Berichtsheft zum 63. Deutschen Schützentag

33 63. Deutscher Schützentag Berichte zwischenzeitlich gedacht, wenngleich zum Zeitpunkt des Abfassens dieses Berichtes noch kein offizieller Gesetzesentwurf zur Diskussion vorlag. Aussagen aus dem Bundesinnenministerium lassen darauf schließen, dass die geplanten Änderungen des Waffenrechts – wie bereits kurz vor der letzten Bundestagswahl noch durch die alte Bundesregierung vorgetragen – im Kern den Zugriff von Extremisten und psychisch Kranken auf Waffen erschweren sollen, und dabei Punkte wie fachpsychologisches/fachärztliches Gutachten, Datenaustausch zwischen den Waffenbehörden und anderen Behörden, Verbot von halbautomatischen Waffen etc. diskutiert werden sollen. Die Forderung nach einer Verschärfung des Waffengesetzes erscheint für Außenstehende angesichts einer so schrecklichen Tat wie in Hamburg nur folgerichtig. Gleichzeitig verwehren wir uns dagegen, dass alle Sportschützinnen und -schützen in Deutschland unter Generalverdacht gestellt werden. Denn das deutsche Waffengesetz ist schon jetzt eines der strengsten und umfassendsten der Welt – Sportschützen gehören (zu Recht) zu den am besten durchleuchteten Bevölkerungsgruppen unseres Landes. Deshalb fordern wir statt Rufen nach zusätzlichen Verschärfungen des Waffenrechts, dieses mit Bedacht und Sorgfalt im Rahmen einer objektiven und faktenbasierten Evaluation, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, zu analysieren. Eine solche Evaluation sollte dabei zum einen juristische Unschärfen des bestehenden Waffengesetzes erkennen und zum anderen den Umsetzungsstand des erst im Jahr 2020 novellierten Gesetzes eingehend prüfen. Leitgedanke sollte dabei zu jeder Zeit sein, welchen Sicherheitsgewinn für die Gesellschaft einzelne gesetzliche Vorgaben bringen. Deswegen würde unserer Meinung nach mit weiteren Verschärfungen eine trügerische Scheinsicherheit geschaffen, etwaige Lücken oder Versäumnisse würden aber bleiben. Denn klar ist, das beste Gesetz der Welt hilft nicht, wenn dieses nicht konsequent angewendet wird. Es gibt zahlreiche Waffenbehörden in Deutschland, die personell völlig unterbesetzt, oftmals qualitativ überfordert und nicht untereinander vernetzt sind. Selbst Bundesinnenministerin Faeser sprach in diesem Zusammenhang von Schwierigkeiten: „Wir haben eine Zeit in Deutschland gehabt, wo wir sehr viel Verwaltung abgebaut haben, es war en vogue zu sparen. Und jetzt wundert man sich, dass man die Kontrollen nicht mehr durchführen kann.“ Vor diesem Hintergrund fordern wir statt weiterer Verschärfungen der bestehenden Gesetze, diese zunächst einmal konsequent durch personell ausreichend ausgestattete und digital gut vernetzte Waffenbehörden umzusetzen. Das Problem ist unserer Meinung nach nicht die bestehende Gesetzeslage, sondern deren mangelhafte Umsetzung. Auf den Punkt gebracht: wir haben in Deutschland aktuell ein Vollzugsdefizit, kein Gesetzesdefizit. Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Kernthema des Ressorts, dem Waffenrecht und damit zunächst darin, die Neuerungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetztes im Verband zu kommunizieren, schließlich aber auch insbesondere darin, weiteren geplanten Verschärfungen des Waffenrechts entgegenzutreten. Außerdem nahm das BleiVerbotsverfahren auf europäischer Ebene einen großen Teil der Arbeit in meinem Ressort ein. EU-Feuerwaffenrichtlinie und die Umsetzung in nationales Recht Das Inkrafttreten der Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetztes erfolgte zum 20.02.2020 (Verfassungsschutzüberprüfung) und zum überwiegenden Teil erst am 01.09.2020. Im Nachgang daran galt es, die Neuerungen im Verband zu kommunizieren und Hilfestellungen bei der Umsetzung vor Ort zu leisten. Leider stellte sich bald heraus, dass einige Passagen des neuen Gesetzes, insbesondere der § 14 WaffG mit der neu eingeführten Unterscheidung zwischen der Erlaubnis zum Erwerb und der Erlaubnis zum Besitz von Waffen handwerklich nicht gut formuliert war, sodass einige Gerichte mit Berufung auf den Wortlaut des Gesetzestextes zu einer anderen Auslegung kamen, als dies in den Abstimmungsgesprächen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter Innenminister Seehofer besprochen und vereinbart worden war. Dies führte bisher insbesondere in Baden-Württemberg zu großen Schwierigkeiten für unsere Sportschützinnen und Sportschützen, die entgegen der eigentlichen Zusage des ehemaligen Bundesinnenministers, nach einer Entscheidung des Württembergischen Verwaltungsgerichtshofes nun für das Weiterbestehen des Besitzbedürfnisses entsprechende Schießnachweise für jede in Besitz befindliche Waffe über dem Grundkontigent nachweisen müssen. In Zusammenarbeit mit den betroffenen drei Landesverbänden haben wir hier versucht, eine Klärung auf Landesebene herbeizuführen, bisher leider ohne Erfolg. Wir werden diesen Punkt zu gegebener Zeit erneut ansprechen und auf eine Korrektur des Gesetzestextes drängen. Ein möglicher Lösungsansatz könnte die Regelung in Bayern sein, die der Bayerische Sportschützenbund hier erreichen und den anderen Landesverbänden als Muster zur Verfügung stellen konnte. Aktuelle Bestrebungen zur Verschärfung des Waffenrechts Eine Änderung des Waffenrechts könnte nach der schrecklichen Tat von Hamburg am 9. März dieses Jahres früher kommen als Jahresbericht 2021/2022 Walter Wolpert, Vizepräsident Recht

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