes Gehörschutzkappen oder anderen Gehörschutz (Ohrstöpsel, Selektone) tragen. 3.1.3.3 Seitenblenden Seitenblenden an Brillen, Mützen und Hüten sind zugelassen. Die max. Höhe beträgt 60 mm und sie dürfen maximal 30 mm nach vorne (über die Stirn) überstehen. Sie müssen aus Kunststoff oder ähnlichem Material bestehen (Papier ist nicht zulässig) und an der Schießbrille oder dem Gehörschutz fixiert sein. 3.1.4 Schießordnung 3.1.4.1 Rotten Eine Rotte sollte aus sechs (6) Schützen bestehen, es sei denn, die Einteilung lässt dies nicht zu. Ab der Landesmeisterschaft soll eine Rotte aus mindestens fünf (5) Schützen bestehen. Rotten, in denen weniger als sechs (6) gemeldete Schützen schießen, sollen nach Möglichkeit durch erfahrene Schützen, die nicht am Wettbewerb teilnehmen, aufgefüllt werden. Ergebnisprotokolle sollen für einen reibungslosen Schießbetrieb auch von diesen Füllschützen ohne Namensnennung geführt werden. 3.1.4.2 Schützenstand Der Schütze muss mit beiden Füßen innerhalb des markierten Schützenstandes (Station) stehen. Die Station ist quadratisch und hat eine Größe von 100 cm x 100 cm. 3.2 Wurfscheiben 3.2.1 Regelgerechte Wurfscheiben Als regelgerechte Wurfscheibe wird eine vom Schützen abgerufene, nach den Regeln geworfene, nicht beschädigte Wurfscheibe angesehen. 3.2.2 Doubletten Eine Doublette gilt als regelgerecht, wenn gleichzeitig zwei nicht beschädigte Wurfscheiben nach den Regeln geworfen werden. 3.2.3 Fehlerhafte Wurfscheiben Als fehlerhaft wird eine Wurfscheibe angesehen, wenn sie den Vorschriften der Regel 0.20 Anhang in Aussehen, Gewicht und Farbe nicht entspricht.
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