Deutscher Schützentag 2025

Seite 78 Seite 79 Der Deutsche Schützenbund verfügt bereits seit vielen Jahren über einen eigenen Ethik-Code und ein Good Governance-Regelwerk. Im Rahmen der zurückliegenden Delegiertenversammlung im Jahr 2023 erhielt die Stelle einer Good Governance-Beauftragten Satzungsrang. Das Thema „Ethik und Good Governance“ ist fraglos ein Aufgabenfeld, das gerade in den letzten Jahren immer stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit - im organisierten Sport und weit darüber hinaus - gerückt ist. Sport steht für Fair Play, das Einhalten von Regeln und fairen Wettbewerb, also für Werte, die auch eine gute Verbandsführung kennzeichnen. Good Governance beschreibt diesen Anspruch, die zur Verfolgung der Verbandsziele notwendige Verbandssteuerung und das Verbandshandeln an ethischen Maßstäben auszurichten. Grundlage einer nach den Good Governance-Grundsätzen ausgerichteten Arbeit sind demnach die folgenden Prinzipien: 1. Toleranz, Respekt und Würde 2. Null-Toleranz hinsichtlich Verstößen gegen Fair Play, Anti-Doping Regeln oder das Waffenrecht 3. Transparenz 4. Integrität 5. Partizipation 6. Nachhaltigkeit und Verantwortung für die Zukunft Als Good Governance-Beauftragte des Deutschen Schützenbund fungiere ich als unparteiische, externe Stelle, die Hinweise auf Pflichtverletzungen entgegennimmt und prüft. Sollten sich solche Meldungen als berechtigt erweisen, gebe ich eine Empfehlung an die Entscheidungsgremien des Verbandes. Damit berät diese Stelle den Verband, wie mit bestimmten Situationen oder potenziellen Konfliktfällen umzugehen ist. Damit ist die Good Governance-Beauftragte neben dem Präsidium eine weitere Stelle, die angerufen werden kann und gesondert (auch mit juristischem Hintergrund) Fragen der Compliance prüft. Für den Berichtszeitraum kann festgestellt werden, dass die Anwendung der bestehenden Kodexe und Regelwerke aus meiner Sicht ordnungsgemäß erfolgten. Abweichungen wurden mir keine bekannt. Konkret gab es in den Jahren 2023 und 2024 je einen Fall, der den Vorwurf der Diskriminierung beinhaltete und bei dem ich/wir ermittelt haben und zu keiner Bestätigung des Vorhaltes kamen. Darüber hinaus gab es keine Verfahrensakte. Im Ergebnis komme ich dazu, dass sich die Verbandsführung nach meiner Auffassung und nach meiner Prüfung der mir vorgelegten und bekanntgewordenen Sachverhalte absolut ordnungsgemäß und ohne Beanstandung im Berichtszeitraum verhalten hat. Ich bescheinige dem Verband nach meinen Erkenntnissen und meiner Prüfung einzelner Sachverhalte damit eine „gute Geschäftsführung“. Im Übrigen verweise ich auf den Bericht der Zentralen Hinweisstelle vom 01.11.2024. Dr. Christa Thiel Good Governance-Beauftragte Good Governance für die Geschäftsführung des DSB bescheinigt Der Deutsche Schützenbund verfügt bereits seit vielen Jahren über einen eigenen Ethik-Code und ein Good Governance-Regelwerk. Im Rahmen der zurückliegenden Delegiertenversammlung im Jahr 2023 erhielt die Stelle einer Good Governance-Beauftragten Satzungsrang. Dr. Christa Thiel Good Governance-Beauftragte Heuking · von Coelln · Prinz-Georg-Straße 104 · 40479 Düsseldorf Heuking ·von Coelln RECHTSANWÄLTE Prinz-Georg-Straße 104 40479 Düsseldorf Christian Heuking Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Dr. Sibylle von Coelln Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht T : +49 211 44 03 57 70 F : +49 211 44 03 57 77 mail@hvc-strafrecht.de www.hvc-strafrecht.de HEUKING VON COELLN Rechtsanwälte PartG mbB · Sitz: Düsseldorf · AG Essen PR 4154 Postbank Dortmund · IBAN: DE20 4401 0046 0121 4904 69 · USt-IdNr.: DE290996716 &%# " '%+ & / / " & "/ " #% & "" "% " #% " &## $ ! " 1 . 1 & %" % 4 # / " #% "4 # / '## " - 56/66/7578 " "% " & "/ - # " "% " "" " #% "- " +& "#% ' " % % " %" ) ##% " % "#% %% / " % # % & # " "%" ## &## # & & # / 1 % ## &##% # # % % ) " / % " & "'$ 2 "/ * ( 3 %# ) % 0 ) % '" %" " % "% + "% "% " '" "%# %##%" " % 2 3 Jahresbericht 2023/2024 – Good Governance Jahresbericht 2023/2024 – Good Governance

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