Deutscher Schützentag 2025

Seite 132 Seite 133 Top 9 – Festlegung des Bundesbeitrags Top 9 – Festlegung des Bundesbeitrags 14 Euro zurückgreifen zu können, um einzelne Maßnahmen vorfinanzieren zu können, ehe Fördermittel und auch Mitgliedsbeiträge auf dem Konto des DSB eingehen. Selbstverständlich sind neben Leistungssportmaßnahmen im ersten Jahresviertel weitere Finanzbedarfe zu berücksichtigen, die eine solide Rücklage erforderlich machen. Das sind im ersten Quartal beispielsweise auch die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle. Für die Zukunftssicherung des Verbands, vor allem auch für die Deckung von Haushaltsspitzen und somit auch im Sinne des Risikomanagements sowie für die Umsetzung verbandspolitisch wichtiger Projekte, ist es erforderlich, diese >freie Rücklage< als liquide Mittel in Höhe von ca. 2 Millionen Euro zu sichern, ergänzt um projektbezogene, zweckgebundene Rücklagen (vgl. XII, XIII). XIII. Investition Sport-Software für den DSB und seine Landesverbände Aus den Landesverbänden heraus entstand in den vergangenen Jahren zunehmend der Wunsch nach der Erstellung einer Software zur Durchführung von Sportwettbewerben und Meisterschaften auf allen Ebenen des Deutschen Schützenbundes, von Vereins-, Kreis-, Bezirks- Landes- bis Bundesebene. Die Software soll einerseits das ISSF- und DSB-Standardprogramm abwickeln, andererseits die Möglichkeit zur individuellen Anpassung bieten; dabei benutzerfreundlich und intuitiv zu handhaben sein sowie eine offene Schnittstelle für den Datenimport aus den Mitgliederverwaltungsprogrammen der Verbände bereithalten. Damit soll die Durchgängigkeit der Daten von Ebene zu Ebene sichergestellt werden. Weitere Kriterien sollen sein: Einsatz webbasierter Technologien, technologisch auf dem neuesten Stand, leistungsfähiger Dienstleister als Partner, Rechte / Source Code soll beim DSB liegen. Als erste Schritte stehen die Erstellung eines technischen Konzepts und inhaltlichen Anforderungsprofils / Leistungsbeschreibung an das neue Meisterschaftsprogramm, einer Kostenschätzung und des Zeitplanes an. Wenngleich die Kosten der Entwicklung einer solch umfangreichen SpezialSoftware daher aktuell noch nicht konkret absehbar sind, wird nach ersten Schätzungen eine mittlere siebenstellige Summe angenommen. Für die Entwicklung der Sport-Software soll deshalb eine zweckgebundene >Investitionsrücklage Sport-Software< gebildet werden. Dazu sollen ab 2027 zunächst für vier Jahre befristet jährlich 650.000 Euro zweckgebunden zurückgelegt werden. 650.000 Euro 15 Zusammenfassung der finanziellen Mehrbedarfe ab 01.01.2027 Finanzierungsbedarf insgesamt: 2.580.000 Euro p.a. j +2,00 Euro Beitrag / Mitglied Mit der 2023 beschlossenen Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um 50 Cent zum 01.01.2025 können ab 2025 ausgeglichene Jahreshaushalte erreicht und erste zusätzliche Leistungen aus dem Antrag 2023 zumindest teilweise umgesetzt werden. Für die Umsetzung der weiteren 2023 aufgezeigten sowie seitdem hinzugekommenen Finanzbedarfe ist eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge nötig. Im Sinne einer vorausschauenden, seriösen Finanzplanung, die es ermöglicht, den DSB für die nächsten Jahre zukunftsfähig aufzustellen und weiterzuentwickeln, soll deshalb zur Delegiertenversammlung 2025 ein Antrag auf Erhöhung der Beiträge über alle Altersbereiche um 2,00 Euro (1,50 Euro unbefristet + 50 Cent befristet für vier Jahre) zum 01.01.2027 gestellt werden. Mit der Erhöhung könnten neben den bereits 2023 dargestellten Mehrbedarfen (Punkte I-VII) weitere zusätzliche Bedarfe (Punkte VIII-XIII), teilweise durch Bildung zweckgebundener Rücklagen, gedeckt werden. Gleichzeitig kann die >freie Rücklage<, die die Handlungsfähigkeit und Flexibilität des Verbandes, insbesondere im Leistungssport sowie für andere verbandspolitisch bedeutende Projekte sicherstellt und die Vorfinanzierung im ersten Quartal eines jeden Jahres sichert, bei ca. 2 Mio. Euro stabilisiert werden (vgl. dazu auch Antrag 2023).

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