109 Anlage 63. Deutscher Schützentag Satzungsänderung 2023 (Anlage zum Satzungsänderungsantrag des Präsidiums – TOP 9) Ursprungsfassung (Stand 12.03.2022) Änderungen Begründung/ Erläuterungen/ Kommentare 1 § 3 Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit 1. Der DSB bekennt sich zu einem humanistisch geprägten Menschenbild, er dient der Wahrung und Förderung der ethischen Werte im Sport und fördert das bürgerschaftliche Engagement. Er vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Er beachtet die Grundsätze einer guten Verbandsführung (Good Governance). Den übergeordneten Rahmen bildet der Ethik-Code des DSB. 2. Der Deutsche Schützenbund betreibt mit seinen Disziplinen im Sportschießen und im Bogensport einen gewaltfreien Sport. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen. Er sieht sich insbesondere dem Schutz von Kindern verpflichtet, fördert deren Persönlichkeitsentwicklung durch Bewegung und Sport und trägt zu Rahmenbedingungen bei, die ein gewaltfreies Aufwachsen ermöglichen. Mitglieder, die eine mit diesen Grundsätzen unvereinbare Gesinnung im Verbandsleben offenbaren, haben mit Ausschluss zu rechnen. 3. … 2. Der Deutsche Schützenbund betreibt mit seinen Disziplinen im Sportschießen und im Bogensport einen gewaltfreien Sport. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt und Belästigung, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen. Er sieht sich insbesondere dem Schutz von Kindern verpflichtet, fördert deren Persönlichkeitsentwicklung durch Bewegung und Sport und trägt zu Rahmenbedingungen bei, die ein gewaltfreies Aufwachsen ermöglichen. Mitglieder, die eine mit diesen Grundsätzen unvereinbare Gesinnung im Verbandsleben offenbaren, haben mit Ausschluss zu rechnen. Die Ergänzung des Gewaltbergriffes um den Bestandteil „Belästigung“ ist aufgrund des DOSB-Stufenplans zur Prävention sexueller Gewalt, dessen Umsetzung Grundvoraussetzung für die Verbandsförderung durch die öffentliche Hand ist, angeraten. § 4 Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen 1. Der DSB ist zuständig für - den Erlass einheitlicher Regeln für das Sportschießen, den Bogensport und das Böllern sowie die Kontrolle ihrer Einhaltung, - die Regelung und Durchführung der Aus- und Fortbildung, - die Veranstaltung von deutschen Meisterschaften und Länderkämpfen sowie die Meldung und Nominierung von Schützen zu Veranstaltungen im Sportschießen und im Bogensport, - die Durchführung und Gestaltung des Deutschen Schüzentages, § 4 Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen 1. Der DSB ist zuständig für - den Erlass einheitlicher Regeln für das Sportschießen, den Bogensport und das Böllern sowie die Kontrolle ihrer Ein- haltung, - die Regelung und Durchführung der Aus- und Fortbildung, - die Veranstaltung von deutschen Meisterschaften und Länderkämpfen sowie die Meldung und Nominierung von Schützen zu Veranstaltungen im Sportschießen und im Bogensport, - die Durchführung und Gestaltung des Deutschen Schützentages, - die Einrichtung und Organisation von Bundesligen für den
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