Seite 142 Seite 143 TOP 10 – Satzungsänderung TOP 10 – Satzungsänderung Synopse zur ƒnderung der Satzung des Deutschen Sch¸tzenbund e.V. DSB-Satzung (Stand 09.03.2024) Satzungs‰nderung 2025 Begr¸ndung/ Erl‰uterungen/ Kommentare ß 3 T‰tigkeitsgrunds‰tze und Gemeinn¸tzigkeit 1. & 2. Der Deutsche Sch¸tzenbund betreibt mit seinen Disziplinen im Sportschieflen und im Bogensport einen gewaltfreien Sport. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabh‰ngig davon, ob sie kˆrperlicher, seeli- scher oder sexueller Art ist, sowie sexueller Bel‰stigung entschieden entgegen. Er sieht sich insbesondere dem Schutz von Kindern verpflichtet, fˆrdert deren Persˆnlichkeitsentwicklung durch Bewegung und Sport und tr‰gt zu Rahmenbedingungen bei, die ein gewaltfreies Aufwachsen ermˆglichen. Mitglieder, die eine mit diesen Grunds‰tzen unvereinbare Gesinnung im Verbandsleben offenbaren, haben mit Ausschluss zu rechnen. 3. & ß 3 T‰tigkeitsgrunds‰tze und Gemeinn¸tzigkeit 1. & 2. Der Deutsche Sch¸tzenbund betreibt mit seinen Disziplinen im Sportschieflen und im Bogensport einen gewaltfreien Sport. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabh‰ngig davon, ob sie kˆrperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, sowie sexueller Bel‰stigung entschieden entgegen. Er sieht sich insbesondere dem Schutz von Kindern verpflichtet, fˆrdert deren Persˆnlichkeitsentwicklung durch Bewegung und Sport und tr‰gt zu Rahmenbedingungen bei, die ein gewaltfreies Aufwachsen ermˆglichen. Mitglieder, die eine mit diesen Grunds‰tzen unvereinbare Gesinnung im Verbandsleben offenbaren, haben mit Sanktionen (ß 16), gegebenenfalls mit Ausschluss zu rechnen. 3. & Mit der ƒnderung wird der gesamte Sanktionskatalog des ß 16 erˆffnet. ß 12 Pr‰sidium 2. & 3. Die Mitglieder des Pr‰sidiums werden mit Ausnahme des Vizepr‰sidenten Jugend, der vom Bundesjugendtag gew‰hlt wird, von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew‰hlt. Sie bleiben bis zum Zeitpunkt der Neuwahl des Pr‰sidiums im Amt. Die Wieder- wahl ist mˆglich. ß 12 Pr‰sidium 2. & 3. Die Mitglieder des Pr‰sidiums werden mit Ausnahme des Vizepr‰sidenten Jugend, der vom Bundesjugendtag gew‰hlt wird, von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew‰hlt. Sie bleiben bis zum Zeitpunkt der Neuwahl des Pr‰sidiums im Amt. Die Wieder- wahl ist mˆglich. Synopse zur ƒnderung der Satzung des Deutschen Sch¸tzenbund e.V. DSB-Satzung (Stand 09.03.2023) Satzungs‰nderungen 2025 Begr¸ndung/ Erl‰uterungen/ Kommentare c) Geldbufle bis zur Hˆhe von 180 Tagess‰tzen, insgesamt hˆchstens 5.000,00 Euro, d) Aberkennung von Ehrungen, e) Verbot, auf Zeit oder Dauer ein Amt im DSB, in seinen unmittelbaren und mittelbaren Mitgliedern zu bekleiden, f) Sperre auf Zeit oder auf Dauer, g) Ruhen der Mitgliedschaft, h) Ausschluss. 2. & b c) Verweis, c d) Geldbufle bis zur Hˆhe von 180 Tagess‰tzen, insgesamt hˆchstens 5.000,00 Euro, d e) Aberkennung von Ehrungen, Medaillen und Lizenzen (dauerhaft oder befristet), f) R¸cknahme von Nominierungen und Startberechtigungen, e g) Verbot, auf Zeit oder Dauer ein Amt im DSB, in seinen unmittelbaren und mittelbaren Mitgliedern zu bekleiden, f h) Sperre auf Zeit oder auf Dauer, g i) Ruhen der Mitgliedschaft, h j) Ausschluss. 2. & Mit den Erg‰nzungen werden zus‰tzliche teils niederschwellige Sanktionsmˆglichkeiten auch auflerhalb von einzelvertraglichen Regelungen geschaffen. ß 18 Bundesaussch¸sse im Sport 1. Die Sportstruktur des Deutschen Sch¸tzenbundes gliedert sich in: a) Bundesausschuss Spitzensport b) Bundesausschuss Sportschieflen c) Bundesausschuss Bogensport. Den Bundesaussch¸ssen Sportschieflen und Bogensport ist die Bundessportleitung ¸bergeordnet. Die Bundesaussch¸sse sind untereinander gleichberechtigt. 2. Die Bundessportleitung besteht aus dem Vizepr‰sidenten Sport (Vorsitz), den Bundessportleitern der Bundesaussch¸sse Sportschieflen und Bogensport, dem Sportdirektor und einem Vertreter der Deutschen Sch¸tzenjugend. Ihre Aufgabe ist es, den Sport im Deutschen Sch¸tzenbund zu koordinieren und Strategien f¸r den gesamten Sport zu entwickeln. Bei strittigen Fragen zwischen den Bundessportaussch¸ssen Sportschieflen und Bogensport ß 18 Bundesaussch¸sse im Sport 1. Die Sportstruktur des Deutschen Sch¸tzenbundes gliedert sich in: a) Bundesausschuss Spitzensport b) Bundesausschuss Sportschieflen c) Bundesausschuss Bogensport. Den Bundesaussch¸ssen Sportschieflen und Bogensport ist die Bundessportleitung ¸bergeordnet. Die Bundesaussch¸sse sind untereinander gleichberechtigt. 2. Die Bundessportleitung besteht aus dem Vizepr‰sidenten Sport (Vorsitz), den Bundessportleitern der Bundesaussch¸sse Sportschieflen und Bogensport, dem Sportdirektor und einem Vertreter der Deutschen Sch¸tzenjugend. Ihre Aufgabe ist es, den Breitensport Sport im Deutschen Sch¸tzenbund zu koordinieren und Strategien f¸r diesen den gesamten Sport zu entwickeln. Bei strittigen Fragen zwischen den Bundessportaussch¸ssen Sportschieflen und Bogensport dient sie als Clearingstelle. Die Die ƒnderungen verdeutlichen die fachlichen Abgrenzungen zwischen den Bundesaussch¸ssen Sportschieflen und Bogensport koordiniert durch die Bundessportleitung auf der einen Seite und dem Bundesausschuss Spitzensport auf der anderen Seite. Synopse zur ƒnderung der Satzung des Deutschen Sch¸tzenbund e.V. DSB-Satzung (Stand 09.03.2023) Satzungs‰nderungen 2025 Begr¸ndung/ Erl‰uterungen/ Kommentare Die Wahlen entsprechend der Ziff. 1. sind getrennt durchzuf¸hren. Der Pr‰sident und der 1. Vizepr‰sident sind jeweils schriftlich zu w‰hlen. Gew‰hlt ist als Pr‰sidiumsmitglied, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen g¸ltigen Stimmen erreicht und wem mindestens ein Drittel der Landesverb‰nde (Landesverbandsquorum) zustimmen. Wird im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen oder das Landesverbandsquorum nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit der hˆchsten Delegiertenstimmenzahl statt. Gew‰hlt ist, wer bei der Stichwahl die einfache Mehrheit der Stimmen und das Landesverbandsquorum erreicht. Erreicht keiner der beiden Bewerber die erforderlichen Mehrheiten, ist im sodann folgenden dritten Wahlgang gew‰hlt, wer die einfache Mehrheit der Delegiertenstimmen erreicht. Steht bei der jeweiligen Wahl nur ein Kandidat zur Verf¸- gung und hat dieser nicht die Mehrheit der Stimmen oder das Landesverbandsquorum von einem Drittel erreicht, so kann die Wahl auf Antrag wiederholt werden. Ziff. 3 Satz 9 gilt entsprechend. 4. & Die Wahlen entsprechend der Ziff. 1. sind getrennt durchzuf¸hren. Der Pr‰sident und der 1. Vizepr‰sident sind jeweils schriftlich bzw. mittels einer Abstimmungssoftware zu w‰hlen. Gew‰hlt ist als Pr‰sidiumsmitglied, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen g¸ltigen Stimmen erreicht und wem mindestens ein Drittel der Landesverb‰nde (Landesverbandsquorum) zustimmen. Wird im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen oder das Landesverbandsquorum nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit der hˆchsten Delegiertenstimmenzahl statt. Gew‰hlt ist, wer bei der Stichwahl die einfache Mehrheit der Stimmen und das Landesverbandsquorum erreicht. Erreicht keiner der beiden Bewerber die erforderlichen Mehrheiten, ist im sodann folgenden dritten Wahlgang gew‰hlt, wer die einfache Mehrheit der Delegiertenstimmen erreicht. Steht bei der jeweiligen Wahl nur ein Kandidat zur Verf¸- gung und hat dieser nicht die Mehrheit der Stimmen oder das Landesverbandsquorum von einem Drittel erreicht, so kann die Wahl auf Antrag wiederholt werden. Ziff. 3 Satz 9 gilt entsprechend. 4. .. Diese ƒnderung ermˆglicht es dem DSB zuk¸nftig, rechtssicher mit elektronischen Abstimmungsger‰ten Wahlen durchf¸hren zu kˆnnen. ß 16 Sanktionen 1. Als Sanktionen sind zul‰ssig: a) Verwarnung, b) Verweis, ß 16 Sanktionen 1. Als Sanktionen sind zul‰ssig: a) Verwarnung, b) Verpflichtung zur Teilnahme an Bildungsmaflnahmen, Synopse zur ƒnderung der Satzung des Deutschen Sch¸tzenbund e.V. DSB-Satzung (Stand 09.03.2023) Satzungs‰nderungen 2025 Begr¸ndung/ Erl‰uterungen/ Kommentare dient sie als Clearingstelle. Die Bundessportleitung tagt mindestens dreimal im Jahr. 3. & 4. Der Bundesausschuss Sportschieflen besteht aus dem Vizepr‰sidenten Sport (Vorsitz), dem Bundessportleiter Sportschieflen (stellvertretender Vorsitz), dem Sportdirektor, je einem Vertreter der unmittelbaren Mitglieder f¸r den Bereich Sportschieflen, den Bundesreferenten f¸r Gewehr, Pistole, Flinte, Laufende Scheibe, Armbrust, Vorderlader, Target-Sprint / Sommerbiathlon, Behindertensport, Kampfrichterwesen Sportschieflen, einem Aktivensprecher, einem Vertreter der Deutschen Sch¸tzenjugend und jeweils einem sachkundigen Vertreter der besonderen Mitglieder. Der stellvertretende Vorsitzende des Bundesausschusses Sportschieflen wird auf Vorschlag der Vertreter der unmittelbaren Mitglieder aus ihren Reihen gew‰hlt. Der Bundesausschuss Sportschieflen ber‰t das Pr‰sidium und entwickelt Entscheidungsvorlagen f¸r das Pr‰sidium bzw. f¸r den Gesamtvorstand. Insbesondere umfasst dies die ‹berarbeitung des Regelwerks im Bereich Sportschieflen (gesamtes Regelwerk aufler Bogen), Konzepte zur Entwicklung des Sportschieflens und des Schulsports sowie den Beschluss ¸ber die Ausschreibung (aufler f¸r den Bereich Bogen) und die Organisation der Deutschen Meisterschaft Sportschieflen. Dem Bundesausschuss Sportschieflen arbeitet die Technische Kommission Sportschieflen zu, die ihn ber‰t. Die Technische Kommission Sportschieflen besteht aus dem Vizepr‰sidenten Sport (Vorsitz), dem Bundessportleiter Bundessportleitung tagt mindestens dreimal im Jahr nach Bedarf. 3. & 4. Der Bundesausschuss Sportschieflen besteht aus dem Vizepr‰sidenten Sport (Vorsitz), dem Bundessportleiter Sportschieflen (stellvertretender Vorsitz), dem Sportdirektor, je einem Vertreter der unmittelbaren Mitglieder f¸r den Bereich Sportschieflen, den Bundesreferenten f¸r Gewehr, Pistole, Flinte, Laufende Scheibe, Armbrust, Vorderlader, Target-Sprint / Sommerbiathlon, Behindertensport, Kampfrichterwesen Sportschieflen, einem Aktivensprecher, einem Vertreter der Deutschen Sch¸tzenjugend und jeweils einem sachkundigen Vertreter der besonderen Mitglieder. Der stellvertretende Vorsitzende des Bundesausschusses Bundessportleiter Sportschieflen wird auf Vorschlag der Vertreter der unmittelbaren Mitglieder aus ihren Reihen durch die Mitglieder des Bundesausschusses Sportschieflen gew‰hlt. Die Wiederwahl des amtierenden Bundessportleiters Sportschieflen ist mˆglich. Der Bundesausschuss Sportschieflen ber‰t das Pr‰sidium und entwickelt Entscheidungsvorlagen f¸r das Pr‰sidium bzw. f¸r den Gesamtvorstand. Insbesondere umfasst dies die ‹berarbeitung des Regelwerks im Bereich Sportschieflen (gesamtes Regelwerk aufler Bogen), Konzepte zur Entwicklung des Sportschieflens und des Schulsports sowie den Beschluss ¸ber die Ausschreibung (aufler f¸r den Bereich Bogen) und die Organisation der Deutschen Meisterschaft Sportschieflen. Dem Bundesausschuss Sportschieflen arbeitet die Technische Kommission Sportschieflen zu, die ihn ber‰t. Die Technische Kommission Sportschieflen besteht aus dem Vizepr‰sidenten Sport (Vorsitz), dem Bundessportleiter Die ƒnderung dient dazu, unnˆtige Sitzungstermine zu verhindern. Die ƒnderung dient der Vereinfachung einer mˆglichen Wiederwahl eines Bundessportleiters, der sein Amt als Landessportleiter aufgrund der T‰tigkeit auf Bundesebene abgegeben hat.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=