Seite 24 Seite 25 Neue Entwicklungen im Waffen- und Umweltrecht In den zwei Jahren seit unserem letzten Deutschen Schützentag und der Delegiertenversammlung konnten wir zwei vermeintlich gegenläufige Tendenzen beobachten: In der Sache beschäftigen uns die großen und durchaus bekannten Themen im Waffen- und – wenn es um Blei im Schießsport geht – im Umweltrecht nach wie vor sehr intensiv. In den Details gab es jedoch durchaus neue Entwicklungen, nicht immer zum Positiven für unseren Sport, wie wir erst im vergangenen Jahr und trotz intensiver Interventionen feststellen mussten. Jahresbericht 2023/2024 – Recht Walter Wolpert Vizepräsident Recht Im Folgenden möchte ich daher eine aktuelle Einordnung leisten und auch auf die verschiedenen Maßnahmen zur Interessensvertretung für unseren Sport eingehen. Waffenrecht – „Gut gemeint ist manchmal schlicht das Gegenteil von gut gemacht“ – so lässt sich der aktuelle Kurs im Waffenrecht auf nationaler Ebene wohl treffend überschreiben. Wir haben frühzeitig vor den jüngsten Verschärfungen gewarnt und unsere Ablehnung ausführlich begründet. In der 195. Sitzung des Deutschen Bundestages wurden sie dann jedoch, als Reaktion auf das schreckliche Messerattentat in Solingen und in Form eines „Sicherheitspaketes“, mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. In der Debatte im Vorfeld war erneut deutlich geworden, welche weitreichende Kritik am gesamten Sicherheitspaket – selbst aus Reihen der Regierungsfraktionen - besteht, das neben Änderungen am Waffengesetz auch Änderungen an einer Vielzahl weiterer Gesetze (Asyl-, Aufenthalts-, Asylbewerberleistungs-, Sprengstoff- und Bundesjagdgesetz) beinhaltet. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird es zu einer Reihe von Verschärfungen kommen, die nichts mit dem Kampf gegen islamistischen Terrorismus oder Messerkriminalität zu tun haben, dafür aber die Legalwaffenbesitzer direkt treffen und ihnen weitere bürokratische Hürden auferlegen, ohne dabei etwas zur öffentlichen Sicherheit beizutragen – dies die vielfach mit Nachdruck vorgebrachte Kritik des DSB und der weiteren Verbände der Legalwaffenbesitzer: • Die Änderungen des Waffengesetzes hätten die schrecklichen Taten von Mannheim und Solingen nicht verhindert. Beide Attentate haben in einer Waffenverbotszone stattgefunden, mit Messern, die bereits verboten waren. • Gleichzeitig wurde erneut die Chance vertan, durch Änderungen des Waffengesetzes in anderen Punkten – die der DSB und andere Verbände u. a. in ihren Stellungnahmen im Rahmen der Evaluation 2023, aber auch in den letzten Wochen vor der Beschlussfassung im Bundestag eingebracht haben – einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn zu erzielen, der zudem zu einer Reduzierung der überbordenden Bürokratie für Behörden und Legalwaffenbesitzer geführt hätte. Und so bleibt mit Verabschiedung des „Sicherheitspakets“ die maßlose Enttäuschung über Inhalt und Vorgehen des Gesetzgebungsverfahrens. Statt das Waffengesetz vom Grunde auf zu evaluieren und zusammen mit Bundes- und Landesbehörden, Verbänden, Vollzugsorganen, Rechts- und Waffenexperten sowie den Betroffenen wirkungsvoll zu überarbeiten, wurde ein auch handwerklich schlechtes Gesetz verabschiedet, das zum Gegenteil dessen führt, was es bewirken sollte, und gleichzeitig die wahren Probleme – die illegalen Waffen und den mangelhaften Vollzug bestehender Gesetze – völlig aus den Augen verliert. Denn es gibt kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit. Die Darstellung dieses entscheidenden Sachverhaltes wird von uns auch zukünftig mit Nachdruck betrieben. Mit Spannung erwarten wir in diesem Zusammenhang die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl 2025, um bereits im Rahmen der Erarbeitung der Koalitionsvereinbarung die Interessen der Sportschützen einzubringen. Blei – Unser Präsident hat es in seinem Bericht schon dargelegt: Das Thema der möglichen Beschränkung bleihaltiger Munition begleitet uns nun schon seit einigen Jahren umfassend und intensiv, längst nicht nur innerhalb der Bundesrepublik. Der Fokus liegt dabei auf europäischer Ebene auf „Outdoor“-Schießständen und – aus deutscher Sicht – insbesondere der Frage der weiteren Verwendung bleihaltiger Schrotmunition im Flintenbereich. Seit März 2023 liegt der Abschlussbericht der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu einer möglichen Beschränkung vor. Die Europäische Kommission legte ihren Gesetzesvorschlag erst kürzlich, genauer gesagt im Februar 2025, vor. Im vergangenen Jahr hatten sicher auch die Wahlen zum Europäischen Parlament den weiteren Fortgang verzögert. Bei der Auswertung des Gesetzesvorschlags der EUKommission lässt sich zusammenfassen, • dass es für die weitere Verwendung bleihaltiger Kugelmunition nach einer fünfjährigen Übergangsfrist – in der sich nichts ändert – zu einer Ausnahmereglung kommt, mit der einzigen Bedingung, dass die bleihaltige Munition ausschließlich auf einem Schießstand verschossen werden darf. Die seinerzeit seitens der ECHA vorgeschlagenen, unter anderem baulichen Risikominimierungsmaßnahmen finden sich im Vorschlag der Kommission nicht wieder. • Im Gegensatz zur Kugel-Munition sind für den Bereich der bleihaltigen Schrot-Munition weit restriktivere Vorgaben geplant: So soll es nach einer ebenfalls fünfjährigen Übergangsfrist zu einer Ausnahmeregelung (zunächst befristet für weitere zehn Jahre nach Ende der Übergangsfrist) für die weitere Verwendung von Blei-Schrot kommen, vorausJahresbericht 2023/2024 – Recht
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