Seite 124 Seite 125 Top 9 – Festlegung des Bundesbeitrags Top 9 – Festlegung des Bundesbeitrags 6 4. Internationale Sportveranstaltungen Satzungsgemäße Aufgabe des Deutschen Schützenbundes ist die Förderung und Präsentation des Schieß- und Bogensports. Dazu sollen auch zukünftig herausgehobene nationale und internationale Sportveranstaltungen in unseren Sportarten in Deutschland durchgeführt werden. Eine attraktive Umsetzung und professionale mediale Darstellung schaffen eine positive Wahrnehmung unserer Sportarten und des Verbandes in der Öffentlichkeit. Für die kommenden Jahre geht es um die Sicherung der beiden großen internationalen Schießsport-Standorte München und Suhl. An diesen beiden Standorten finden 3 nach dem erfolgreichen Weltcup München 2024 3 auch 2025 und 2026 wieder internationale Maßnahmen statt, die für das Ansehen des Verbandes national (DOSB, BMI, Land, etc.) wie international von hoher Bedeutung sind, jedoch nicht oder nur kaum öffentlich gefördert werden. Hier sind neue Formate und neue, aufwendigere Durchführungen dieser Veranstaltungen bei stark gestiegenen Kosten im Veranstaltungssektor zu berücksichtigen. Zur Absicherung der jeweils zwei ISSF-Veranstaltungen in 2025 und 2026 sind pro Jahr 50.000 Euro im Haushalt berücksichtigt. Sollen in 2027ff. weiterhin ISSF-Veranstaltungen in Deutschland stattfinden, ist bei gestiegenen Anforderungen an die Ausrichter und einem noch unklaren olympischen Programm auf dem Weg zu den Olympischen Spielen Los Angeles 2028 ein erhöhter Bedarf zur Absicherung der Veranstaltung nötig: für 2027ff. zusätzlich 50.000 Euro zu den bereits für 2025/2026 eingestellten 50.000 Euro [vgl. 2) IV.]. Bereits umgesetzt: 50.000 Euro 5. Personal Sport Die Gehälter der geförderten Bundestrainerstellen werden immer zu Beginn eines neuen Olympischen Zykluses, also beginnend im ersten Jahren nach Olympischen Sommerspielen, angepasst. In der Vergangenheit belief sich diese Anpassung auf durchschnittlich einmalig 3% für vier Jahre (ca. 0,75% p.a.). In den Haushalten 2025ff. war bereits eine Erhöhung um 50.000 Euro im ersten nach-olympischen Jahr berücksichtigt. Angesichts der allgemeinen Preissteigerungen, der zunehmenden Schwierigkeit qualifiziertes Trainerpersonal zu rekrutieren und um eine tarifliche Anpassung analog zum sonstigen Personal zu erreichen, werden die Gehälter der Bundestrainer zum 01.01.2025 um zusätzliche insgesamt 50.000 Euro angehoben (in den Haushalten 2025ff. berücksichtigt). Bereits umgesetzt: 50.000 Euro 6. Leistungsdiagnostik 25.000 ¬ umgesetzt Für den Leistungssport am neuen Bundesstützpunkt in Wiesbaden war mit Planungsbeginn das Ziel klar formuliert worden, den BSP durch Trainingsmöglichkeiten nach neuesten trainingswissenschaftlichen Standards sowie spitzensportlicher Anwendungsforschung zum >Kompetenzzentrum< für den Schießsport im DSB zu machen. Durch eine stationäre, komplexe, sportartspezifische Leistungsdiagnostik und trainingswissenschaftliche Betreuung soll eine wissenschaftlich fundierte Athletenbetreuung und individuelle Leistungsoptimierung erreicht werden. Dazu wird der mobile leistungsdiagnostische Messplatz durch stationäre Einbauten ersetzt, was 7 durch einen Wegfall des zeitintensiven Umbaus eine effektivere wie effizientere Nutzung und damit eine quantitativ wie auch qualitativ verbesserte Betreuung der Athleten ermöglicht. Dieser Ausbau der Leistungsdiagnostik umfasst sowohl Hardware- wie auch Software-Komponenten und wird dankenswerterweise durch öffentliche Zuschüsse unterstützt 3 jedoch nur anteilig. Aufgrund der Einzigartigkeit des Projekts im nationalen und internationalen Schießsport bestehen keine Erfahrungswerte oder externes Fachwissen, insbesondere im Bereich der Software-Entwicklung handelt es sich um >Pionierarbeit<. Die Anschaffungskosten für Hard- und Software in den Jahren 2024-2026, die zur Absicherung dieser entscheidenden Maßnahme für den zukünftigen leistungssportlichen Erfolg herausragende Bedeutung haben, werden als Investitionen aktiviert und fließen so nicht direkt in den Haushalt. Für die Pflege und Weiterentwicklung der Hard- aber insbesondere auch der Software sind bereits 25.000 Euro in den Haushalten der nächsten Jahre berücksichtigt. Bereits umgesetzt: 25.000 Euro Zusammenfassend lässt sich zu Abschnitt 1) festhalten, dass mit der 2023 beschlossenen Beitragsanpassung um 50 Cent zum 01.01.2025 die Jahreshaushalte ab 2025 konsolidiert (ca. 400.000 Euro) und erste 2023 dargestellte Mehrbedarfe (ca. 225.000 Euro) umgesetzt werden können. In Abschnitt 2) sollen als Gegenpol zum Bereich 1) b) jene bereits 2023 dargelegten Mehrbedarfe nochmals vorgestellt werden, die bislang nicht umgesetzt werden konnten. Da sich diese bereits aus den Ausführungen zu 1) b) ableiten lassen, soll dies in verkürzter Form erfolgen. 2) Was kann gemäß Beschluss beim Deutschen Schützentag 2023 von den aufgezeigten zusätzlichen Finanzierungsbedarfen bislang nicht umgesetzt werden? Nachfolgende Grafik zeigt übersichtsweise die aus dem Antrag 2023 nicht umgesetzten Projekte:
RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=