Seite 120 Seite 121 Top 9 – Festlegung des Bundesbeitrags Top 9 – Festlegung des Bundesbeitrags 2 Vorbemerkung Bereits im Vorfeld des Deutschen Schützentages 2023 hatte sich das Präsidium des Deutschen Schützenbundes in mehreren Sitzungen intensiv mit der finanziellen Zukunft des Verbandes auseinandergesetzt. Auf Basis der Hinweise der Rechnungsprüfer und des Bundesausschusses Finanzen wurden die Haushaltszahlen und deren erwartbare Entwicklung in den nächsten Jahren eingehend geprüft und analysiert. Angesichts der dabei prognostizierten, zunehmend negativen Haushaltsabschlüsse in den Jahren 2023 ff. hatte das Präsidium auf der Grundlage der Satzung und der Finanzordnung sowie im Sinne einer vorausschauenden Verbandsführung entschieden, im Rahmen der Delegiertenversammlung 2023 im Heidekreis einen Antrag auf Beitragsanpassung zu stellen 3 nicht aus einer akuten Notlage heraus, sondern im Sinne einer verantwortungsbewussten Finanzplanung, um den Gesamtverband auch in den kommenden Jahren handlungsfähig zu halten. Beantragt seitens des Präsidiums war eine Erhöhung der Beiträge über alle Altersbereiche um 50 Cent zum 01.01.2025 sowie um weitere 50 Cent zum 01.01.2027. Im Zuge der Abstimmung in der Delegiertenversammlung entschied diese, den Beitrag zunächst nur um 50 Cent zum 01.01.2025 zu erhöhen, eine zweite Anpassung zum 01.01.2027 fand keine Mehrheit. Wie seitdem bereits zu mehreren Anlässen mit den Vertretern der Landesverbände besprochen, hat das Präsidium die finanzielle Situation des Verbandes weiterhin sehr aufmerksam analysiert und die finanzielle Zukunft des DSB 3 auch unter Zuhilfenahme der wertvollen Hinweise der Rechnungsprüfer des Verbandes und des Bundesausschusses Finanzen 3 skizziert. Dabei ist deutlich geworden, dass sich die in den Antragsunterlagen zum Deutschen Schützentag 2023 prognostizierte finanzielle Situation bestätigt und das darauf aufbauend eine weitere Anpassung des Mitgliedsbeitrags des Deutschen Schützenbundes für die Zukunftsfähigkeit des Bundesverbandes angezeigt ist. Die aktuelle Prognose der Jahreshaushalte 2025 ff. zeigt, dass mit der 2023 beschlossen Beitragsanpassung, die erstmals zum 01.01.2025 wirksam wird, eine Konsolidierung der Jahreshaushalte 2025 ff. erreicht werden kann. In die Jahreshaushalte können dabei auch erste, besonders drängende Bereiche der im Antrag 2023 aufgezeigten finanzielle Mehrbedarfe einfließen. Weitere bereits 2023 aufgezeigte finanzielle Mehrbedarfe sowie seitdem aufgekommene darüberhinausgehende für den Deutschen Schützenbund zukunftsweisende Projekte können unter der aktuellen finanziellen Ausstattung des Verbandes allerdings nicht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich das Präsidium nach intensiver und kritischer Analyse und Diskussion dazu entschieden, für die Delegiertenversammlung den vorliegenden Antrag auf eine weitere Beitragsanpassung vorzulegen. Denn es ist die ureigenste Aufgabe des Präsidiums, den DSB auf einem finanziell soliden Fundament zu erhalten, um seinen vielfältigen Aufgaben, seiner gesellschaftlichen und auch sozialen Verantwortung als Arbeitgeber und der 3 Interessenvertretung für 1,3 Millionen Schützinnen und Schützen in Deutschland auch in Zukunft gerecht werden zu können. Geplant ist deshalb, in der Delegiertenversammlung 2025 einen Antrag auf Erhöhung der Beiträge ab 01.01.2027 über alle Altersbereiche um 2,00 Euro (1,50 Euro unbefristet + 50 Cent befristet für vier Jahre) zu stellen. Aufbauend auf dem umfassenden Antrag auf Beitragsanpassung zum Deutschen Schützentag 2023, dessen Argumente und auch finanziellen Prognosen weiterhin Gültigkeit haben, sollen die Details und Gründe des erneuten Antrags auf Beitragsanpassung zum Deutschen Schützentag 2025 im vorliegenden Papier transparent dargestellt werden. Dazu sollen nicht alle bereits im Antrag 2023 dargestellten Bereiche wiederholt, sondern an den entsprechenden Stellen auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen werden. Wohlwissend, dass eine Beitragserhöhung ein komplexes, stets kontroverses Thema ist und nie zum passenden Zeitpunkt kommt, möchten wir so erneut die Grundlage für eine sachlich-objektive Auseinandersetzung zur Verfügung stellen. Dazu soll vor der Darstellung der zukünftigen finanziellen Mehrbedarfe zunächst aufgezeigt werden, wozu die zum 01.01.2025 erstmals eingehenden zusätzlichen Mittel aus der 2023 beschlossenen Beitragsanpassung von 50 Cent pro Mitglied genutzt werden [1)]. Im Anschluss soll dem gegenüber auch dargelegt werden, was gem. Beschluss beim DST 2023 von den aufgezeigten zusätzlichen Finanzierungsbedarfen bislang nicht umgesetzt werden kann [2)]. Schließlich wird als dritter Bereich beschrieben, welche zusätzlichen Finanzierungsbedarfe nach dem Deutschen Schützentag 2023 offenkundig geworden sind, die im Antrag 2023 noch nicht (mit konkreten Zahlen unterlegt) berücksichtigt waren. 1) Was passiert mit den 50 Cent ab 01.01.2025? a) Ausgeglichene Jahreshaushalte ab 2025 Wie an früherer Stelle bereits erwähnt, wird mit der Erhöhung der Beiträge um 50 Cent zum 01.01.2025 in erster Linie die Konsolidierung der Jahreshaushalte ab 2025 erreicht. Wie in der folgenden Grafik zu erkennen, werden 3 als zentraler Aspekt der Beitragsanpassung 2023 3 ab 2025 ausgeglichene Jahreshaushalte erreicht, nachdem diese in den Jahren 20222024 deutlich defizitär waren (zuletzt ca. 400T Euro/Jahr).
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