105 Anlage 63. Deutscher Schützentag 23 Selbstverständlich sind neben Leistungssportmaßnahmen im ersten Jahresviertel weitere Finanzbedarfe zu berücksichtigen, die eine solide Rücklage erforderlich machen. Das sind im ersten Quartal beispielsweise auch die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle. Doch auch für die Liegenschaften des DSB, hier vor allem die Geschäftsstelle in Wiesbaden, aber auch das Deutsche Schützenmuseum in Coburg als Zeichen des Schützenwesens als immaterielles Kulturerbe, auf das wir alle zurecht stolz sind, sind für die nächsten Jahre Investitionen nötig, um diese Instand zu halten. Hierzu bedarf es liquider Rücklagen in entsprechender Höhe. Vor dem Hintergrund, dass sich hier zwar Investitionsbedarfe klar abzeichnen, aber kein Akutzustand herrscht, der die volle Beitragserhöhung zum 01.01.2025 bzw. sogar bereits für 2024 nötig macht, hat sich das Präsidium dazu entschlossen, die Beitragsanpassung auf zwei Stufen in den Jahren 2025 und 2027 zu planen. Details dazu sind dem abschließenden Überblick über den Finanzierungsbedarf zu entnehmen. Für die Zukunftssicherung des Verbands, vor allem auch für die Deckung von Haushaltsspitzen und somit auch im Sinne des Risikomanagements sowie für die Umsetzung verbandspolitisch wichtiger Projekte (beispielsweise eine erneute Mitgliedergewinnungsinitiative), ist es erforderlich, rechtzeitig die Reduzierung der Rücklage – also der liquiden Mittel – zu stoppen, nachdem diese erwartbar in den kommenden Jahren abnehmen wird. Für die Haushalte ab 2027 ist deshalb zukünftig wieder ein jährlicher Finanzierungsbedarf für diesen Bereich i.H.v. mindestens 250.000 Euro erforderlich und in den Haushalten entsprechend eingeplant. Abschließend möchte das Präsidium versichern, dass wir uns diesen Schritt, eine Beitragsanpassung zu beantragen, sicher nicht leicht gemacht haben. Umso mehr möchten wir Sie schon heute um Ihre Unterstützung des Antrags auf Beitragserhöhung bitten, um unseren Deutschen Schützenbund gemeinsam auch in Zukunft handlungsfähig zu halten. DSB-Präsidium Wiesbaden, 11.03.2023
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