Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 1 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Teil 3 – Regeln für Flintenschießen FITASC-Disziplinen 3.21 Allgemeines, Flinten, Munition, Kleidung, Sicherheit S. 33 3.22 Wurfscheiben S. 35 3.23 Störungen (Funktionsstörungen) S. 36 3.24 Verhaltensregeln S. 37 3.25 Disziplinarmaßnahmen S. 38 3.26 Haupt- und Hilfsrichter, Jury S. 39 3.27 Trefferfeststellung S. 41 3.28 Entscheidung über NO BIRD S. 41 3.29 Auswertung S. 42 3.30 Compak®-Sporting S. 43 3.35 Parcours S. 54 3.40 Universaltrap S. 60 3.45 Abweichende Regeln ISSF / FITASC S. 64 Stichwortverzeichnis S. 66 ISSF-Disziplinen 3.1 Allgemeines, Flinten, Munition, Kleidung, Sicherheit S. 1 3.2 Wurfscheiben S. 3 3.3 Störungen (Funktionsstörungen) S. 4 3.4 Verhaltensregeln S. 4 3.5 Disziplinarmaßnahmen S. 6 3.6 Haupt- und Hilfsrichter S. 7 3.7 Trefferfeststellung S. 8 3.8 NO TARGET S. 9 3.9 Auswertung S. 11 3.10 Trap S. 13 3.12 Trap Team Mixed S. 22 3.15 Doppeltrap S. 23 3.20 Skeet S. 27 3 Allgemeine Regeln für das Flintenschießen 3.1 Allgemeines, Flinten, Munition, Kleidung und Sicherheit Verboten ist jede Vorrichtung, Munition oder Ausrüstung, die in den vorliegenden Regeln nicht enthalten ist oder dem Sinn dieser Regeln widerspricht. Sämtliche Vorgaben der Sportordnung und Vorgaben der Standgenehmigung bezüglich Sicherheit sind zu beachten. Die Schützen müssen mit den Bestimmungen der Sportordnung und der Ausschreibung vertraut sein. Den Anweisungen der Kampfrichter ist Folge zu leisten. Ein Merkblatt des Standbetreibers ist den Schützen zur Kenntnis zu bringen und im offiziellen Aushang der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Alle auf rechtshändige Schützen bezogenen Regeln gelten sinngemäß auch für Linkshänder. Alle auf männliche Schützen bezogenen Formulierungen gelten auch für weibliche Teilnehmer.

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