Deutscher Schützentag 2025

Seite 130 Seite 131 Top 9 – Festlegung des Bundesbeitrags Top 9 – Festlegung des Bundesbeitrags 12 jederzeit kostenfrei über die aktuelle Fassung der Sportordnung verfügen zu können. Eine Bestellung als gedrucktes Buch, wie es derzeit angeboten wird, soll weiterhin möglich sein. Die dadurch nicht erzielten Einnahmen durch den Verkauf der Sportordnung belaufen sich auf ca. 50.000 Euro p.a., die zukünftig im Haushalt als Mindereinnahmen zu berücksichtigen sind. 50.000 Euro XI. Absicherung der Leistungssportförderung Die Förderung des olympischen Leistungssports im DSB durch das BMI bedingt einen Eigenanteil, um die Fördermittel des Bundes in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können. Im Zuge der Leistungssportreform hat sich die Leistungssportförderung des DSB als Ergebnis einer positiven Bewertung durch PotAS in den letzten Jahren deutlich erhöht, der Eigenanteil konnte dabei jedoch fixiert werden. Dadurch wurde es geschafft, den sonst üblichen Eigenanteil von ca. 30% (wie in den Jahren 2016-2017) auf 16,2% des Jahreshaushalts für den olympischen Leistungssport (Jahre 2022-2023) zu reduzieren. Mit der erwarteten Arbeitsaufnahme der sogenannten Spitzensportagentur, die mit dem neuen Sportfördergesetz eingerichtet werden soll, ist für den DSB spätestens für das Jahr 2027 eine Erhöhung des Eigenanteils auf einen vergleichbaren Prozentsatz, wie ihn andere Verbände haben, zu erwarten. Eine Erhöhung auf einen prozentualen Eigenanteil von 30% würde bei der aktuellen Höhe der Leistungssportförderung des Bundes ca. 350.000 Euro Mehrbedarf p.a. zusätzlich zum aktuellen Eigenanteil bedeuten. Außerdem schon bekannt ist, dass spätestens mit der Arbeitsaufnahme der Spitzensportagentur der Katalog an förderfähigen Maßnahmen im Bereich der Jahresplanung gekürzt werden soll. Dies soll insbesondere Maßnahmen im Bereich des Nachwuchsleistungssports betreffen, die dann nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert werden können. Gleichzeitig ist im Hinblick auf die nächsten Olympischen Spiele 2028, insbesondere dann aber auch für 2032ff., offenkundig geworden, dass bei zunehmend herausfordernden Rahmenbedingungen die Nachwuchsförderung im DSB weiter verbessert werden muss. Zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport soll bereits ab 2026 eine eigenständige, aus DSB-Mitteln finanzierte Haushaltsposition i.H.v. 50.000 Euro aufgenommen werden. Darüber hinaus ist seitens des BMI schon heute mit der entsprechenden Inaussichtstellung für das Leistungssportpersonal (LSP) 2025-2028 angekündigt worden, dass den von der Traineranalyse (Wechsel von bisher beim Olympiastützpunkt/Landessportbund angestellten Trainern in ein Beschäftigungsverhältnis beim Bundesfachverband DSB) betroffenen Verbänden für das Jahr 2028 leider nicht die gesamten LSP-Mittel in Aussicht gestellt werden können. Für den DSB bedeutet dies konkret ab 2028 eine Reduzierung der zur Verfügung gestellten LSP-Mittel um 200.000 Euro. Zur Fortführung dieser Trainerstellen (unbefristete 13 Beschäftigungsverhältnisse) bedarf es ab 2028 zusätzlicher Eigenmittel i.H.v. 200.000 Euro. Für die drei vorgenannten Punkte zur Absicherung der Leistungssportförderung im Deutschen Schützenbund ergibt sich ab 2028 zusammen ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf von 600.000 Euro. 600.000 Euro XII. Investitionen in DSB-Liegenschaften Wie bereits im Antrag 2023 dargestellt, dort aber noch nicht mit konkreten Zahlen unterlegt, sind zur Absicherung und Instandhaltung der Liegenschaften des DSB 3 hier vor allem der >Altbau Sport< der DSB-Geschäftsstelle in Wiesbaden, aber auch das Deutsche Schützenmuseum in Coburg als Zeichen des Schützenwesens als immaterielles Kulturerbe 3 für die nächsten Jahre Investitionen nötig. Hierzu bedarf es liquider Rücklagen in ausreichender Höhe. Hinsichtlich des älteren, in den 1960er Jahren in Holz-Fertigbauweise errichteten Teils der DSB-Geschäftsstelle ist seit 2023 eindeutig geworden, dass dieser Gebäudekomplex bauphysikalisch abgängig ist und das Ende des Lebenszykluses erreicht hat, wie es in einer entsprechenden ersten Stellungnahme eines beauftragten Architekten heißt. Hier besteht mittelfristig Handlungsbedarf zur Errichtung eines Ersatzneubaus. Eine vorgezogene Kostenschätzung nach DIN 276 durch den beauftragten Architekten ergab einen Finanzierungsbedarf für den Ersatzneubau i.H.v. ca. 4,5 Millionen Euro (s. Anlage). Auch der Zustand des 2004 eingerichteten Deutschen Schützenmuseums auf Schloss Callenberg in Coburg hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert, was hier weniger die bauliche Substanz als die Exponate und die Infrastruktur der Ausstellung betrifft. Für beide Liegenschaften soll eine zweckgebundene >Investitionsrücklage DSB-Liegenschaften< gebildet werden. Dazu sollen jährlich 450.000 Euro zweckgebunden zurückgelegt werden (400.000 Euro für Geschäftsstelle, 50.000 Euro für Schützenmuseum). Für den Aufbau der Rücklage in dieser Höhe bedarf es eines finanziellen Mehrbedarfs i.H.v. 200.000 Euro p.a. (aus Haushaltsüberschuss). 200.000 Euro Diese 200.000 Euro finden sich jedoch nicht unmittelbar als Zahl im Überblick über den Finanzierungsbedarf (s. Anlage) wieder, sondern diese Rückstellung wird gebildet aus dem jährlichen >Haushaltsüberschuss< und den nichtliquiditätswirksamen Abschreibungen (Abschreibungen > Reinvestitionen), die dann nicht in die freie, sondern diese zweckgebundene Rücklage gehen. In Abgrenzung zu dieser zweckgebundenen Rücklage für DSB-Liegenschaften soll an dieser Stelle mit Verweis auf den Antrag 2023 auch noch einmal kurz auf den Bedarf einer >freien Rücklage< eingegangen werden. Wie im Antrag 2023 ausgeführt, besteht zur Sicherung des Leistungssports im ersten Quartal eines jeden Jahres das Erfordernis, auf eigene Haushaltsmittel i.H.v. ca. 1,5 Millionen

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