Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 17 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 2.16.3.2 Durchführung des Wettbewerbs an zwei Tagen Wird der Wettkampf an zwei Tagen durchgeführt, werden die Stände für den 2. Durchgang in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem ersten 30-Schuss-Durchgang vergeben. Es beginnen die Athleten mit dem niedrigsten Ergebnis. Die Startplätze werden innerhalb der Rotten per Los entschieden. 2.17 25 m Schnellfeuerpistole – Nachwuchswettbewerb (2.31) Zugelassen sind selbstladende Pistolen. 2.17.1 Munition Siehe Pistolentabelle 2.17.2 Schießzeit, Wettkampfschüsse Der Wettbewerb besteht aus zwei Durchgängen zu je 30 Schuss. Ein 30-Schuss-Durchgang besteht aus sechs Serien; davon werden n d rei Serien in je acht Sekunden und n d rei Serien in je sechs Sekunden geschossen. 2.17.3 Durchführung Siehe Regel 2.16.3, Stechserie sechs Sekunden. 2.18 25 m Pistole (2.40) Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen. 2.18.1 Munition Siehe Pistolentabelle 2.18.2 Schießzeit, Wettkampf- und Probeschüsse 2.18.3 Durchführung 2.18.3.1 Probeserie Vor Beginn des Präzisions- und Duellschießens ist eine Probeserie gestattet. Präzisionsschießen (5 Schuss) in fünf Minuten und vor dem Duellschießen eine Probeserie fünf (5) Schuss entsprechend dem Duelldurchgang erlaubt. Durchgang Zahl der Serien/Schüsse Zeitlimit pro Serie 1. Präzision Sechs (6) Serien zu je fünf (5) Schuss fünf Minuten 2. Duell Sechs (6) Serien zu je fünf (5) Schuss siehe Schnellfeuerdurchgang
RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=