SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e. V. SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e. V.
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Impressum Seite 1 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Deutscher Schützenbund Fachverband für Schieß- und Bogensport SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e.V. 01.01.2025 Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten. Die elektronische Vervielfältigung bzw. Kopie auch von Auszügen ist ebenfalls verboten und nur mit Zustimmung des DSB erlaubt. Beschlossen durch den Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes am 2. Mai 2024.
Kontakt: +49 (0)611/46807-439 museum@dsb.de www.dsb.de
Impressum Seite 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Vorwort Sportordnung 01.01.2025 Liebe Schützinnen und Schützen! Sie halten soeben das 3. Exemplar unserer neuen Sportordnung in der Hand, entweder tatsächlich als Buchdruck, oder in einer Online- oder in einer Offline-Version auf Ihrem Endgerät. Wir hoffen, dass Sie mit diesem Format so zurechtkommen. Die umfassendsten Änderungen erfolgten im Teil 6 „Bogen“ und Teil 12 „Blasrohr“. Darüber hinaus wurden nur Kleinigkeiten geändert. Wir haben im Internet unter https://www.dsb.de/der-verband/ueber-uns/statuten/sportordnung-national/ in bewährter Tradition die Änderungen von der Version der Sportordnung 01.01.2024 zur Version 01.01.2025 bereitgestellt. So können Sie die Änderungen im Einzelnen nachvollziehen. Mit der Ausgabe der Sportordnung 01.01.2023 änderte sich das Erscheinungsformat der Sportordnung: Die DSB-Sportordnung ist seitdem digital und offline verfügbar und kann in unterschiedlichen Versionen erworben werden: digital für iOS- Endgeräte (kostenpflichtige Offline-Version) digital für Android-Endgeräte und Kindle-Geräte (kostenpflichtige Offline-Version) als gebundenes Paperback-Buch (kostenpflichtige Papierversion, die Loseblattsammlung gibt es nicht mehr.) der Blätterkatalog auf der Seite des Deutschen Schützenbundes (kostenfreie Online-Version) Mit dem breiten Angebot folgen wir dem Wunsch vieler Sportschützinnen und Sportschützen, die seit Jahren darum baten, die Sportordnung digital und offline bereit zu stellen. Diesem Wunsch kommen wir als moderner Sportverband gerne nach. Bestellen Sie die kostenpflichtige Sportordnung, die Ihren Nutzungsgewohnheiten entspricht, ganz einfach unter: www.neuersportverlag.de/shop/sportbuecher/sportordnung Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Gebrauch der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. und weiterhin viele sportliche Erfolge in den Wettkämpfen. Ihr Deutscher Schützenbund e.V. P.S. Sollten Ihnen Unstimmigkeiten oder Fehler in der Sportordnung auffallen, bitten wir Sie, uns hierüber per E-Mail an die Anschrift sportordnung@dsb.de zu informieren. Der Deutsche Schützenbund weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die Regelungen des Waffengesetzes, der Allgemeinen WaffengesetzVerordnung und der Schießstandrichtlinien zwingend zu befolgen sind. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen (eine Kurzübersicht befindet sich auf der Rückseite). Fachverband für Schieß- und Bogensport
DEUTSCHER SCHÜTZENBUND E.V. Waffenaufbewahrung im privaten Bereich(nach § 36 WaffG und § 13 AWaffV) Die Übersicht zeigt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der Aufbewahrung vonWaffen und Munition in Bezug zum jeweiligenWiderstandsgrad der Waffenschränke für den privaten Bereich und für nicht bewohnte Schützenhäuser Erklärung: A-Schrank ohne Innenfach B-Schrank ohne Innenfach 0-Schrank 1-Schrank A-Schrank mit Innenfach B-Schrank mit Innenfach A-Schrank mit Innenfach B Stahlblech-Schrank mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig Sie haben... Änderung des Waffengesetzes ab 06.07.2017 Sie dürfen unterbringen... Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss über 200 kg, dürfen bis 10 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden, liegt es unter 200 kg, dann dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden. A A B B A B 0 max. 3 1 1 M Aufbewahrung von Waffen und Munition ab 06.07.2017 DefinitionWaffenschränke 0 = Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 1 = Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 1 nach DIN/EN 1143-1 Die bisherigen A- und B-Schränke nach VDMA 24992 sind seit Inkrafttreten des Gesetzes bei einem Neuerwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nicht mehr zur Aufbewahrung zugelassen. A = Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) B = Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) Eine sog. Überkreuz-Aufbewahrung ist zulässig; d.h. nicht zu einer Waffe gehörende Munition kann gemeinsammit dieser aufbewahrt werden. Beispiel: Kleinkalibermunition darf mit Großkaliberwaffen imWaffenschrank aufbewahrt werden. Grundsätzlich gilt für die Aufbewahrung im privaten Bereich und in nicht bewohnten Schützenhäusern für Luftdruckwaffen und Diabolos folgendes: Luftdruckwaffen/CO 2 -Waffen (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassifizierten Schränken aufbewahrt werden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein Abhandenkommen ebenso verhindert wird wie der unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum. Diabolos für Luftdruckwaffen sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes; für sie gelten keine besonderen Vorschriften für die Aufbewahrung, insbesondere können sie auch gemeinsam mit der Luftdruckwaffe verwahrt werden. Aufbewahrung im nicht bewohnten Schützenhaus (§ 13 Abs. 4 AWaffV) Abweichungen hierzu muss der Verein anhand eines Sicherheitskonzeptes mit der zuständigen Behörde abstimmen (§ 13 Abs. 4 AWaffV). Erlaubnispflichtige Kurzwaffen dürfen nur auf der Grundlage eines abgestimmten Sicherheitskonzeptes im unbewohnten Schützenhaus aufbewahrt werden. Deutscher Schützenbund e.V. Lahnstraße 120 65195 Wiesbaden www.dsb.de info@dsb.de Tel. 0611/46807-0 Fax 0611/46807-49 Stand: August 2017 * HARTMANN TRESORE AG Pamplonastraße 2 · 33106 Paderborn Tel (05251) 1744 - 0 · www.hartmann-tresore.de Beratung undWaffenschrank-Katalog kostenlos unter Tel. 0800 - 8 73 76 73 oder info@waffenschraenke.de Krüger Druck & Verlag GmbH & Co. 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Der neue Absatz 4 im § 36 WaffG regelt im Detail, in welcher Weise weiterhin die Aufbewahrung in den bisher zugelassenen A- und B-Schränken nach VDMA 24992 möglich ist. Bis zum 06. Juli 2017 bereits genutzte A- und B-Schränke können weiter im Rahmen der zulässigen Lagerkapazitäten genutzt werden: - vom bisherigen Besitzer - von berechtigten Personen für die Dauer einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft; vgl. hierzu § 13 Abs. 10 (alt) bzw. 8 (neu) AWaffV mit der Auslegung in Nr. 36.2.14 Verwaltungsvorschrift. Wichtig hierbei ist, dass der Eigentümer des Behältnisses dieses dem Mitbenutzer im Todesfall vererben kann. Nach der Begründung des Änderungsgesetzes gilt dies auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft und die gemeinschaftliche Aufbewahrung erst nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes begründet wurden. Zum Nachweis gegenüber der Behörde wird in diesen Fällen eine schriftliche Vereinbarung und erbrechtlich ein Vermächtnis erforderlich sein können. Bestandschutz (alles vor dem 06.07.2017): + www.krueger-scheiben.de Targets ·Cibles·Blancos Schießscheiben 1 2 3 4 5 6 7 8 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 7 6 5 4 3 2 1 8 60 cm Target Face Telefon 0 68 31/975-118 www.best-targets.com Targets·Cibles·Blancos Schießscheiben Krüger Druck & Verlag GmbH & Co. KG Handwerkstraße 8-10 · 66663 Merzig l fon: (0 68 61) 7002-118 · Telef : ( 61) 7002-115 E-Mail: schi ss-scheiben@kdv.de Online-Shop: www.krueg r-scheiben.de
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Impressum Seite 7 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Deutscher Schützenbund Fachverband für Schieß- und Bogensport SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e.V. 01.01.2025 Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten. Die elektronische Vervielfältigung bzw. Kopie auch von Auszügen ist ebenfalls verboten und nur mit Zustimmung des DSB erlaubt. Beschlossen durch den Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes am 2. Mai 2024.
Impressum Seite 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 gegründet 1861 in Gotha wiedergegründet 1951 in Frankfurt am Main Sitz und Geschäftsführung: Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Schützenbundes Lahnstraße 120 Postfach 2161 65195 Wiesbaden 65011 Wiesbaden Telefon 0611 / 46807-400 Telefax 0611 / 46807-449 Internet http://www.dsb.de E-Mail info@dsb.de Mitglied in: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Internationaler Schieß-Sportverband (ISSF) Internationaler Verband für Bogensport (WA) Internationale Vorderladervereinigung (M.L.A.I.C.) Internationale Armbrust-Union (IAU) Federation Internationale de Tir aux Armes Sportives de Chasse (FITASC) Europäische Schützenkonföderation (ESK) Europäischer Bogensportverband (WAE) Satz: Deutscher Schützenbund e.V., Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Layout: Krüger Druck + Verlag GmbH & Co. KG, Handwerkstraße 8 – 10, 66663 Merzig Herstellung: Neuer Sportverlag, Beim Hochwachtturm 2, 71332 Waiblingen Erschienen: Neuer Sportverlag, Beim Hochwachtturm 2, 71332 Waiblingen DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V.
Impressum Seite 9 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Badischer Sportschützenverband BD Badener Platz 2 69181 Leimen, Baden Postfach 1249 69170 Leimen Tel. 06224 / 14700 Fax 06224 / 147020 info@bsvleimen.de www.bsvleimen.de Schützenverband Berlin-Brandenburg BL Alte Allee 35 10455 Berlin Tel. 030 / 3351351 info@svbb.org www.svbb.org Brandenburgischer Schützenbund BR Eisenhüttenstädter Chaussee 55 15236 Frankfurt/Oder Tel. 0335 / 2848776 Fax 0335 / 2847686 gf@bsb-web.de www.bsb-web.de Bayerischer Sportschützenbund BY Ingolstädter Landstraße 110 85748 Garching Tel. 089 / 3169490 Fax 089 / 31694950 gs@bssb.de www.bssb.de Schützenverband Hamburg und Umgegend HH Ehestorfer Heuweg 14a 21149 Hamburg Tel. 040 / 7962388 Fax 040 / 7966759 schuetzenverband.hamburg@t-online.de www.schuetzenverband-hamburg.de Hessischer Schützenverband HS Schwanheimer Bahnstraße 115 60529 Frankfurt am Main Tel. 069 / 9352220 Fax 069 / 93522223 hess.schuetzen@t-online.de www.hessischer-schuetzenverband.de Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern MV Zur Datze 15 17034 Neubrandenburg Tel. 0395 / 7775130 Fax 0395 / 7775131 info@lsv-mv.de www.lsv-mv.de Norddeutscher Schützenbund ND Winterbeker Weg 49 24114 Kiel Tel. 0431 / 6476793 Fax 0431 / 6476794 post@ndsb-sh.de www.ndsb-sh.de Niedersächsischer Sportschützenverband NS Wilkenburger Straße 30 30519 Hannover Tel. 0511 / 2200210 Fax 0511 / 22002121 info@nssv.de www.nssv.de Nordwestdeutscher Schützenbund NW Lange Straße 68 - 70 27211 Bassum Tel. 04241 / 93680 Fax 04241 / 936818 info@nwdsb.de www.nwdsb.de Landesverbände des Deutschen Schützenbundes
Impressum Seite 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Oberpfälzer Schützenbund OP Schützenstraße 99 92536 Pfreimd Tel. 09606 / 9235020 Fax 09606 / 9235026 info@osb-ev.de www.osb-ev.de Pfälzischer Sportschützenbund PF Festplatzstraße 6a 67433 Neustadt Tel. 06321 / 9248873 Fax 06321 / 9248875 pssb@pssb.org www.pssb.org Rheinischer Schützenbund RH Am Förstchens Busch 2b 42799 Leichlingen Tel. 02175 / 16920 Fax 02175 / 169229 info@rsb2020.de www.rsb2020.de Schützenverband Saar SA Sportcampus Saar / Hermann-Neuberger-Straße 4 66123 Saarbrücken Tel. 0681 / 3879111 /2 /3 Fax 0681 / 3879180 info@svs.saarland www.schuetzenverband-saar.de Südbadischer Sportschützenverband SB Im Lehbühl 2 77652 Offenburg Tel. 0781 / 91926980 Fax 0781 / 91926985 info@sbsv.de www.sbsv.de Sächsischer Schützenbund SC Hans-Driesch-Straße 2b 04179 Leipzig Tel. 0341 / 4427334 Fax 0341 / 2117036 info@saechsischer-schuetzenbund.de www.saechsischer-schuetzenbund.de Landesschützenverband Sachsen-Anhalt ST Am Springbrunnen 25 39179 Barleben Tel. 039203 / 93910/11/12/13 Fax 039203 / 93915 geschaeftsstelle@sv-st.de www.sv-st.de Thüringer Schützenbund TH Schützenstraße 6 98527 Suhl Tel. 03681 / 8049740 Fax 03681 / 8049739 tsb@tsbev.de www.tsbev.de Westfälischer Schützenbund WF Eberstraße 30 44145 Dortmund Tel. 0231 / 8610600 Fax 0231 / 86106018 info@wsb1861.de www.wsb1861.de Württembergischer Schützenverband WT Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart Tel. 0711 / 28077300 Fax 0711 / 28077303 info@wsv1850.de www.wsv1850.de
Impressum Seite 11 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Mitglieder des Bundesausschuss Sportschießen des Deutschen Schützenbundes: (Stand: 01.05.2024) Furnier Gerhard DSB Vizepräsident Sport Martin Otmar DSB Bundessportleiter Sportschießen Abel Thomas DSB Sportdirektor Dörtzbach Jürgen BD Landessportleiter Prestel Thorsten BL Vizepräsident Sport Saffran Peter BR 1. Landessportleiter Lederer Josef BY 2. Landessportleiter Dr. Mißfeld Eckhard HH Vizepräsident Sport Dr. Degen Alexander HS Stellv. Landessportleiter Roß Matthias MV Vizepräsident Sport Dollerschell Martina ND Landessportleiterin Zimmer Reinhard NS Landessportleiter Kächele Volker NW Landessportleiter Adler Ernst OP Landessportleiter Neitsch Thilo PF Landessportleiter Zimmermann Norbert RH Landessportleiter Gierschmann Ina SA Landessportleiterin Schweinlin Dieter SB Landessportleiter Heyne Matthias SC Landessportleiter Feige Martin ST Landessportleiter Krannich Marco TH Vizepräsident Sport Dorn Rolf WF Landessportleiter Hanisch Rainer WT Landessportleiter Schumann Manfred DSB Bundesreferent Gewehr Goelden Marcel DSB Bundesreferent Pistole Eck Michael DSB Bundesreferent Flinte Gegner Karl-Heinz DSB Bundesreferent Laufende Scheibe Lützenkirchen Reiner DSB Bundesreferent Armbrust Klaner Thomas DSB Bundesreferent Vorderlader Hübner Frank DSB Bundesreferent Sommerbiathlon Kathe Barbara DSB Bundesreferentin Behindertensport Schlegel Lutz Hans DSB Bundesreferent Kampfrichter Sportschießen Reitz Christian DSB Gesamtaktivensprecher Kuhr Volker DSJ Vertreter Deutsche Schützenjugend Krenn Rudi DBS Deutscher Behindertensportverband Hacker Thomas DSV Deutscher Skiverband Murke Peter ERA European Rifle Association
Impressum Seite 12 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Mitglieder des Bundesausschuss Bogensport des Deutschen Schützenbundes: (Stand: 01.05.2024) Furnier Gerhard DSB Vizepräsident Sport Gras Jörg DSB Bundessportleiter Bogensport Abel Thomas DSB Sportdirektor Herholz Frank BD Referent Bogen Lindemann Jacob BL Referent Bogen Sauer Peter BR Referent Bogen Fent Stefan BY Referent Bogen Müller Michael HH Referent Bogen Schwegler Olaf HS Referent Bogen Schmetjen Ulrich MV Vizepräsident Bogensport Janke Kai ND Referent Bogen Keune Frank NS Referent Bogen Allhorn Sascha NW Bogensportleiter Aures Helmut OP Referent Bogen Kerch Ann-Kathrin PF Referentin Bogen Lonny Peter RH Referent Bogen Krob Martin SA Referent Bogen Haack Peter SB Referent Bogen Hermann Maik SC Referent Bogen Frank Tino ST Referent Bogen Lienshöft Nick TH Referent Bogen Olschewski Andreas WF Referent Bogen Böhm Andreas WT Referent Bogen Kathe Barbara DSB Bundesreferentin Behindertensport Steffens Sabrina DSB Bundesreferentin Kampfrichterwesen Bogen Weckmüller Maximilian DSB Aktivensprecher Bogen Koini Ulrike DSB Vertreterin Deutsche Schützenjugend Schemeit Rainer DBS Deutscher Behindertensportverband Trabert Ulf DFBSV Deutscher Feldbogensportverband
Impressum Seite 13 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V. Schießstandordnung 1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die nicht gemäß § 6 AWaffV 1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis auf die zugelassenen Waffen und Munitionsarten ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand anzubringen. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten (siehe § 15 a Abs. 1 und § 27 Abs. 7 WaffG 2) sowie unzulässige Schießübungen im Schießsport gemäß § 7 AWaffV 1) sind verboten. 3. Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muss nachgewiesen sein. 4. Das Laden sowie Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann. 5. Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind. 6. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird. 7. Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekanntzugeben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden. 8. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen. 9. Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden. 10. Rauchen und der Konsum von Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln sind auf den Schützenständen untersagt. 11. Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben für verantwortliche Aufsichtspersonen für die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten. 12. Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das 1 Allgemeine Waffengesetz - Verordnung vom 27.10.2003 in der jeweils geltenden Fassung 2 Waffengesetz vom 11.10.2002 in der jeweils geltenden Fassung
Impressum Seite 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen. Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. Stand: Mai 2024 DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V. Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen 1. Jeder Sportler ist den Bestimmungen dieser Sicherheitsregeln, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann. 3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen. 4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar keine Personen in Schussrichtung im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten. 5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der jeweiligen Aufsicht(en) ist Folge zu leisten. 6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogensportler sein, der vom vertretungsberechtigten Vereinsvorstand oder dem jeweiligen Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf der Bogensportanlage befindet. 7. Bei Störungen ist das Schießen einzustellen. Es darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden. 8. Sportler, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenplatz verwiesen werden. 9. Rauchen und der Konsum von Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln sind auf dem Sportgelände, im und vor dem Aufenthaltsbereich der Sportler untersagt. Stand: Mai 2024
Impressum Seite 15 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Das Schützenwesen ist Kulturerbe Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz haben das „Schützenwesen in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Begründung lobt das Schützenwesen „als Ausdruck lokal aktiver Kulturpraxis mit lebendiger Traditionspflege“, mit „vielfältigen Maßnahmen zur Weitergabe, unterschiedlichen Formen der Jugendarbeit und einer aktiven Pflege regionaler und europäischer Verbindungen. Auch die Verpflichtung gegenüber sozialem Engagement und ziviler Kultur im Umgang mit Waffentechnik und Waffengebrauch sowie der integrative Charakter“ werden hervorgehoben. Mit der offiziellen Anerkennung als kulturelles Erbe erfahren die sportlichen und traditionellen Aktivitäten der Schützenvereine eine besondere Bestätigung und Wertschätzung. Alle Vereine des Deutschen Schützenbundes können sich die Auszeichnung zunutze machen und das Prädikat „Immaterielles Kulturerbe“ offensiv für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Auf der Homepage des Deutschen Schützenbundes stehen das Logo und weitere nützliche Informationen zum Download bereit: https://www.dsb.de/tradition/immaterielles-kulturerbe/acrylglasschild/ Ehrungen des Deutschen Schützenbundes Der Deutsche Schützenbund bietet den Vereinen die Möglichkeit, ihre verdienten Mitglieder mit dem Protektorabzeichen in silber oder der Ehrennadel des Präsidenten auszuzeichnen. Diese Ehrungen können von Ihnen über die Homepage des DSB beantragt und erworben werden: https://www.dsb.de/tradition/ehrungen/ Protektorabzeichen in silber ab 5 Jahren Verdienstnadel des Präsidenten Grün – ab 10 Jahre Verdienstnadel des Präsidenten Bronze – ab 15 Jahre Verdienstnadel des Präsidenten Silber – ab 20 Jahre Verdienstnadel des Präsidenten Gold – ab 25 Jahre Sebastianusnadel des Präsidenten ab 30 Jahre
Impressum Seite 16 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Der Deutsche Schützenbund im Austausch mit den Vereinen Der Deutsche Schützenbund entwickelt immer wieder Formate, die gezielt die Basis informieren, ansprechen und unterhalten sollen. Vier Projekte – alle KOSTENLOS für DSB-Mitglieder – stellen wir näher vor, bei denen es lohnt, sich damit zu beschäftigen. Stiller Star: Knapp 14.000 Vereine und ca. 1,3 Millionen Mitglieder sind unter dem Dach des DSB organisiert. Und das zum überwältigenden Teil ehrenamtlich. Und diese Basisarbeit, die Tag für Tag geleistet wird, um unseren Mitgliedern ein sportliches und gesellschaftliches Zuhause zu bieten, würdigt der DSB einmal pro Monat mit dem „Stillen Star“. Es werden Personen oder Vereine ausgezeichnet, die Gutes tun. Haben auch Sie einen Vorschlag für einen „Stillen Star“? Auf www.dsb.de gibt es alle Informationen: https://www.dsb.de/der-verband/service/ehrenamt/stiller-star Webinare: „Wenn Corona etwas Gutes hervorgebracht hat, dann diese tolle Webinar-Reihe vom DSB!“ Dieses Original-Zitat eines DSB-Mitglieds zeigt, wie willkommen die gemeinsam mit der Führungs-Akademie durchgeführten Webinare an der Basis sind. Das Themenspektrum ist breit gestreut, die Teilnahme für bis zu 500 Zuseher und -hörer kostenlos möglich. Alle Infos auf der DSB-Homepage: https://www.dsb.de/der-verband/wissen/webinare Podcast: Hier gibt es regelmäßig etwas auf die Ohren! Der DSB-Podcast „Volltreffer“ stellt die Top-Athleten vor, fragt nach der sportlichen Karriere, aber auch nach Privatem. Zudem werden immer mal wieder Themen aufgegriffen, die aktuell sind und für alle Bogen- und Schießsportfans von Interesse sein dürften. Zu hören ist der Podcast über die bekannten Anbieter wie Spotify, Apple Podcasts oder Google Podcasts – alle Infos gibt es auf der DSB-Homepage: https://www.dsb.de/der-verband/service/media/podcast Faszination Bogen: Sieben Jahre lang wurde die Zeitschrift Faszination Bogen in gedruckter Form produziert. Seit 2022 erscheint „FABO” wie gewohnt, aber sie kommt ausschließlich digital daher. Man muss sich lediglich registrieren und einmalig den Freischaltcode (FABO2022) eingeben – schon gibt es den Zugang zu allen Ausgaben mit Videos, Foto-Galerien, Links und mehr auf PC, Tablet oder Smartphone oder auch als App für iOS und Android. Zur kostenlosen Registrierung und Freischaltung: https://uzv.de/fabo-anmeldung
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 1 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Teil 0 – Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen 0.11 Auswertung – Auswertebüro (Ausnahme Bogen) S. 37 0.12 Ergebnisgleichheit S. 42 0.13 Einsprüche und ihre Behandlung S. 42 0.14 Titel und Rekorde S. 43 0.15 Medienbetreuung S. 44 0.16 Werbung S. 44 0.17 Doping S. 56 0.18 Abweichende Regelungen S. 57 0.19 Waffenrechtliche Definitionen nach dem WaffG S. 58 0.20 Anhang S. 61 0.21 Anhang: Wettbewerbe des DSB S. 75 Stichwortverzeichnis S. 89 0.1 Einführung S. 1 0.2 Sicherheitsbestimmungen S. 3 0.3 Schießstände S. 5 0.4 Wettkampf- und Probescheiben S. 8 0.5 Waffen, Munition und Ausrüstung S. 13 0.6 Wettkampffunktionäre S. 15 0.7 Klassen, Einzelschützen, Mannschaften, Körperbehinderte, Zulassung, Wettkampfvorbereitung, Standverteilung, Wettkampfpässe S. 19 0.8 Defekte und Störungen (Ausnahmen siehe Fachteile) S. 26 0.9 Wettbewerbe, Ligen, Wettkämpfe, Um- meldungen, Verhalten von Schützen und Betreuern, Disziplinarbestimmungen S. 30 0.10 Waffen- und Ausrüstungskontrolle S. 35 0 Allgemeines 0.1 Einführung 0.1.1 Allgemeine Verbindlichkeit In dieser Sportordnung (SpO) sind die allgemein verbindlichen Schießsportbestimmungen des Deutschen Schützenbundes (DSB) zusammengefasst. Teil 0 hat für alle Fachbereiche Gültigkeit, soweit in diesen keine speziellen Regelungen vorgesehen sind. 0.1.2 Regelanerkennung Jeder Schütze ist den Regeln der Sportordnung, den Bestimmungen der Schießstandordnung und bei Wettkämpfen den Bedingungen der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme am Wettkampf anerkennt, unterworfen. Er hat daher diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen zu kennen und zu beachten. Maßgeblich sind bei der Ausübung des Sports die Werte des Sports (für den DSB festgeschrieben in der Satzung und im Ethik-Code des Deutschen Schützenbundes). Diese Werte beinhalten auch ausdrücklich das Fair Play-Prinzip, welches unter anderem auch Wettbewerbsmanipulationen, sportliche Regelverstöße und Anti-Doping-Verstöße miteinschließt und diese verbietet. Etwaige Verstöße können geahndet werden.
Das Ehrenamtskonzept des Deutschen Schützenbundes Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen Zum Handbuch: Weitere Materialien, Erklärfilme und Ansprechpartner: Packen Sie mit an und gestalten Sie die Zukunft Ihres Vereins! Link: dsb.de/der-verband/service/ehrenamt
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 3 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 0.1.3 Auslegung Wo der Wortlaut der Sportordnungsregeln eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, sind sie stets im Sinne des sportlichen Anstands, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, zu interpretieren. 0.1.4 Teilnahmevoraussetzungen An den Schießen des DSB dürfen nur Schützen teilnehmen, die gegen Unfall und Haftpflicht (nach Vorgabe des DSB bzw. der Landesverbände) ausreichend versichert sind. An den Meisterschaften des DSB und an den Wettkämpfen der Landesverbände dürfen nur Schützen der Vereine teilnehmen, für die Beiträge an den Landesverband und den DSB entrichtet wurden. 0.1.5 Sportjahr Das Sportjahr entspricht dem Kalenderjahr. Den Landesverbänden ist es freigestellt, Meisterschaften unterhalb der Landesmeisterschaft bereits bis zu drei Monate vor Beginn des Sportjahres schießen zu lassen. 0.1.6 Veranstalter Der Veranstalter ist die einen Wettkampf oder eine Meisterschaft ausrichtende Verbandsstufe. Der Veranstalter wird durch den Vorsitzenden der Verbandsstufe beziehungsweise dessen Beauftragten vertreten. 0.2 Sicherheitsbestimmungen Auf dem gesamten Schießstand/Schießstandgelände sind die vom Veranstalter/Ausrichter/Schießstandbetreiber vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Bei minderjährigen Schützen sind die Alterserfordernisse und die Bestimmungen über die Obhut nach dem Waffenrecht zu beachten. 1. Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2) schießen. Ausnahmen durch die zuständige Behörde sind möglich. 2. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen – mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und – Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner schießen. Ausnahmen durch die zuständige Behörde sind möglich. 3. Mit allen anderen Waffen darf erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres geschossen werden. Wenn die Personensorgeberechtigten nicht selbst anwesend sind, muss deren schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Zielübungen und das Laden der Waffe sind nur im Schützenstand gestattet, und zwar mit nach dem Geschossfang gerichteter Mündung. Ausnahme Laden: siehe Vorderlader. Zielübungen sind nur mit Genehmigung des Schießleiters und mit entladener Waffe erlaubt.
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 4 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Der Schütze hat seine Waffe mit beiden Händen selbst zu laden. (Ausnahme: Arm- und Handbeschädigte in Gewehr- und Pistolenwettbewerben für Behinderte) Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn diese nicht geladen ist. Dies wird angenommen wenn: n d ie Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, n sich kein Magazin in der Waffe befindet, n bei Vorderladerwaffen kein Pulver eingefüllt ist, n die Armbrust nicht gespannt ist oder der Schütze die Kontrolle über die gespannte Armbrust hat. Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf, bzw. in der Lademulde/Laderinne befindet. Bevor der Schütze seinen Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss überprüfen, dass die Sicherheitsvorrichtung ordnungsgemäß eingeführt ist. Wenn ein Schütze seine Waffe einpackt oder vom Schützenstand entfernt, ohne dass sie von der Standaufsicht überprüft wurde, wird er disqualifiziert. Bei Ladehemmung oder sonstiger Störung ist die Aufsicht/Schießleitung/Jury einzuschalten. Spezielle Sicherheitsbestimmungen für die Wettbewerbe Armbrust national, Feldarmbrust, Bogen, Feldbogen, Sommerbiathlon und Vorderlader sind zu beachten. Transparente Schutzbrillen mit zwei gleichfarbigen Gläsern gelten nicht als Blende(n). Bei den Wettbewerben VL, Zentralfeuerwaffen (Wettbewerb 2.45 und 2.50 bis 2.59 ist ein Augenschutz aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Der Augenschutz muss einen Schutz des Auges mindestens von vorne und seitlich gewährleisten. Der Sportler trägt die Verantwortung für die Art des Schutzes seiner Augen selbst. Zum Schutz vor Gehörschäden wird bei allen Wettbewerben (außer Luftdruck und Bogen) beim Schießbetrieb ein Gehörschutz vorgeschrieben. Schützen ist die Verwendung eines Gehörschutzes mit eingebauten Empfangsvorrichtungen jeder Art verboten. Nicht davon betroffen sind elektronisch niveauabhängig dämmende Gehörschützer, solange diese nicht mit Funk- oder Spracheinrichtungen versehen sind. Bei Bogenwettbewerben gelten besondere Bestimmungen. Außer ärztlich verordneten Hörhilfen dürfen von den Schützen keine elektrischen oder elektronischen Geräte im Schützenstand verwendet werden. Während eines Wettkampfes ist Schützen, Trainern, Mannschaftsbetreuern und Zuschauern im Schützenstand und Zuschauerbereich die Verwendung von Mobiltelefonen, Funksprechgeräten oder ähnlichen Vorrichtungen verboten. Alle Mobiltelefone müssen abgeschaltet sein. An jedem Schießstand (auch Bogensportplatz) ist an gut sichtbarer Stelle eine Schießstandordnung anzubringen. Den freien Raum hinter den Schützen dürfen nur der Schießleiter und die von ihm zugelassenen Mitarbeiter (insbesondere verantwortliche Aufsichtspersonen, zur Aufsichtführung berechtigte Sorgeberechtigte, zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtspersonen) sowie die Kampfrichter/Jurymitglieder betreten. Bei Störungen im Schießbetrieb, z. B. durch Versagen der Scheibeneinrichtungen, ist das Schießen sofort zu unterbrechen und die Waffen sind zu entladen. Letzteres kann auf Anordnung der Schießleitung auch durch Abschießen der Waffen auf den Geschossfang geschehen.
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 5 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Eine Unterbrechung des Schießens infolge einer Störung haben die Verantwortlichen schnellstmöglich durch klare Anordnung bekannt zu geben. In der Anzeigedeckung geschieht dies mit einer für die Schützen sichtbaren roten Flagge oder eines anderen angekündigten Signals. Das Schießen darf erst auf Anordnung des Schießleiters und nach Einholen der roten Flagge oder des entsprechenden Signals fortgesetzt werden. 0.2.1 Alkohol Den Sportlern ist der Genuss von Alkohol verboten. Als Grenze gilt 0,0 Promille. Es bleibt den Veranstaltern vorbehalten Kontrollen vorzunehmen. Bei der Feststellung von Alkohol erfolgt eine Disqualifikation in dem betr. Wettbewerb. Die Schießleitung legt im Vorfeld die berechtigte Person als Kontrolleur fest. 0.2.2 Kleidung Zugelassen bei den Wettkämpfen des DSB sind die üblichen Schießbekleidungen sowie allg. übliche Bekleidungen. Tarnkleidung, Zubehör (Camouflage) oder Kleidung mit mitliärischem Aussehen jeder Art und Farbe ist nicht zulässig. Disziplinspezifische Abweichungen sind in den entsprechenden Fachteilen geregelt. 0.2.3 Sicherheitsvorrichtungen Munitionsattrappen oder patronenähnliche Gegenstände sind verboten. Empfohlen wird eine einfache Kunststoffschnur, die sowohl die Mündung als auch das Patronenlager überragt. 0.3 Schießstände Das Schießen ist nur auf behördlich genehmigten Schießständen mit den dafür zugelassenen Waffen- und Munitionsarten gestattet. Die Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen („Schießstandrichtlinien“) enthalten die ausführliche Beschreibung über Beschaffenheit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit von Schießständen aller Art für das sportliche Schießen. Es werden vier Bauarten von Schießständen unterschieden: – Offene Schießstände ohne Umschließungen Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon- und Field-Target-Anlagen. – Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen. – Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5 m Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus (Nummer 4.6). – Geschlossene Schießstände (RSA) Diese Schießstände sind allseitig umschlossen. Für Meisterschaften und Wettkämpfe sind offene und teilgedeckte geschlossene Schießstände zugelassen. Bei der Deutschen Meisterschaft müssen die 10-m-Wettbewerbe auf geschlossenen Schießständen geschossen werden (Ausnahme Sommerbiathlon).
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 6 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Schießentfernungen werden vom Scheibenspiegel bis zu einer Entfernungsmarkierung am Schützenstand (Feuerlinie) gemessen. Die Entfernungsmarkierung (Feuerlinie) darf im Liegendanschlag nicht mit den Ellenbogen, im Kniend-, Sitzend- und Stehendanschlag nicht mit den Füßen berührt werden. (Für Bogenschießen und Feldarmbrust gilt eine besondere Regelung.) 0.3.1 Bemaßung und Beleuchtung der Schießstände Wenn LG 3-Stellung vom Boden aus geschossen wird, empfiehlt die Tech. Kommission folgenden Höhen: n Knieendanschlag: 80 cm ± 5 cm n Liegendanschlag: 35 cm ± 5 cm Die abweichenden Standhöhen für SoBi KK und LG Liegend ist im Teil SoBi beschrieben. Horizontalabweichungen für Scheibenzentren Folgende Maximalabweichungen von einer durch die Mitte der Scheibe/Scheibengruppe oder Schneise im rechten Winkel (90 Grad) zur Scheibenebene gezogenen Linie sind in beiden Richtungen erlaubt: Die Scheiben und der Raum sollen gleichmäßig und ausreichend beleuchtet sein: Bei 10-m-Wettbewerben: n Scheiben mindestens 1000 Lux, n Raum mindestens 300 Lux 0.3.2 Nummerierung der Schützenstände und der Scheibenständer Der Stand muss im Bereich des Geschossfangs und des Schützenstandes einheitlich nummeriert sein. Die Nummerierung muss während des gesamten Wettkampfes deutlich erkennbar sein. Höhen der Scheibenzentren, bezogen auf das Niveau des Schützenstandes: Toleranzen für die Distanzen 10 m Stände 1,40 m ± 0,05 m ± 0,05 m 15 m Stände 1,40 m ± 0,10 m ± 0,05 m 25 m Stände 1,40 m + 0,10 m /- 0,20 m + 0,10 m 30 m Stände 1,40 m ± 0,20 m ± 0,05 m 50 m Stände (lfd. Scheibe) 1,40 m ± 0,20 m ± 0,20 m 50 m Stände 0,75 m ± 0,50 m ± 0,20 m 100 m Stände 1,00 m ± 1,50 m ± 0,50 m 300 m Stände 3,00 m ± 4,00 m ± 1,00 m 300 m Gewehr 6,00 m 50 m Gewehr/Pistole 0,75 m 10 m Gewehr/Pistole 0,25 m 25 m Stände 0,75 m 50-m-Stände Laufende Scheibe 2,00 m 10-m-Stände Laufende Scheibe 0,40 m
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 7 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 0.3.3 Windfahnen für 300-m, 100-m und 50-m-Gewehr-/Pistolenstände Die Verwendung eigener Windfahnen ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet, wenn dieser keine aufgestellt hat. Rechteckige Windfahnen, welche die Windbewegung am Schießstand anzeigen, sollen aus Baumwollstoff mit einem Materialgewicht von ca. 150 g/m² bestehen. Sie sollen so nah wie möglich an der Geschossflugbahn aufgestellt sein, ohne jedoch den Geschossflug oder die Sicht des Schützen beim Zielen zu behindern. Die Farbe der Windfahnen muss im Kontrast zum Hintergrund stehen. Zweifarbige oder gestreifte Windfahnen werden empfohlen. Auf 50 m/100 m-Ständen (Gewehr und 50 m Pistole) müssen für jeden Schützenstand Windfahnen an der gedachten Linie, die nebeneinanderliegende Schützenstände und die dazugehörigen Scheiben voneinander trennt, aufgestellt werden. Bei jeder Sicherheitsblende müssen Fahnen auf der Seite des Schützen aufgestellt werden. Auf 300-m-Ständen müssen Windfahnen an der gedachten Linie, die jeden vierten Schützenstand und die dazugehörige Scheibe vom nächsten Stand und seiner Scheibe trennt, aufgestellt werden. Bei jeder Sicherheitsblende müssen Fahnen auf der Seite des Schützen aufgestellt werden. 0.3.4 Schießtische Schießtische für den Liegend- bzw. Kniendanschlag müssen folgende Mindestmaße haben: Länge: 2,20 m, Breite: 0,80 m. 0.3.5 Matten Beim Liegend- und Kniendanschlag muss der Veranstalter Matten zur Verfügung stellen. Diese müssen folgende Maße aufweisen: n D as Vorderteil der Matte muss aus zusammendrückbarem Material bestehen, nicht dicker als 50 mm und ca. 50 cm × 80 cm groß. n B ei Messungen nach Regel 1.3.1 muss dieser Teil in zusammengedrücktem Zustand mindestens 10 mm messen. n D er Rest der Matte muss zwischen 2 mm und 50 mm dick sein und ca. 80 cm × 200 cm groß sein. Als Alternative können zwei Matten vorgesehen werden, eine dicke und eine dünne; diese dürfen jedoch zusammen die festgelegten Maße nicht überschreiten. Sollte es dem Veranstalter nicht möglich sein die Matten zu stellen, kann der Schießleiter/Tech. Delegierte die Verwendung eigener Matten gestatten. Größe der Windfahnen Stände Entfernungen Größe 50 m Stände 10 m und 30 m 50 mm × 400 mm 100 m Stände 10 m, 30 m und 70 m 50 mm × 400 mm 300-m-Stände 50 m 50 mm × 400 mm 100 m und 200 m 200 mm × 750 mm
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 8 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 0.3.6 Boden Der Boden des Schützenstandes soll so beschaffen sein, dass Erschütterungen nicht übertragen werden. 0.3.7 Schützenstand Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden. Die Abstände zwischen den Schützenständen sollen den Scheibenabständen entsprechen. Beim Wettbewerb 25 m Schnellfeuerpistole, muss dem Schützen eine Standfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m im rechten Winkel (90°) zur mittleren Scheibe der Gruppe zur Verfügung stehen. Finale siehe Finalregel. 0.3.8 Räumlichkeiten Für Kontroll- und Leitungsfunktionen, die für den Ablauf des Wettkampfes erforderlich sind, müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. 0.4 Wettkampf- und Probescheiben Elektronische Scheiben Regel 0.4.3 0.4.1 Wettkampfscheiben Bei allen Meisterschaften innerhalb des DSB, die zu den Deutschen Meisterschaften qualifizieren dürfen nur vom DSB zugelassene Wettkampfscheiben (0.20 Anhang) und elektronische Scheiben verwendet werden. (Regel 0.4.3 ff.) Bei diesen Meisterschaften dürfen in den schießsportlichen Wettbewerben ausschließlich Papierscheiben (0.20 Anhang) mit Signum verwendet werden. Signumscheiben sind mit einem kleinen DSB-Adler gekennzeichnet. Werden bei einem Wettkampf für den einzelnen Schützen mehrere Scheiben verwendet, so darf der einzelne Schütze nicht mehrere Scheiben gleichzeitig aufziehen. (Ausnahmen: 10 m Mehrschüssige Luftpistole, 25 m Schnellfeuerpistole, Vorderlader) 0.4.1.1 Schießfolge Die nummerierten Scheiben sind – mit der niedrigsten Nummer beginnend – fortlaufend zu beschießen. Scheibenstreifen werden vom Signum von links nach rechts aus beschossen. Das Scheibenbild zeigt zum Schützen. Verstöße werden mit 2 Ringen Abzug von der ersten Serie geahndet. 0.4.1.2 Schusszahlen pro Scheibe Soweit in den Wettbewerbstabellen die Schusszahl je Scheibe nicht festgelegt ist, regelt dies der Veranstalter. 0.4.2 Probescheiben Die Probescheiben müssen klar gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung wird ein schwarzer Streifen in der rechten oberen Ecke oder ein ähnliches Zeichen empfohlen. Die Kennzeichnung muss bei aufgezogener Probescheibe bei normaler Sehkraft vom Schützen deutlich erkennbar sein.
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 9 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 www.krueger-scheiben.de Targets ·Cibles·Blancos Schießscheiben 1 2 3 4 5 6 7 8 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 7 6 5 4 3 2 1 8 60 cm Target Face Telefon 0 68 31/975-118 www.best-targets.com Targets·Cibles·Blancos Schießscheiben ISSF Offizieller Lieferant der International Shooting Sport Federation Offizieller Ausstatter des Deutschen Schützenbundes für Papierscheiben DEUTSCHER SCHÜTZENBUND E.V. Offizieller Lieferant der World Archery Federation Team Bundesliga Offizieller Ausrüster der Bogen-Bundesliga IHR LIEFERANT FÜR ALLE SCHIESSSCHEIBEN & BOGENSCHEIBEN-AUFLAGEN DER DSB-SPORTORDNUNG Wettkampfscheibe Blasrohr Deutscher Schützenbund Best.-Nr.: 8396 V 9 10 8 7 6 9 10 8 7 6 9 10 8 7 6 9 10 8 7 6 9 10 8 7 6 9 10 8 7 6 Schießscheiben DEUTSCHERSCHÜTZENBUND E.V. Official FITA 80cm-center (5-10) Printed by Krüger - FITA Target License # 10 Serial Number 8385-11/12 Best.-Nr.: 8385V 5 6 7 8 9 10 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 6 5 4 3 2 1 www.schuetzenbund.de Wettkampfscheibe des Deutschen Schützenbundes für Pistole (0.4.3.20) Official FITA Target Face – 40 cm Printed by Krüger - FITA Target License # 10 Serial Number 40-10/12 40 cm Target Face Telefon T 0 68 31/975-118 www.best-targets.com Targets·Cibles·Blancos Schießscheiben Best.-Nr.: 3261 N DSB 5 7 9 6 8 9 8 7 6 5 www.schuetzenbund.de Wettkampfscheibe des Deutschen Schützenbundes für Luftpistole Mehrkampf (Schnellfeuer) Entfernung 10 m 1 2 3 1 2 3 1 2 3 2 3 4 2 3 4 2 3 4 4 5 6 Entfernung 10 m Official FITA Target Face Field – 40 cm Printed by Krüger - FITA Target License # 10 Serial Number 8140-10/04 Best.-Nr.: 8140 V Target Face Field 40 cm Telefon 0 68 31/975-118 www.best-targets.com Targets·Cibles·Blancos Schießscheiben www.krueger-scheiben.de Krüger Druck+Verlag GmbH & Co. KG Handwerkstraße 8 – 10 66663 Merzig Telefon +49(0)6861/7002-118 Telefax +49(0) 6861/7002-115 E-Mail: schiess-scheiben@kdv.de
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Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 11 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Dem Schützen sind Probescheiben zur Verfügung zu stellen. n D ie Verwendung von Scheibenstreifen und Einsteckspiegeln ist gestattet. n D ie Verwendung einer Blindscheibe 10 m Gewehr (Hintergrundscheibe) bis zur Größe 170 mm × 170 mm ist zugelassen. n E igene Scheibenhalter sind gestattet. 0.4.3 Elektronische Scheiben 0.4.3.1 Definition Bei elektronischen Scheiben erfolgt die Bestimmung der Schusswerte durch eine elektronische Auswertung in einem Messmedium. Der Unterschied zwischen der Ruhestellung (O-Stellung) des Messmediums und seiner Veränderung im Augenblick des Eindringens des Geschosses ermöglicht die Bestimmung des Schusswertes. Systeme Schallmesssysteme – Schallmessprinzip Der Knall, den das Geschoss selbst erzeugt oder in einer Messkammer beim Durchschlagen eines Mediums aus Papier oder Gummi erzeugt wird., ichtmesssysteme – Lichtmessprinzip Die Beschattung, die das Geschoss beim Durchfliegen eines von Sendedioden ausgehenden Vorhangs aus gitterförmig angeordneten Lichtbahnen auf den Empfängerdioden bewirkt. Papiersysteme – Scannermessprinzip Ein Papierstreifen, auf dem bei jedem Schuss mindestens zwei Hilfspunkte zur Auswertung fixiert werden. Das Schussloch wird mit einem Scanner unter Zuhilfenahme der genannten Hilfspunkte ausgewertet. 0.4.3.2 Aufbau einer elektronischen Scheibe Messteil Das Messteil trägt das Scheibenbild und enthält diejenigen technischen Vorrichtungen, die die Messdaten des zu wertenden Schusses an einen Computer liefern. Rechner – Schützenmonitor Der Rechner berechnet den Schusswert und erzeugt auf dem Schützenmonitor das Bild des gewerteten Schusses und ein Bild der Wertungsringe. Er speichert die technischen Daten (x/y-Koordinaten, Ringwert, Abweichung vom Zentrum, Zeit der Messung) aller Schüsse des Wettkampfes eines Schützen. Drucker Der Drucker gibt die Daten des betreffenden Schützen, alle Schüsse seines Wettkampfes, Probeschüsse, Wettkampfschüsse, 10er-Serien/5er-Serien bei Vorderladerwettbewerben und das Gesamtergebnis nach dem Wettkampf aus. Während des Wettkampfes dürfen die Schützen die Drucker nicht berühren.
Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 12 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Bestätigung des Ergebnisausdrucks Sollte der Sportler das Ergebnis nicht anerkennen, muss er der Standaufsicht beim Verlassen des Standes dieses mitteilen. Die Aufsicht vermerkt den Zeitpunkt, der Sportler muss anschließend den Einspruch umgehend schriftlich nachreichen. Scheibenbilder Elektronische Scheibenbilder gleichen denen von Papierscheiben. Die Ringeinteilung auf dem Scheibenbild fehlt. Es wird nur der Spiegel dargestellt. Die zählenden Ringe außerhalb des Spiegels werden bei einem Treffer gewertet. Bedienung der Scheiben und der Schützenmonitore Der Veranstalter unterstützt die Schützen bei der Bedienung der Scheiben und der Schützenmonitore. Der Darstellungsmodus des Schützenmonitors (Zoom-Gesamtbild) und der Wechsel von PROBE und WETTKAMPF darf vom Schützen selbst eingestellt werden. Die Monitore dürfen nicht abgeklebt oder abgedunkelt werden. Sie müssen für die Mitarbeiter einsehbar sein. Die Wettkampfleitung kann anordnen, dass die Umstellung von PROBE auf WETTKAMPF nur von offiziellen Mitarbeitern vorgenommen wird. Will der Schütze nach dem Wechsel von PROBE auf WETTKAMPF noch weiter probeschießen, so darf nur dann zur Einstellung PROBE zurückgestellt werden, wenn der Schütze noch keinen Wettkampfschuss abgegeben hat. Zentralrechner Im Zentralrechner laufen die Ergebnisse aller elektronischen Scheiben zusammen. Hier erfolgen die Er- stellung der Ranglisten und die Ausgaben der Ergebnisse während des Wettkampfes auf ferngesteuerten Anlagen wie Bildwänden oder Fernsehmonitoren. Hintergrund-, Kontrollscheiben, Kontrollblätter Bei allen 25-m-Ständen (Papierscheiben oder elektronische Scheiben) sind Hintergrundscheiben, die mindestens den gesamten Bereich der 25-m-Rahmen (5 Scheiben) abdecken, im Abstand von einem Meter hinter den Wettkampfscheiben aufzustellen. Sie müssen aus nicht reflektierendem Papier von neutraler Farbe, die der Scheibenfarbe ähnlich ist, gefertigt sein. Kontrollscheiben auf der Rückseite der elektronischen Scheiben sind bei allen Wettbewerben zu verwenden, bei denen kein weiter laufender Papierstreifen das Verzeichnis aller Schüsse liefert. Diese Scheiben sind nach jedem Durchgang zu wechseln. Kontrollscheiben sind bei allen 25-m-Scheiben zu verwenden. Statt des Abklebens können auch Kontrollblätter verwendet werden. Der Wechsel oder das Abkleben darf erst nach dem Feststehen der Ergebnisse der jeweiligen Serie erfolgen. Abkleben nach Probe Abkleben nach je 5 Schuss Wechsel nach Durchgang 25 m Zentralfeuer-/25 m Pistole x x x 25 m Schnellfeuerpistole X 25 m Standardpistole x x x
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