Regeln für Gewehr Teil 1; Seite 2 1 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 1.1.3 Kniend 1. Der Schütze darf den Boden des Schützenstandes mit der rechten Fußspitze, dem rechten Knie und dem linken Fuß berühren. 2. Das Gewehr darf mit beiden Händen und der rechten Schulter gehalten werden. 3. Der linke Ellbogen muss auf dem linken Knie abgestützt sein. 4. Die Spitze des Ellbogens darf nicht mehr als 100 mm über das Knie hinausragen und nicht weiter als 150 mm hinter dem Knie aufgesetzt werden. 5. Das Gewehr darf auch durch den Riemen unterstützt werden, aber weder der Vorderschaft hinter der linken Hand noch irgendein Teil des Gewehrs dürfen am Riemen oder dessen Zubehör aufliegen. 6. Das Gewehr darf keinen anderen Punkt oder Gegenstand berühren oder auf ihm aufliegen. 7. Wenn unter dem Rist des rechten Fußes eine Kniendrolle verwendet wird, darf der Fuß in einem Winkel von höchstens 45 Grad zur Seite gedreht werden. 8. Wird keine Kniendrolle verwendet, darf der Fuß in jedem beliebigen Winkel liegen. Dabei dürfen auch die Außenseite des Fußes und der Unterschenkel am Boden des Schützenstandes aufliegen. 9. Kein Teil des Oberschenkels oder des Gesäßes darf jedoch den Boden an irgendeinem Punkt berühren. 10. Benutzt der Schütze eine Matte nach 0.3.5, darf er ganz auf der Matte knien oder mit einem, zwei oder drei Auflagepunkten (Fußspitze, Knie, Fuß) Kontakt mit der Matte haben. 11. Zwischen dem Gesäß und der Ferse des Schützen dürfen nur die Hose und die Unterbekleidung ge- tragen werden. 12. Die Jacke oder andere Gegenstände dürfen nicht zwischen diese beiden Punkte oder unter das rechte Knie gelegt werden. 13. Die rechte Hand und/oder Arm darf nicht den linken Arm, die Schießjacke oder den Riemen berühren. 14. Sportler, die Hosen ohne Gesäßfleck verwenden dürfen ein Kissen mit den Maßen 200mm x 200 mm und 20 mm (siehe Bekleidungsmessung) benützen . 1.1.4 Sitzend 1. Die Füße müssen sich auf gleicher Höhe mit dem Gesäß befinden. 2. Oberarme bzw. Ellbogen können auf die Knie bzw. Oberschenkel gestützt werden. 3. Das Gewehr darf mit beiden Händen und der rechten Schulter gehalten werden. 4. Das Gewehr darf auch durch den Riemen unterstützt werden, aber weder der Vorderschaft hinter der linken Hand noch irgendein Teil des Gewehrs dürfen am Riemen oder dessen Zubehör aufliegen. 5. Das Gewehr darf keinen anderen Punkt oder Gegenstand berühren oder auf ihm aufliegen. 6. Das Anstemmen der Füße an die Standeinfassung oder dgl. ist nicht gestattet. 7. Die Verwendung von Rollen oder Kissen ist nicht gestattet. 8. Die Verwendung einer Matte nach 0.3.5 als Unterlage ist gestattet. 1.2 Bekleidungsregeln 1.2.1 Allgemeine Regeln Schießjacken und -hosen müssen aus geschmeidigem Material hergestellt sein, das unter für den Schießsport üblichen Bedingungen keinen Veränderungen seiner typischen Eigenschaften unterliegt, also nicht steifer, dicker oder härter wird.
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